Strafprozeßordnung - StPO | § 336 Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen

Strafprozeßordnung - StPO | § 336 Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegen auch die Entscheidungen, die dem Urteil vorausgegangen sind, sofern es auf ihnen beruht. Dies gilt nicht für Entscheidungen, die ausdrücklich für unanfechtbar erklärt oder mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar sind.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

19/01/2017 11:54

In der Hauptverhandlung kann ein Zeuge sich an einem anderen Ort als dem Sitzungssaal aufhalten und mit einer Bild-Ton-Direktübertragung vernommen werden.
SubjectsAllgemeines
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
41 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 17/08/2011 00:00

5 StR 263/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. August 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. August 2011 beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angeklagten E
published on 27/11/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 530/19 vom 27. November 2019 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. ECLI:DE:BGH:2019:271119B5STR530.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Ge
published on 13/09/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 196/11 vom 13. September 2011 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StPO §§ 6a, 257c, 338 Nr. 4 GVG § 74a Abs. 1 Nr. 4 1. Die Revisionsrüge, das Gericht
published on 26/11/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 17/15 vom 26. November 2015 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja __________________________________ AEUV Art. 107 ff.; StGB § 266 Abs. 1; HGB § 54; VV-LHO RP § 39 Ziff. 5 Satz 2 1. Ein Mitglied
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.