Strafprozeßordnung - StPO | § 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter

Strafprozeßordnung - StPO | § 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen.

(2) Auf ein solches Rechtsmittel und auf das Verfahren sind die für die Rechtsmittel des Beschuldigten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F
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published on 13/01/2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 563/04 vom 13. Januar 2005 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Januar 2005 beschlossen : Es wird festgestellt, daß die Revision des
published on 02/09/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 369/13 vom 2. September 2013 in dem Sicherungsverfahren gegen Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. September 2013 gemäß § 346 Abs. 2, § 349 Abs. 1 StPO beschlossen: 1. Der Beschluss des Landgerichts
published on 06/07/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 149/16 vom 6. Juli 2016 in dem Sicherungsverfahren gegen BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StPO § 302 Abs. 2 Nach der den Vorschriften der §§ 296 ff. StPO zugrunde liegenden Regelungssys
published on 24/10/2007 00:00

Tenor Dem Verurteilten wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist gewährt. Der Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 28.02.2007 (Az: 4
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