Strafprozeßordnung - StPO | § 310 Weitere Beschwerde
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Beschlüsse, die von dem Landgericht oder von dem nach § 120 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständigen Oberlandesgericht auf die Beschwerde hin erlassen worden sind, können durch weitere Beschwerde angefochten werden, wenn sie
- 1.
eine Verhaftung, - 2.
eine einstweilige Unterbringung oder - 3.
einen Vermögensarrest nach § 111e über einen Betrag von mehr als 20 000 Euro
(2) Im übrigen findet eine weitere Anfechtung der auf eine Beschwerde ergangenen Entscheidungen nicht statt.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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18/02/2016 12:21
Erwirbt ein Beteiligter Insiderpapiere, unterliegt der dadurch erzielte Sondervorteil, nicht jedoch der gesamte Wert der erworbenen Papiere gem. § 73 I 1, § 73a S. 1 StGB dem Wertersatzverfall.
SubjectsWertpapiere
25/01/2012 14:34
Bei der Abwägung, ob weitere Untersuchungshaft zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis steht, ist eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen-OLG Naumburg vom 21.07.10-Az:1 Ws 398/10
SubjectsUntersuchungshaft
08/11/2011 10:54
Die Verbreitung von Stellungnahmen oder Gerüchten zu Finanzinstrumenten oder deren Emittenten, stellen dann eine verbotene Marktmanipulati
SubjectsScalping
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(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer 1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Vers
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(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug 1. (weggefallen)2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des S
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(1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringen
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published on 09/09/2021 17:41
Das Gericht legte im vorliegenden Verfahren allen Beteiligten die Pflicht auf, einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test bei den Sitzungen vorzuzeigen. Eine solche Verfügung bestand grundsätzlich für alle Verfahrensbeteiligte und di
published on 30/04/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 97/19 2 AR 78/19 vom 30. April 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen Verleumdung Az.: 2 Ws 147/19 Oberlandesgericht Dresden ECLI:DE:BGH:2019:300419B2ARS97.19.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac
published on 10/09/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 23/19 vom 10. September 2019 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:100919BSTB23.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
published on 30/06/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 399/15 2 AR 255/15 vom 30. Juni 2016 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung Az.: 2 Ws 303/02 Oberlandesgericht Karlsruhe 3 KLs 217 Js 9407/01-AK Landgericht Freiburg ECLI:DE:BGH:2016:300616
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(1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für...