Strafprozeßordnung - StPO | § 347 Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht

Strafprozeßordnung - StPO | § 347 Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Ist die Revision rechtzeitig eingelegt und sind die Revisionsanträge rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form angebracht, so ist die Revisionsschrift dem Gegner des Beschwerdeführers zuzustellen. Diesem steht frei, binnen einer Woche eine schriftliche Gegenerklärung einzureichen. Wird das Urteil wegen eines Verfahrensmangels angefochten, so gibt der Staatsanwalt in dieser Frist eine Gegenerklärung ab, wenn anzunehmen ist, dass dadurch die Prüfung der Revisionsbeschwerde erleichtert wird. Der Angeklagte kann die Gegenerklärung auch zu Protokoll der Geschäftsstelle abgeben.

(2) Nach Eingang der Gegenerklärung oder nach Ablauf der Frist sendet die Staatsanwaltschaft die Akten an das Revisionsgericht.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

11/04/2015 12:06

Betriebsinhaber macht sich nicht strafbar, wenn er im Zeitpunkt der Tathandlung nicht Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes ist.
SubjectsStrafrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Dem Privatkläger stehen die Rechtsmittel zu, die in dem Verfahren auf erhobene öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft zustehen. Dasselbe gilt von dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens in den Fällen des § 362. Die Vorschrift des § 301 ist
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
40 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 15/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 513/18 vom 15. Januar 2019 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. ECLI:DE:BGH:2019:150119B4STR513.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerde
published on 26/11/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 336/19 vom 26. November 2019 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des
published on 10/07/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 293/12 vom 10. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juli 2012 beschlossen: Der Antrag auf Entscheidung des Senats über die E
published on 25/04/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 478/18 vom 25. April 2019 in der Strafsache gegen wegen schwerer Körperverletzung u.a. hier: Antrag des Angeklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Adhäsionsanträge des Nebenkläg
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.