Strafprozeßordnung - StPO | § 320 Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat nach Ablauf der Frist zur Rechtfertigung die Geschäftsstelle ohne Rücksicht darauf, ob eine Rechtfertigung stattgefunden hat oder nicht, die Akten der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Diese stellt, wenn die Berufung von ihr eingelegt ist, dem Angeklagten die Schriftstücke über Einlegung und Rechtfertigung der Berufung zu.
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(1) Dem Privatkläger stehen die Rechtsmittel zu, die in dem Verfahren auf erhobene öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft zustehen. Dasselbe gilt von dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens in den Fällen des § 362. Die Vorschrift des § 301 ist
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published on 18/01/2018 00:00
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Verurteilten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 12.12.2017 (Az. 5 Ds 12 Js 15326/16 [2]) wird kostenpflichtig verworfen.
2. Der Beschwerdewert wird auf 404
published on 31/10/2016 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. August 2016 wird auf seine Kosten verworfen.
Gründe
I.
1
Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht
published on 01/12/2014 00:00
Tenor
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 7. Strafkammer des Landgerichts Trier vom 9. Oktober 2014 wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) als unbegründet verworfen.
Gründe
I.
1
Der Angekla
published on 01/10/2014 00:00
Gründe
1 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 14.4.2014 wird auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, die dem Verteidiger Gelegenheit zur Gegenäußerung gegeben hat, einstimmig kostenpflichtig
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