Strafprozeßordnung - StPO | § 322 Verwerfung ohne Hauptverhandlung

(1) Erachtet das Berufungsgericht die Vorschriften über die Einlegung der Berufung nicht für beobachtet, so kann es das Rechtsmittel durch Beschluß als unzulässig verwerfen. Andernfalls entscheidet es darüber durch Urteil; § 322a bleibt unberührt.

(2) Der Beschluß kann mit sofortiger Beschwerde angefochten werden.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 322a Entscheidung über die Annahme der Berufung


Über die Annahme einer Berufung (§ 313) entscheidet das Berufungsgericht durch Beschluß. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der Beschluß, mit dem die Berufung angenommen wird, bedarf keiner Begründung.

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2005 - KRB 28/04

bei uns veröffentlicht am 22.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KRB 28/04 vom 22. Februar 2005 in dem Kartellordnungswidrigkeitsverfahren gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja Einspruchsrücknahme GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 a.F. (§ 81 Abs. 1 Nr. 1

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 23. März 2017 - 2 Rev 16/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 4, vom 19. Oktober 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barm

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Jan. 2017 - 20 Ws 311/16

bei uns veröffentlicht am 06.01.2017

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 28.11.2016 - 42 Ns 18/16 - aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Beschwerdeführer insoweit erwachsenen notwendigen A

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 31. Okt. 2016 - 1 Ws 154/16

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. August 2016 wird auf seine Kosten verworfen. Gründe I. 1 Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 14. Jan. 2016 - 2 Ws 292/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer, vom 22. Oktober 2015 - betreffend Verwerfung des Antrags der Angeklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einleg

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Okt. 2014 - 1 Ws 477/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen. 1Gründe 2I. 3Der Jugendrichter beim Amtsgericht Bad Berleburg hat mit Urteil vom 01.04.2014 gegen den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung ein

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 07. Aug. 2014 - 2 Ws 435/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Der Beschluss  wird aufgehoben. 1Gründe: 2I. 3Durch Urteil des Amtsgerichts L. vom 19.02.2014 wurde die Beschwerdeführerin wegen gemeinschaftlicher Bestechung in drei Fällen sowie Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue in sieben Fällen zu einer

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. März 2013 - 2 Ws 21/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2013

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 10. Januar 2013 a u f g e h o b e n . 2. Die Sache wird an das zuständige Amtsgericht Kirchheim/Teck v e r w i e s e n

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 31. Juli 2012 - 1 Ws 169/12

bei uns veröffentlicht am 31.07.2012

Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss der 3. (Kleinen) Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 27. Juni 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdever

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 18. Apr. 2011 - 1 Ss 54/11, 1 Ws 216/11

bei uns veröffentlicht am 18.04.2011

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Jugendrichter - Mayen vom 17. November 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 07. Dez. 2010 - 1 Ws 563/10, 1 Ws 564/10

bei uns veröffentlicht am 07.12.2010

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Mainz vom 22. Oktober 2010 wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Juni 2009 - I Ws 128/09

bei uns veröffentlicht am 08.06.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. 2. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Doberan vom 23.03.2009 - 7 Ds 253/08 - wird als unzulässig verworfen. 3. Der Angeklagte trägt die Kosten

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 27. Feb. 2009 - 1 Ws 26/09

bei uns veröffentlicht am 27.02.2009

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Nebenklägers wird der Beschluss der 5. (Kleinen) Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 4. Dezember 2008 aufgehoben. 2. Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung über die Be

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Jan. 2006 - 4 Ws 18/2006; 4 Ws 18/06

bei uns veröffentlicht am 27.01.2006

Tenor Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Heilbronn vom 07. Dezember 2005 wird als unbegründet v e r w o r f e n. Die

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Über die Annahme einer Berufung (§ 313) entscheidet das Berufungsgericht durch Beschluß. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der Beschluß, mit dem die Berufung angenommen wird, bedarf keiner Begründung.