Strafprozeßordnung - StPO | § 331 Verbot der Verschlechterung
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Das Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Berufung eingelegt hat.
(2) Diese Vorschrift steht der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht entgegen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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28/05/2024 14:50
Revisionsrecht
Das Revisionsrecht ist ein spezialisiertes Feld des Strafprozessrechts, das die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ausschließlich auf Rechtsfehler ermöglicht. Anders als die Berufung, die eine Neuverhandlung der Sache erlaubt
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Der infolge einer vorsätzlichen Körperverletzung verursachte (operative) Verluste eines Hodens stellt weder eine schwere Körperverletzung im Sinne des „Verlustes oder der dauernden Gebrauchsunfähigkeit
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published on 10/01/2019 00:00
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 408/09 vom 20. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdefü
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