Strafprozeßordnung - StPO | § 328 Inhalt des Berufungsurteils
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Soweit die Berufung für begründet befunden wird, hat das Berufungsgericht unter Aufhebung des Urteils in der Sache selbst zu erkennen.
(2) Hat das Gericht des ersten Rechtszuges mit Unrecht seine Zuständigkeit angenommen, so hat das Berufungsgericht unter Aufhebung des Urteils die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen.
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published on 21/06/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 638/17 vom 21. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. ECLI:DE:BGH:2018:210618B4STR638.17.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Gener
published on 19/08/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 338/09 vom 19. August 2009 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher Körperverletzung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. August 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen: Auf die Revision
published on 29/10/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 141/09 vom 29. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen Körperverletzung u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 29. Oktober 2009 ge
published on 27/11/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 295/18 2 AR 73/18 vom 27. November 2018 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung Az.: 700 AR 42/18 Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 390 Js 54287/16 Staatsanwaltschaft Oldenburg 42 Ds 87/17 Amtsgerich
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