Strafprozeßordnung - StPO | § 309 Entscheidung

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

(1) Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht ohne mündliche Verhandlung, in geeigneten Fällen nach Anhörung der Staatsanwaltschaft.

(2) Wird die Beschwerde für begründet erachtet, so erläßt das Beschwerdegericht zugleich die in der Sache erforderliche Entscheidung.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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24/05/2018 07:49

Gefahr in Verzug für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung liegt vor, wenn Polizeibeamten in nicht vorhersehbarer Weise mit einer neuen Verdachtssituation konfrontiert werden und die Beweismittelvernichtung bereits begonnen hat – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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24/05/2018 07:27

Die Bestellung zum Verteidiger kann schon wegen der Absehbarkeit eines Interessenkonfliktes abgelehnt werden, ohne dass es konkreterer Hinweise auf das Bestehen dieses Konflikts bedarf – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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11/01/2018 12:07

Die Schwere der Tat beurteilt sich v.a. nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei eine Straferwartung von 1 Jahr in der Regel Anlass zur Beiordnung eines Verteidigers gibt – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
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(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F

(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer 1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Vers

(1) Hat das Beschwerdegericht einer Beschwerde ohne Anhörung des Gegners des Beschwerdeführers stattgegeben und kann seine Entscheidung nicht angefochten werden, so hat es diesen, sofern der ihm dadurch entstandene Nachteil noch besteht, von Amts weg
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published on 18/07/2024 14:49

Das Gericht ist nach § 423 Abs. 1 S. 2 StPO lediglich an die Entscheidung in der Hauptsache und die tatsächlichen Feststellungen, auf denen diese beruht, gebunden. Dies bedeutet, dass eine Bindung nur für diejenigen Urteilsfeststellung
published on 16/01/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 137/18 vom 16. Januar 2019 in der Strafsache gegen wegen vorsätzlicher Körperverletzung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:160119B2STR137.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts
published on 31/10/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 162/16 2 AR 75/15 vom 31. Oktober 2016 in der Strafvollstreckungssache gegen Verteidiger: Rechtsanwalt J. aus B. Rechtsanwältin C. aus B. Rechtsanwalt B. aus A. Az.: 2 Ws 13/16 Oberlandesgericht Köln ECLI:DE:BG
published on 31/07/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 34/09 vom 31. Juli 2009 in dem Ermittlungsverfahren gegen 1. 2. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Juli 2009
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