Strafprozeßordnung - StPO | § 324 Gang der Berufungshauptverhandlung

(1) Nachdem die Hauptverhandlung nach Vorschrift des § 243 Abs. 1 begonnen hat, hält ein Berichterstatter in Abwesenheit der Zeugen einen Vortrag über die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens. Das Urteil des ersten Rechtszuges ist zu verlesen, soweit es für die Berufung von Bedeutung ist; von der Verlesung der Urteilsgründe kann abgesehen werden, soweit die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte darauf verzichten.

(2) Sodann erfolgt die Vernehmung des Angeklagten und die Beweisaufnahme.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 423 Einziehung nach Abtrennung


(1) Trennt das Gericht das Verfahren nach § 422 ab, trifft es die Entscheidung über die Einziehung nach der Rechtskraft des Urteils in der Hauptsache. Das Gericht ist an die Entscheidung in der Hauptsache und die tatsächlichen Feststellungen, auf den
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 243 Gang der Hauptverhandlung


(1) Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Der Vorsitzende stellt fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend und die Beweismittel herbeigeschafft, insbesondere die geladenen Zeugen und Sachverständigen erschienen sind. (

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Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 10. Aug. 2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Die Revision der Angeklagten M. R. gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 03.07.2015 wird als unbegründet verworfen. II. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dadurch den N

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Apr. 2003 - 1 Ss 103/03

bei uns veröffentlicht am 07.04.2003

Tenor Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 3. Dezember 2002 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe   I. 1  Das Amtsge

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(1) Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Der Vorsitzende stellt fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend und die Beweismittel herbeigeschafft, insbesondere die geladenen Zeugen und Sachverständigen erschienen sind. (2) Die Zeugen...