Strafprozeßordnung - StPO | § 319 Verspätete Einlegung

(1) Ist die Berufung verspätet eingelegt, so hat das Gericht des ersten Rechtszuges das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.

(2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des Berufungsgerichts antragen. In diesem Falle sind die Akten an das Berufungsgericht einzusenden; die Vollstreckung des Urteils wird jedoch hierdurch nicht gehemmt. Die Vorschrift des § 35a gilt entsprechend.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung


War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 35a Rechtsmittelbelehrung


Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landgericht Traunstein Beschluss, 23. Aug. 2018 - 2 Qs 87/18

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Angeklagten        gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Laufen vom 07.03.2018 wird dieser aufgehoben, soweit darin die Kostenfestsetzung für die Berufungsinstanz zurückgewies

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 23. März 2017 - 2 Rev 16/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 4, vom 19. Oktober 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barm

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 31. Okt. 2016 - 1 Ws 154/16

bei uns veröffentlicht am 31.10.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. August 2016 wird auf seine Kosten verworfen. Gründe I. 1 Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 14. Jan. 2016 - 2 Ws 292/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer, vom 22. Oktober 2015 - betreffend Verwerfung des Antrags der Angeklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einleg

Amtsgericht Hagen Beschluss, 02. Okt. 2015 - 90 Ds 22/15

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor In Abänderung des Festsetzungsbeschlusses vom 03.08.2015 wird dem Rechtsanwalt U auf seine Erinnerung vom 11.08.2015  zusätzlich zu dem Festsetzungsbeschluss vom 03.08.2015 die Befriedigungsgebühr (VV 4141) in Höhe von 256,00 Euro nebst Umsatz

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Okt. 2014 - 2 (6) Ss 442/14; 2 (6) Ss 442/14 - AK 118/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Gründe   1 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 14.4.2014 wird auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, die dem Verteidiger Gelegenheit zur Gegenäußerung gegeben hat, einstimmig kostenpflichtig

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 07. Dez. 2010 - 1 Ws 563/10, 1 Ws 564/10

bei uns veröffentlicht am 07.12.2010

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Mainz vom 22. Oktober 2010 wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Juni 2009 - I Ws 128/09

bei uns veröffentlicht am 08.06.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. 2. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Doberan vom 23.03.2009 - 7 Ds 253/08 - wird als unzulässig verworfen. 3. Der Angeklagte trägt die Kosten

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Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils...
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils...
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils...
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils...