Strafprozeßordnung - StPO | § 319 Verspätete Einlegung
Strafprozeßordnung - StPO | § 319 Verspätete Einlegung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Ist die Berufung verspätet eingelegt, so hat das Gericht des ersten Rechtszuges das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.
(2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des Berufungsgerichts antragen. In diesem Falle sind die Akten an das Berufungsgericht einzusenden; die Vollstreckung des Urteils wird jedoch hierdurch nicht gehemmt. Die Vorschrift des § 35a gilt entsprechend.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 23/08/2018 00:00
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Laufen vom 07.03.2018 wird dieser aufgehoben, soweit darin die Kostenfestsetzung für die Berufungsinstanz zurückgewies
published on 23/03/2017 00:00
Tenor
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 4, vom 19. Oktober 2016 mit den Feststellungen aufgehoben.
2. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barm
published on 31/10/2016 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. August 2016 wird auf seine Kosten verworfen.
Gründe
I.
1
Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgericht
published on 14/01/2016 00:00
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer, vom 22. Oktober 2015 - betreffend Verwerfung des Antrags der Angeklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einleg
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils...