Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 342Amtlich · § 5 UrhG

Revision und Wiedereinsetzungsantrag

Zeitreise: 23.02.2026‹ § 341§ 343 ›

(1) Der Beginn der Frist zur Einlegung der Revision wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß gegen ein auf Ausbleiben des Angeklagten ergangenes Urteil eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgesucht werden kann.

(2) Stellt der Angeklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so wird die Revision dadurch gewahrt, daß sie sofort für den Fall der Verwerfung jenes Antrags rechtzeitig eingelegt und begründet wird. Die weitere Verfügung in bezug auf die Revision bleibt dann bis zur Erledigung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgesetzt.

(3) Die Einlegung der Revision ohne Verbindung mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt als Verzicht auf die letztere.

Passende Werkzeuge

  • Strafrecht & OrdnungswidrigkeitenVorladung von der Polizei: muss ich hin? (§§ 163a, 163, 161a StPO)Ob eine Vorladung verpflichtet, hängt nach dem Wortlaut der StPO von zwei Dingen ab: in welcher Rolle Sie geladen werden und wer lädt. § 163a Abs. 3 S. 1 StPO nennt für den Beschuldigten ausschließlich die Staatsanwaltschaft — die Polizei steht dort nicht. Der Check ordnet Ihre Ladung in diese Matrix ein und nennt die Fundstelle.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • Strafrecht & OrdnungswidrigkeitenDurchsuchung: was Sie JETZT verlangen müssen (§§ 106, 107 StPO)Drei Ihrer Rechte gibt es nur „auf Verlangen“ — die schriftliche Mitteilung mit dem Grund, das Verzeichnis der mitgenommenen Sachen und, wenn nichts gefunden wurde, die Bescheinigung darüber (§ 107 StPO). Wer schweigt, bekommt sie nicht, und niemand muss darauf hinweisen.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.