Fragen des Unterhalts
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Fragen des Unterhalts
Fragen des Unterhaltes, sei es für die Zeit der Trennung, sei es für die Zeit nach der Scheidung, sei es für die Frage, ob man als 50-jahriger den Eltern gegenüber, die nun in ein Pflegeheim eingeliefert wurden, verpflichtet ist oder ob und in welchem Umfange man den Kindern unterhaltspflichtig ist, stellen sich immer wieder.
Die Gesetze, die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die Rechtsprechung und viele weiteren Kriterien sind einem stetigen Wandel unterzogen, so dass sich eine schematische Betrachtung verbietet.
Jeder Einzelfall ist gründlich zu überprüfen und bedarf einer gesonderten Betrachtungsweise. Stets müssen Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit der beteiligten Ehepartner überprüft werden. Deshalb sind sie wechselseitig gegenüber auskunftsverpflichtet.
Häufiger stellen sich auch Fragen, wie sich ein vereinbartes Wechselmodell unterhaltsrechtlich auswirkt, ob für besondere Aufwendungen des Kindes ein Anspruch auf Mehr- und/oder Sonderbedarf besteht.
All dies ist stets im Einzelfall zu Überprüfen. Eine schematische Betrachtung verbietet sich.
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