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Rechtsgebiet

Jagdrecht

75 von 92 Normen · 5 Urteile im Überblick

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Das Jagdrecht ist die Befugnis, auf einem Grundstück wildlebende Tiere zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sich anzueignen; es ist untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden verbunden (§ 3 BJagdG). Mit ihm verbunden ist die Pflicht zur Hege, die einen artenreichen und gesunden Wildbestand sichern und die Land- und Forstwirtschaft vor Wildschäden schützen soll (§ 1 BJagdG).

Ausgeübt wird die Jagd in Jagdbezirken: Eigenjagdbezirke ab einer zusammenhängenden Fläche von regelmäßig 75 Hektar, im Übrigen gemeinschaftliche Jagdbezirke der Jagdgenossenschaft, die verpachtet werden. Wer jagt, braucht den Jagdschein nach bestandener Prüfung und eine Haftpflichtversicherung (§§ 15 ff. BJagdG). Abschusspläne, Schon- und Jagdzeiten, Wildfolge und die Vorgaben für Jagdwaffen und Munition begrenzen die Ausübung; Jagdruhe und Tierschutz sind zu beachten.

Wildschäden an Grundstücken ersetzt regelmäßig die Jagdgenossenschaft oder der Pächter (§§ 29 ff. BJagdG); Schäden durch Wild im Straßenverkehr richten sich nach allgemeinem Haftungsrecht. Wer unberechtigt jagt, begeht Jagdwilderei (§ 292 StGB).

Neben dem Bundesjagdgesetz gelten Landesjagdgesetze mit erheblichen Abweichungen, dazu Artenschutz nach BNatSchG und europäisches Recht.

Übersichtsartikel · Was ist Jagdrecht?1 von 2
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Seit einiger Zeit sind Zeitungen fast schon entbehrlich geworden, weil uns die Neuigkeiten mittlerweile ebenso in Podcasts übermittelt werden. Weiterlesen ›

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Übersichtsartikel · Was ist Jagdrecht?2 von 2
ra.de Redaktion

Gesetzliche Grundlagen Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) bildet zusammen mit den Jagdgesetzen der Bundesländer die rechtliche Grundlage für die Ausübung der Jagd in Deutschland. Weiterlesen ›

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