Wohneigentumsrecht

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Wohneigentumsrecht

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Wohneigentumsrecht

originally published: 23/11/2023 12:20, updated: 23/11/2023 12:20

Das Wohneigentumsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Zivilrechts und behandelt die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Eigentumswohnungen. Es stellt sicher, dass die Interessen und Rechte von Wohnungseigentümern sowie die Funktionalität von Eigentümergemeinschaften angemessen geschützt sind. Hier sind einige zentrale Aspekte des Wohneigentumsrechts:

Eigentumserwerb und -teilung

Das Wohneigentumsrecht regelt die Voraussetzungen und Verfahren für den Erwerb von Eigentumswohnungen. Dabei wird das Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt, und jeder Wohnungseigentümer erhält sein individuelles Sondereigentum an seiner Wohnung sowie Miteigentumsanteile an den Gemeinschaftsflächen.

Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

Das Wohneigentumsrecht definiert die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer. Dazu gehören das Nutzungsrecht an der eigenen Wohnung, die Teilnahme an Eigentümerversammlungen, das Stimmrecht bei gemeinschaftlichen Entscheidungen und die Beitragspflicht für gemeinsame Kosten.

Bildung von Eigentümergemeinschaften

Eine Eigentümergemeinschaft wird automatisch gebildet, wenn mehrere Personen Eigentum an einer Immobilie erwerben. Diese Gemeinschaft verwaltet gemeinsame Angelegenheiten wie die Instandhaltung des Gebäudes, die Verwaltung der Rücklagen und die Organisation von Versammlungen.

Verwaltung von Wohnungseigentum

Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist ein wichtiger Bestandteil des Wohneigentumsrechts. Die Eigentümergemeinschaft kann einen Verwalter ernennen, der die täglichen Angelegenheiten verwaltet und sicherstellt, dass die gemeinsamen Kosten gerecht auf die Wohnungseigentümer verteilt werden.

Finanzierung von gemeinsamen Kosten

Die gemeinsamen Kosten, die durch die Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie entstehen, werden gemäß dem Miteigentumsanteil der einzelnen Wohnungseigentümer verteilt. Das Wohneigentumsrecht legt fest, wie diese Kosten ermittelt und aufgeteilt werden.

Instandhaltung und Modernisierung

Das Wohneigentumsrecht enthält Regelungen zur Instandhaltung und Modernisierung von Eigentumswohnungen. Hierbei geht es um die Finanzierung und Genehmigung von Baumaßnahmen sowie die Zustimmung der Wohnungseigentümer zu größeren Veränderungen am Gebäude.

 

Insgesamt spielt das Wohneigentumsrecht eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens für Wohnungseigentümer und deren Gemeinschaften. Es trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Zusammenleben in Wohnanlagen zu fördern, indem es die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar definiert.

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18/02/2025 12:40

I. Einleitung Das Wohnungseigentumsrecht wurde mit der WEG-Reform 2020 umfassend geändert. Ein zentrales Anliegen dieser Reform war die Vereinfachung von Entscheidungsprozessen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Dabei erhielt die Mehrheit der Eigentümer mehr Befugnisse, insbesondere im Bereich der Kostenverteilung. Dies führte zu neuen rechtlichen Streitfragen, die nunmehr durch aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter konkretisiert wurden. In den Urteilen V ZR 128/23 und V ZR 236/23 vom 14. Februar 2025 befasste sich der BGH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Eigentümergemeinschaft eine abweichende Kostenverteilung beschließen darf. Die Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Praxis, insbesondere hinsichtlich der Verteilung von Instandhaltungs- und Betriebskosten.
27/07/2019 03:43

Bereits die bloße Möglichkeit, von einer Überwachungskamera seines Nachbarn gefilmt zu werden, kann schon unzumutbar sein – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Wohnungseigentumsrecht Berlin
29/01/2023 19:15

Das im Vergleich zur dritten Auflage inzwischen doppelt so umfangreiche Standardwerk zum Bauträgerrecht teilt sich in 19 Kapitel und umfasst nahezu alles, was in der täglichen Praxis mit Bauträgerverträgen zum Problem werden könnte. Nach einem historischen Abriss werden verwandte Formen von Bau-Unternehmen dargelegt und so die Besonderheiten der Projektrealisierung im Wege einer Bauträgertätigkeit nach § 34c GewO herausgearbeitet. Rechtsnatur des Bauträgervertrags und die Frage des Koppelungsverbots bei Planungstätigkeiten werden sodann im dritten Kapitel prägnant dargelegt. Kapitel 4 behandelt den Vergütungsanspruch, die Fälligkeitsvoraussetzungen, Sicherheiten und Verjährung sowie auch die Finanzierung des Erwerbspreises. Demgegenüber stehen die im fünftten Kapitel fast ebenso ausführlich dargelegten Leistungspflichten des Bauträgers. Die Kapitel 1-5 stellen somit das kompakte Bauträgerrecht im engeren Sinne dar. Was nun Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum sei - siehe dazu schon meinen Artikel - wird wohnungseigentumsrechtlich im sechsten Kapitel dargelegt. Die Abnahme und Wohnungsübergabe ist oftmals Zankapfel - siehe auch dazu schon Artikel von mir - und wird dementsprechend im siebenten Kapitel ausführlich behandelt. Das Problem der gemeinschaftlichen Abnahme - auch hierzu ein Fachartikel von mir - erscheint inzwischen als entschärft. All dies stellen die Autoren unterhaltsam und mit einer großen Anzahl an Verweisen dar. Mängelrechte, Haftungs für Grundstücksmängel, Verjährung und Haftungsausschlüsse sind sodann der Themen der Kapitel 8-11. Zudem kommt auch eine Haftung etwa wegen Vorvertragsmängeln in Betracht, siehe dazu meinen Artikel. Das neue WEG hat die Frage von Mängeln am Gemeinschaftseigentum neu geregelt, vorrangig bleiben aber zumeist die konkreten Vereinbarungen in den Teilungserklärungen. Mitunter stellen sich auch Fragen der Rückabwicklung (Kapitel 14) und der Insolvenz, wobei natürlich die neuesten Erkenntnisse etwa eine Claus Schmitz zu berücksichtigen sind. Die Vertragsgestaltung kennt Möglichkeiten der weitgehenden Enthaftung durch besondere Vertragsmodelle, etwa das Käufermodell, dazu Kapitel 16-19 und meinen Fachartikel zum Bauen im Bestand. Zu erwähnen ist hier insbesondere das Käufermodell, bei dem der werdenden WEG erhebliche Sanierungs- und Baupflichten wirksam auferlegt werden können. Marginal kommen dabei auch die Amtspflichten von Notarinnen und Notaren zur Geltung, wobei die in der Praxis nicht seltene Dissimulation von Bauträgerverträgen allerdings zu kurz kommt. Knapp 50 Seiten Anhang liefern einschlägige Verbraucherschutznormen, und ein Sachregister ermöglicht den schnellen Zugriff auf gesuchte Themen. Neben den Werken von Blank und Basty ist dies aus meiner Sicht das dritte im Bauträgerrecht-Drei-Gestirn.  
19/03/2021 13:26

Keine Woche vergeht ohne neue Gesetzesentwürfe, Urteile oder politischen Debatten, die in die Welt gerufen werden. Der wöchentliche Podcast der FAZ „FAZ Einspruch“ erklärt uns die rechtlichen Hintergründe dieser Themen, die notwendig sind, um diese überhaupt vollends erfassen zu können. Der Podcast ist perfekt für lange Fahrten unterwegs oder einfach für zwischendurch – Dirk Streifler, Streifler & Kollegen, Anwalt
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published on 24/07/2024 17:30

1. Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht richtet sich der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung nicht mehr gegen den Verwalter, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseig