Urheber- und Medienrecht
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Das Urheberrecht kann man als das Recht des geistigen Eigentums bezeichnen. Es schützt die kreativen Leistungen von schöpferischen Menschen. Beispielhaft genannt seien die Werke von Grafikern, Bildhauern, Regisseuren, Malern, Komponisten, Fotografen, Schriftstellern und Programmierern.
Die Aufzählung ist nicht abschließend: Jeder Mensch, der einer Idee durch eine individuelle geistige Schöpfung Ausdruck verleiht, kommt als Inhaber von Urheberrechten in Frage.
Darüber hinaus regelt das Urheberrecht auch den Schutz der wirtschaftlichen Leistung von Kulturschaffenden, wie z. B. Tonträgerherstellern, ausübenden Künstlern (z. B. Schauspieler und Musiker), Filmproduzenten, Datenbankherstellern und Sendeunternehmen.
Das Urhebervertragsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Schöpfern und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Leistungen. Es enthält wichtige gesetzliche Vorgaben und Fallstricke, die jeder Vertragsschließende im Blick haben sollte.
Das medien- und urheberrechtliche Dezernat der Kanzlei Streifler & Kollegen bietet spezialisierte Beratung und optimale Vertretung Ihrer Interessen als Urheber, Leistungsschutzberechtigter oder Medienunternehmer gegenüber Dritten. Dies gilt für die Vertretung beim Abschluss von urheberrechtlichen Lizenzverträgen ebenso wie für die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer gesetzlichen und vertraglichen Rechte. Ebenso beraten und vertreten wir Ihre Interessen, wenn Sie zu Unrecht durch Dritte aufgrund unterstellter Urheber- und Leistungsschutzrechte in Anspruch genommen werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Streifler&Kollegen beraten Sie in allen Fragen des Urheberrechts.
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Verkauf von Songrechten für Millionen - Bruce Springsteen
Verkauf von (Musik-)Songrechten für 500 Millionen – was soll das?
Wahrscheinlich dürfte sich Paul McCartney in ein intimes Körperteil beißen, nachdem die Beatles Rechte für lumpige 48 Mio. verkloppt wurden, denn die dürften noch etwas mehr wert sein, als die vom „Boss“ Springsteen, der jetzt 500 Mio. rauschlug. Die Rechte gingen allerdings schon in den 80ern an Michael Jackson, dessen Erben damit viel Spaß haben dürften. Bob Dylan, Tina Turner, Red Hot Chli Peppers, Shakira und Neil Young – alle haben jetzt verkauft, keiner wohl für unter 100 Mio. Allen ist gleich, dass sie ihre besten Jahre (sorry, Shakira) hinter sich haben und insofern, sollten sie auch gerne mal auf der Blockflöte eigene Songs komponieren, kann man ihnen nur wenig Hoffnung machen.
Was ist der Grund und was versprechen sich die Käufer davon? Der Grund ist die komplexe Rechtelage zur Musik. Wir unterscheiden sieben (7!) Berechtigte.
Diese sieben Berechtigte haben ebenso viele Rechte, was dazu führt, dass aus allen Geld sprudelt. Zu manchen aber besonders.
Wer sind an der Musik Berechtigte:
· Komponist
· Texter (gerne auch Textdichter genannt)
· Musiker/Sänger
· Plattenlabel
· GEMA
· GVL Verwertungsgesellschaft der Musiker und Sänger
· Musikverlag
Musikverlag? Dieses seltsame Konstrukt aus längst vergangenen Zeiten, ist das, was für die hohen Summen sorgt. Was tat so jemand? Tatsächlich wurden zu Zeiten der klassischen Komponisten also Beethoven, Mozart und so, die Noten aufgeschrieben und gedruckt, damit sie Orchester in aller Welt nachspielen konnten – die damals einzige Form eine Komposition zum Hörer zu bringen. Aus irgendeinem Grund hat diese Konstruktion „Musikverlag“ überlebt – obwohl niemand mehr Noten druckt.
Bertelsmann gab das Geschäft mit der Musik auf, als einer der großen vier Player weltweit - weil sie es für unlukrativ hielten, seid keiner mehr CD’s kaufte, nur um gleich wieder groß einzusteigen - diesmal als Musikverlag.
Der Musikverlag verdient am allen mit, vor allem aber an allem was die Verwertungsgesellschaften – bei uns berühmt: die GEMA – erwirtschaften und das sind gerade bei den Songkatalogen, die gekauft wurden, große Summen. Der Musikverlag selbst macht den Vertrag nur bei Verfilmungen oder Werbung, nett aber selten, der große Reibach kommt aus Fahrstuhl-, Telefonschleifen und der Dauerberieselung durch Musik zwischen Radio und Kaufhaus. Eine Geldmaschine ohne (eigene) Arbeit. Tatsächlich sind es aber wenige Songs, die hier das viele Geld machen. Es sind die bekanntesten, die immer wieder und überall gespielt werden und deshalb kriegt Bruce Springsteen 500 Mio und nicht sie, für ihre Blockföten-Eigenkompositionen.
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NFT Rechtliche Probleme
NFT Rechtliche Probleme
Das neue Schlagwort sind nft – abgekürzt für non fungible token. Nach der Bitcoin und der zugrundeliegenden Software blockchain soll hier allein ein Markt entstehen von einer Billionen US. Wir werden sehen. Kurz erklärt. Ein Objekt kann gesichert werden über den Eintrag in einer Blockchain und die Kennzeichnung des Objekts mit dem Code zur Blockchain.
Das funktioniert zum Beispiel bei digitaler Kunst wunderbar. Beispiel ein digitales Photo kann als Einzelstück und als kostbares Werk verkauft werden da auch unzählige Kopien nichts daran ändern, dass der Künstler nur ein Werk als einzigartig und wertvoll bezeichnet hat.
Für die Zukunft wird insbesondere darüber nachgedacht, ob man Immobilien statt Grundbuch damit verbinden kann und dann sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.
Tatsache ist. Die Bitcoin Blockchain wurde noch nie gehakt und das obwohl sie 21 Millionen mal den Wert des Bitcoin repräsentiert, nach heutigem Kurs 38.000 Euro. Ein gigantisches Vermögen.
Es ist – angesichts des Wertes - sicherlich oft und viel versucht worden, scheint aber unmöglich. Das ist schon mal gut.
Der legendäre Mensch der die Bitcoin und die Blockchain erfunden hat und sich selbst Satoshi Nakamoto nennt, hat in Vermögen von 1 Mio. Bitcoins derzeit 38 Mrd an Wert. Ds geldwurde noch nie angerührt. Können tut er (sie?) das nur selbst, aber auch dieses Vermögen ist nie gehackt worden.
Heisst dass, das es an Kriminalität, Machenschaften oder Betrügereien fehlt? Oh nein keineswegs. Ein Blick in die Tageszeitung zeigt, btrügerein mit undum Bitcoin sind an der Tagesordnung. Neueste Meldung Nordkorea soll sein Raketenprogramm mit dem Diebstahl von Kryptowährungen finanziert haben (NZZ von 9.2.22). Auch wenn daran erhebkiche Zweifel bestehen dürften, wie soll ein Land, das insgesamt vielleicht 5 Computer hat, das bewerkstelligen, belegt es doch, dass Bitcoin, die schon als Drogendealer-Währung und schlimmeres bezeichnet wurde, keineswegs frei ist vom Rechtsbruch.
Der Kauf eines „nft“ geschützten Objekts ist also keineswegs frei von bösen Überraschungen. Sooo sicher, wie es einem also gerade verkauft wird, ist es nicht.
Was kann passieren?
a. Wer hält den Künstler davon ab, ein Kunstwerk zweimal oder mehr als sicher zu verkaufen?
b. In einer virtuellen Welt verkaufte jemand „Villen“ für 17.600 Euro das Stück. Über 70 in zwei Tagen. Sie hätten jetzt also ein „virtuelle Villa“. Was wenn die nach ein paar Wochen einfach weg ist?
c. Alle ihre Werte verstauen sie in einer „Wallet“ übersetzt virtuelle Geldbörse. Die kann tatsächlich „geklaut werden durch einen Hack auf ihrem Computer.
d. Wie vererbt sich sowas eigentlich? Geht, richtet sich aber nach anderen Grundsätzen als physischer Besitz
e. Muss man Steuern zahlen? Klar!
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