Apothekenrecht
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Der primäre Auftrag der Apotheken in Deutschland ist, eine ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln für die Bevölkerung sicher zu stellen. In Apotheken wird mithin die pharmazeutische Betreuung der Patienten wahrgenommen. Der Aufgabenbereich in einer Apotheke ist sehr vielseitig. Mithin wird man nicht nur im Bereich der Forschung und Entwicklung von neuen Arzneimitteln tätig, sondern beschäftigt sich auch generell mit der Arzneimittelherstellung sowie mit der Arzneimittelüberprüfung. Zu den Kernaufgaben der Apotheke gehört also neben der Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten auch die Information und Beratung über diese Produkte.
Neben dem Apothekengesetz (ApoG), in welchen die Grundlagen für einen Apothekenbetrieb in Deutschland geregelt sind, gibt es die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Diese regelt die konkreten Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung einer Apotheke, aber z.B. auch in § 23 ApBetrO die Pflicht zur umfassenden Dienstbereitschaft rund um die Uhr und an Sonn- und Feiertagen - Apotheken sind rechtlich zu ständiger Dienstbereitschaft verpflichtet. In der ApBetrO wird mithin die sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung durch Apotheken geregelt.
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