angemessene Vergütung

angemessene Vergütung
Anwälte
Articles
Urteile

AOL Articles by other authors

24/03/2024 13:52

Das Konzept der angemessenen Vergütung im Urheberrecht ist von fundamentaler Bedeutung für Urheber und ausübende Künstler. Es gewährleistet, dass Schöpfer geistiger Werke für die Nutzung ihrer Werke durch Dritte eine gerechte Entlohnung erhalten. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der angemessenen Vergütung, ihre Bedeutung für Urheber und Nutzer sowie die Rolle der rechtlichen Beratung.

angemessene Vergütung

originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Angemessene Vergütung im Urheberrecht: Ein zentraler Aspekt für Kreative

originally published: 24/03/2024 13:52, updated: 24/03/2024 13:52
Author’s summary

Das Konzept der angemessenen Vergütung im Urheberrecht ist von fundamentaler Bedeutung für Urheber und ausübende Künstler. Es gewährleistet, dass Schöpfer geistiger Werke für die Nutzung ihrer Werke durch Dritte eine gerechte Entlohnung erhalten. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der angemessenen Vergütung, ihre Bedeutung für Urheber und Nutzer sowie die Rolle der rechtlichen Beratung.

Rechtlicher Hintergrund

Die angemessene Vergütung ist im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert und betrifft verschiedene Arten der Werknutzung, einschließlich der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe. Das Gesetz sieht vor, dass Urheber und ausübende Künstler Anspruch auf eine Vergütung haben, die ihrem Beitrag und der Art der Nutzung ihres Werkes entspricht.

 

Bedeutung der angemessenen Vergütung

Sicherung des Lebensunterhalts: Eine angemessene Vergütung ermöglicht es Urhebern und Künstlern, von ihrer kreativen Arbeit zu leben.

Förderung der Kreativität: Die Aussicht auf eine gerechte Entlohnung motiviert zur Schaffung neuer Werke und trägt zur kulturellen Vielfalt bei.

Fairer Ausgleich: Die Regelung sorgt für einen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Urheber und den Nutzungsinteressen der Allgemeinheit.

 

Berechnung der angemessenen Vergütung

Die Bestimmung, was als „angemessen“ gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art und Dauer der Nutzung, der Reichweite und des wirtschaftlichen Wertes des Werkes. Branchenübliche Tarife, Vereinbarungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden sowie individuelle Verträge können als Richtlinie dienen.

 

Herausforderungen und Konfliktpotenzial

Die Festlegung der angemessenen Vergütung kann Konflikte zwischen Urhebern und Nutzern mit sich bringen, insbesondere wenn Unklarheit über den Umfang der Nutzung oder die Angemessenheit der Vergütung besteht. Rechtliche Streitigkeiten sind nicht selten und erfordern oft die Klärung durch Gerichte oder Schiedsstellen.

 

Rolle der rechtlichen Beratung

Professionelle rechtliche Beratung ist entscheidend, um:

Verträge auszuhandeln: Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Verträge zu gestalten, die die Interessen der Urheber schützen und eine angemessene Vergütung sicherstellen.

Streitigkeiten zu lösen: Bei Konflikten über die Höhe der Vergütung kann rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche hilfreich sein.

Rechte zu wahren: Beratung zu urheberrechtlichen Ansprüchen und zur strategischen Planung der Werknutzung unterstützt Urheber dabei, ihre Rechte effektiv zu nutzen.

 

Fazit

Die angemessene Vergütung ist ein wesentlicher Bestandteil des Urheberrechts, der die wirtschaftlichen Interessen der Urheber schützt und ihre kreative Arbeit wertschätzt. Angesichts der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die mit der Festlegung einer angemessenen Vergütung verbunden sind, ist qualifizierte rechtliche Beratung unerlässlich. Sie hilft Urhebern, ihre Rechte zu verstehen, zu schützen und durchzusetzen, und trägt zu fairen und ausgewogenen Nutzungsverhältnissen bei.

{{count_recursive}} Anwälte, die zum {{title}} beraten.

moreResultsText

{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet

moreResultsText

{{count_recursive}} Artikel relevant zu diesem Rechtsgebiet

by Rechtsanwalt Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Strömer Rechtsanwälte
26/06/2020 09:29

Es spricht keine Vermutung dafür, dass im Rahmen der Tierfotografie das ausschließliche Nutzungsrecht an den Tierfotografien generell auf den Eigentümer der Tiere übertragen wird. Auch im Bereich von Pass- und Portraitfotos spricht keine Vermutung dafür, dass das ausschließliche Nutzungsrecht generell dem Portraitierten übertragen wird. Erstellt ein Geschäftsführer ein Foto, geht das Nutzungsrecht nicht automatisch auf die von ihm vertretene Gesellschaft über. Das gilt jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich Alleingesellschafter ist. Das Layout einer Katalogseite ist regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt. Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beteiligt. Streitwert: 3.000,00 € Oberlandesgericht BraunschweigUrteil vom 10. Juni 2020, 2 U 22 /19
07/01/2011 09:29

Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch na
11/04/2012 11:19

Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10
07/01/2011 09:13

Die beanstandete Klausel ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie zum Nachteil der Fotografen vom Grundsatz des § 11 S.2 UrhG abweicht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
{{count_recursive}} Urteile relevant zu diesem Rechtsgebiet

moreResultsText

{{count_recursive}} Urteile relevant zu diesem Rechtsgebiet

published on 14/04/2016 00:00

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, Az.: 310 O 66/11 vom 01.06.2012 abgeändert und Ziffer 1 wie folgt neu gefasst: 1. Den Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bi
published on 22/06/2018 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.700,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2015 auf 13.500,- € und seit dem 30.09.2016 auf weitere 2.200,- € zu zahlen sowie 3.900
published on 07/05/2013 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - geändert.Der Bescheid der Beklagten vom 21. Juli 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin sämtliche En
published on 26/04/2017 00:00

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 26. April 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Geistiges und gewerbliches Eigentum — Richtlinie 2001/29/EG — Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der.