Angemessene Vergütung im Urheberrecht: Ein zentraler Aspekt für Kreative

erstmalig veröffentlicht: 24.03.2024, letzte Fassung: 24.03.2024
beira.de Redaktion

Das Konzept der angemessenen Vergütung im Urheberrecht ist von fundamentaler Bedeutung für Urheber und ausübende Künstler. Es gewährleistet, dass Schöpfer geistiger Werke für die Nutzung ihrer Werke durch Dritte eine gerechte Entlohnung erhalten. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der angemessenen Vergütung, ihre Bedeutung für Urheber und Nutzer sowie die Rolle der rechtlichen Beratung.

Rechtlicher Hintergrund

Die angemessene Vergütung ist im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert und betrifft verschiedene Arten der Werknutzung, einschließlich der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe. Das Gesetz sieht vor, dass Urheber und ausübende Künstler Anspruch auf eine Vergütung haben, die ihrem Beitrag und der Art der Nutzung ihres Werkes entspricht.

 

Bedeutung der angemessenen Vergütung

Sicherung des Lebensunterhalts: Eine angemessene Vergütung ermöglicht es Urhebern und Künstlern, von ihrer kreativen Arbeit zu leben.

Förderung der Kreativität: Die Aussicht auf eine gerechte Entlohnung motiviert zur Schaffung neuer Werke und trägt zur kulturellen Vielfalt bei.

Fairer Ausgleich: Die Regelung sorgt für einen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Urheber und den Nutzungsinteressen der Allgemeinheit.

 

Berechnung der angemessenen Vergütung

Die Bestimmung, was als „angemessen“ gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art und Dauer der Nutzung, der Reichweite und des wirtschaftlichen Wertes des Werkes. Branchenübliche Tarife, Vereinbarungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden sowie individuelle Verträge können als Richtlinie dienen.

 

Herausforderungen und Konfliktpotenzial

Die Festlegung der angemessenen Vergütung kann Konflikte zwischen Urhebern und Nutzern mit sich bringen, insbesondere wenn Unklarheit über den Umfang der Nutzung oder die Angemessenheit der Vergütung besteht. Rechtliche Streitigkeiten sind nicht selten und erfordern oft die Klärung durch Gerichte oder Schiedsstellen.

 

Rolle der rechtlichen Beratung

Professionelle rechtliche Beratung ist entscheidend, um:

Verträge auszuhandeln: Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Verträge zu gestalten, die die Interessen der Urheber schützen und eine angemessene Vergütung sicherstellen.

Streitigkeiten zu lösen: Bei Konflikten über die Höhe der Vergütung kann rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche hilfreich sein.

Rechte zu wahren: Beratung zu urheberrechtlichen Ansprüchen und zur strategischen Planung der Werknutzung unterstützt Urheber dabei, ihre Rechte effektiv zu nutzen.

 

Fazit

Die angemessene Vergütung ist ein wesentlicher Bestandteil des Urheberrechts, der die wirtschaftlichen Interessen der Urheber schützt und ihre kreative Arbeit wertschätzt. Angesichts der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die mit der Festlegung einer angemessenen Vergütung verbunden sind, ist qualifizierte rechtliche Beratung unerlässlich. Sie hilft Urhebern, ihre Rechte zu verstehen, zu schützen und durchzusetzen, und trägt zu fairen und ausgewogenen Nutzungsverhältnissen bei.

Autor:in

Anwälte

7 Anwälte, die zum angemessene Vergütung beraten.

Artikel

Artikel schreiben

13 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

OLG Braunschweig, Urt. v. 10.06.20, 2 U 22/19 - Taubenfotos

von Rechtsanwalt Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Strömer Rechtsanwälte
26.06.2020

Es spricht keine Vermutung dafür, dass im Rahmen der Tierfotografie das ausschließliche Nutzungsrecht an den Tierfotografien generell auf den Eigentümer der Tiere übertragen wird. Auch im Bereich von Pass- und Portraitfotos spricht keine Vermutung dafür, dass das ausschließliche Nutzungsrecht generell dem Portraitierten übertragen wird. Erstellt ein Geschäftsführer ein Foto, geht das Nutzungsrecht nicht automatisch auf die von ihm vertretene Gesellschaft über. Das gilt jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich Alleingesellschafter ist. Das Layout einer Katalogseite ist regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt. Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beteiligt. Streitwert: 3.000,00 € Oberlandesgericht BraunschweigUrteil vom 10. Juni 2020, 2 U 22 /19

Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bezüglich eines Filmwerks

07.01.2011

Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch na

Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers

11.04.2012

Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10

Unwirksame AGB-Klauseln im Rahmenvertrag freier Fotografen

07.01.2011

Die beanstandete Klausel ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie zum Nachteil der Fotografen vom Grundsatz des § 11 S.2 UrhG abweicht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Urheberrecht: Angemessenheit der Vergütung eines Journalisten

02.12.2015

Eine Vergütung kann nur dann in Anwendung einer gemeinsamen Vergütungsregel bestimmt werden, wenn die darin festgelegten persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.

Urteile

Urteil einreichen

279 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 14. Apr. 2016 - 5 U 117/12

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, Az.: 310 O 66/11 vom 01.06.2012 abgeändert und Ziffer 1 wie folgt neu gefasst: 1. Den Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bi

Landgericht Hamburg Urteil, 22. Juni 2018 - 308 O 343/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.700,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2015 auf 13.500,- € und seit dem 30.09.2016 auf weitere 2.200,- € zu zahlen sowie 3.900

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Mai 2013 - 10 S 281/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - geändert.Der Bescheid der Beklagten vom 21. Juli 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin sämtliche En

Europäischer Gerichtshof Urteil, 26. Apr. 2017 - C-527/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 26. April 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Geistiges und gewerbliches Eigentum — Richtlinie 2001/29/EG — Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 39/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 39/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 04. Apr. 2012 - 4 U 171/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.09.2011 (17 O 671/10) abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000,00 E

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2015 - I ZR 151/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 151/13 Verkündet am: 19. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Landgericht Mannheim Urteil, 24. Apr. 2015 - 7 O 18/14

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 66.000 EUR zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 70%, die Beklagte zu 30%. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstrec

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 255/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 255/14 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 42/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 42/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 212/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 212/14 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - I ZR 198/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 198/13 Verkündet am: 21. April 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Landgericht Hamburg Urteil, 08. Juli 2016 - 310 O 89/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand 1 Der

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 12. Dez. 2018 - C-476/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 12. Dezember 2018(1) Rechtssache C‑476/17 Pelham GmbH, Moses Pelham, Martin Haas gegen Ralf Hütter, Florian Schneider-Esleben (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deuts

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 35/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 35/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2014 - I ZR 124/11

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 124/11 Verkündet am: 27. November 2014 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2014 - I ZR 215/12

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 2 1 5 / 1 2 Verkündet am: 18. Juni 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gesamtvertrag T

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2015 - I ZR 225/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 2 2 5 / 1 2 Verkündet am: 16. April 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Europäischer Gerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - C-572/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 21. April 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Verordnung (EG) Nr. 44/2001 — Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen — Art. 5 Nr. 3 — Begriff der unerlaubt

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Apr. 2015 - 308 O 198/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. an den Kläger Schadensersatz in Höhe von € 11.138,40 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2013 zu zahlen 2. an den Kläger weitere € 2.041,47 nebst Z

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 259/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 259/14 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210716UIZR259.14.0 Der I.

Landgericht Stuttgart Urteil, 22. Dez. 2004 - 17 O 299/04

bei uns veröffentlicht am 22.12.2004

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu zahlen (1) für das Gerät mit der Bezeichnung J1150C EUR 69.325,43 zzgl. 7% MWSt. sowie 5% Zinsen über dem Basiszinssatz aus EUR 45.761,26 seit 1.4.1998, aus weiteren EUR 22.630,42

Europäischer Gerichtshof Urteil, 31. Mai 2016 - C-117/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 31. Mai 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Geistiges Eigentum — Urheberrecht und verwandte Schutzrechte — Richtlinie 2001/29/EG — Art. 3 Abs. 1 — Richtlinie 2006/115/EG

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2017 - I ZR 21/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 21/16 Verkündet am: 18. Mai 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:180517UIZR21.16.0 Der I. Z

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob sich juristische Personen mit Sit

Landgericht Hamburg Urteil, 11. Jan. 2018 - 310 O 111/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor 1. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 79% und der Beklagte 21% zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - I ZR 43/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 43/14 Verkündet am: 21. April 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja An Evening with Marl

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2015 - I ZR 19/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 19/14 Verkündet am: 11. Juni 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tauschbörse I UrhG § 85 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2016 - I ZR 25/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 25/15 Verkündet am: 6. Oktober 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja World of Warcraft I

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 17. Nov. 2015 - 4 U 34/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers sowie der Beklagten und der Streithelferin wird das am 15. Januar 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst: Die Beklagte wird verurt

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Dez. 2015 - 308 O 375/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 22.10.2015 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt (Änderungen unterstrichen): I. 1 Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhand

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 10. Jan. 2019 - C-516/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 10. Januar 2019(1) Rechtssache C‑516/17 Spiegel Online GmbH gegen Volker Beck (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland]) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 13. Sept. 2018 - I ZR 140/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3

Landgericht Stuttgart Urteil, 29. Jan. 2004 - 17 O 679/03

bei uns veröffentlicht am 29.01.2004

Tenor 1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 11.12.2003 bleibt aufrechterhalten. 2. Die Verfügungsbeklagte trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Streitwert: 40.000,-- Euro Tatbestand   1

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 36/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 36/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Europäischer Gerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - C-51/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Achte Kammer) 19. Dezember 2018 ( *1 ) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Steuer – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 – Verwaltungspraxis, wonach die dem Urheber d

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Mai 2016 - 308 O 46/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld n

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Feb. 2016 - 4 U 40/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das 12. Januar 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Klä

Europäischer Gerichtshof Urteil, 18. Okt. 2018 - C-149/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 18. Oktober 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29/EG – Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums –...

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2014 - I ZR 8/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich dagegen richtet, dass in dem Teilurteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 25. Okt. 2018 - C-469/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 25. Oktober 2018(1) Rechtssache C‑469/17 Funke Medien NRW GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland]) „Vorlage zur Vorabentscheid

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 27. Juli 2017 - I ZR 228/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2014 - I ZR 30/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 30/ 11 Verkündet am: 3. Juli 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PC III UrhG § 54 Abs. 1, § 54a

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 20. Sept. 2018 - I ZR 53/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - 5 U 72/11

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.2.2011, Az. 310 O 233/10, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten der Berufu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Jan. 2015 - 2 Sa 861/13

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.09.2013 – 3 Ca 1267/13 - teilweise abgeändert und die Widerklage vollständig abgewiesen. Im Übrigen werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen, einschließli

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 30. Aug. 2010 - 1 BvR 1631/08

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tenor 1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgese

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Juni 2017 - 310 O 117/17

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 18.04.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 11. Sept. 2014 - 6 U 74/10

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin wird im Umfang der Aufhebung der Sache und Zurückverweisung an den Senat durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2013 zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des