allgemeines Urheberrecht
Allgemeines Urheberrecht
Das Urheberrecht kann man als das Recht des geistigen Eigentums bezeichnen. Es schützt die kreativen Leistungen von schöpferischen Menschen. Beispielhaft genannt seien die Werke von Grafikern, Bildhauern, Regisseuren, Malern, Komponisten, Fotografen, Schriftstellern und Programmierern.
Die Aufzählung ist nicht abschließend: Jeder Mensch, der einer Idee durch eine individuelle geistige Schöpfung Ausdruck verleiht, kommt als Inhaber von Urheberrechten in Frage.
Darüber hinaus regelt das Urheberrecht auch den Schutz der wirtschaftlichen Leistung von Kulturschaffenden, wie z. B. Tonträgerherstellern, ausübenden Künstlern (z. B. Schauspieler und Musiker), Filmproduzenten, Datenbankherstellern und Sendeunternehmen.
Das Urhebervertragsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Schöpfern und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Leistungen. Es enthält wichtige gesetzliche Vorgaben und Fallstricke, die jeder Vertragsschließende im Blick haben sollte.
Das medien- und urheberrechtliche Dezernat der Kanzlei Streifler & Kollegen bietet spezialisierte Beratung und optimale Vertretung Ihrer Interessen als Urheber, Leistungsschutzberechtigter oder Medienunternehmer gegenüber Dritten. Dies gilt für die Vertretung beim Abschluss von urheberrechtlichen Lizenzverträgen ebenso wie für die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer gesetzlichen und vertraglichen Rechte. Ebenso berät und vertreten wirIhre Interessen, wenn Sie zu Unrecht durch Dritte aufgrund unterstellter Urheber- und Leistungsschutzrechte in Anspruch genommen werden.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht kann man als das Recht des geistigen Eigentums bezeichnen. Es schützt die kreativen Leistungen von schöpferischen Menschen. Beispielhaft genannt seien die Werke von Grafikern, Bildhauern, Regisseuren, Malern, Komponisten, Fotografen, Schriftstellern und Programmierern.
Die Aufzählung ist nicht abschließend: Jeder Mensch, der einer Idee durch eine individuelle geistige Schöpfung Ausdruck verleiht, kommt als Inhaber von Urheberrechten in Frage.
Darüber hinaus regelt das Urheberrecht auch den Schutz der wirtschaftlichen Leistung von Kulturschaffenden, wie z. B. Tonträgerherstellern, ausübenden Künstlern (z. B. Schauspieler und Musiker), Filmproduzenten, Datenbankherstellern und Sendeunternehmen.
Das Urhebervertragsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Schöpfern und den Nutzern urheberrechtlich geschützter Leistungen. Es enthält wichtige gesetzliche Vorgaben und Fallstricke, die jeder Vertragsschließende im Blick haben sollte.
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