Der Werkbegriff im Urheberrecht: Was ist urheberrechtlich geschützt?

erstmalig veröffentlicht: 03.12.2023, letzte Fassung: 03.12.2023
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Der Werkbegriff im Urheberrecht ist von zentraler Bedeutung, da er bestimmt, welche Kreationen und Schöpfungen rechtlich geschützt sind. Urheberrechtlich geschützte Werke sind geistige Schöpfungen, die dem Urheber bestimmte Rechte verleihen. In Deutschland ist der Werkbegriff im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert. Hier ist eine Erklärung des Werkbegriffs und welche Arten von Werken urheberrechtlich geschützt sind:

1. Literarische und wissenschaftliche Werke: Dazu gehören Bücher, Artikel, wissenschaftliche Abhandlungen, Gedichte, Romane und andere schriftliche Werke. Diese Werke sind durch das Urheberrecht geschützt, sobald sie in eine "individuelle geistige Schöpfung" übergehen, was bedeutet, dass sie eine originäre und persönliche Note des Urhebers aufweisen.

2. Musikalische Werke: Kompositionen von Musikstücken, Songtexte und musikalische Partituren sind urheberrechtlich geschützt. Sowohl die Melodie als auch der Text eines Liedes genießen Schutz.

3. Bildende Kunst: Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Fotografien und andere bildende Kunstwerke sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.

4. Film und audiovisuelle Werke: Filme, Fernsehserien, Videoclips und andere audiovisuelle Werke sind durch das Urheberrecht geschützt. Dies betrifft sowohl das Drehbuch als auch die visuelle und akustische Umsetzung.

5. Architektonische Werke: Architektonische Entwürfe und Gebäudepläne sind urheberrechtlich geschützt, aber der Schutz erstreckt sich nicht auf die physischen Gebäude selbst.

6. Computerprogramme: Software und Computerprogramme sind als geistige Werke geschützt.

7. Tanzchoreografien: Die choreografischen Schöpfungen von Tänzern und Choreografen genießen ebenfalls Urheberrechtsschutz.

8. Sammelwerke und Datenbanken: Sammelwerke, wie etwa Anthologien von Gedichten, und Datenbanken sind durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen.

Wichtig ist, dass der Schutz nicht von einer Registrierung abhängt. Ein Werk wird automatisch durch das Urheberrecht geschützt, sobald es in eine fixierte Form gebracht wurde. Der Urheber, also die Person, die das Werk erstellt hat, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu reproduzieren, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen, zu verändern und zu verwerten.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Schranken, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in bestimmten Fällen erlauben, wie z.B. für Zitate, Bildungszwecke oder Parodien. Der Werkbegriff und der damit verbundene Urheberrechtsschutz sind wichtige Elemente, die sicherstellen, dass kreative Schöpfungen angemessen geschützt werden, während gleichzeitig die Interessen der Gesellschaft an freiem Zugang zu Wissen und Kultur berücksichtigt werden.

Autor:in

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch

Anwälte

4 Anwälte, die zum Werkbegriff beraten.

Rechtsanwalt Okan Cetin


Benötigen Sie rechtliche Unterstützung in Moers und Umgebung? Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Okan Cetin. Mit langjähriger Erfahrung und Fachkenntnissen in verschiedenen Rechtsbereichen steht Ihnen Herr Cetin zuverlässig zur Seit
DeutschEnglisch 1 mehr anzeigen

IT IP RUDNICK | Fachanwaltskanzlei für IT-Recht & Gewerblichen Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz

Kanzlei für Markenrecht, Designrecht, Urhebrrecht, It-Recht, Vertragsrecht etc.

Artikel

Artikel schreiben

12 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

OLG Braunschweig, Urt. v. 10.06.20, 2 U 22/19 - Taubenfotos

von Rechtsanwalt Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Strömer Rechtsanwälte
26.06.2020

Es spricht keine Vermutung dafür, dass im Rahmen der Tierfotografie das ausschließliche Nutzungsrecht an den Tierfotografien generell auf den Eigentümer der Tiere übertragen wird. Auch im Bereich von Pass- und Portraitfotos spricht keine Vermutung dafür, dass das ausschließliche Nutzungsrecht generell dem Portraitierten übertragen wird. Erstellt ein Geschäftsführer ein Foto, geht das Nutzungsrecht nicht automatisch auf die von ihm vertretene Gesellschaft über. Das gilt jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich Alleingesellschafter ist. Das Layout einer Katalogseite ist regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt. Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beteiligt. Streitwert: 3.000,00 € Oberlandesgericht BraunschweigUrteil vom 10. Juni 2020, 2 U 22 /19

Für den Urheberrechtsschutz von Musikwerken reicht ein geringer Schöpfungsgrad aus

30.12.2010

Die schöpferische Leistung kann sich nicht nur aus der Melodie, sondern auch aus deren Verarbeitung ergeben - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

KG: Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit der "Fabel" einer Fernsehserie

30.12.2010

Zum Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines einen Vergütungsanpassungsanspruch nach § 36 I UrhG a. F. / § 32a I 1 UrhG geltend machenden Klägers – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

Zur Urheberrechtsfähigkeit einer Bildschirmoberfläche

30.12.2010

Die Gestaltung einer Bildschirmmaske ist nicht nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

Urheberrecht: Zum Schutzumfang eines Sammelwerks

05.12.2013

Beim Schutzumfangs eines Sammelwerks ist zu beachten, dass der Schutzgrund des § 4 I UrhG in der eigenschöpferischen Auswahl oder Anordnung der Elemente liegt.
Werkbegriff

Urteile

Urteil einreichen

276 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 14. Apr. 2016 - 5 U 117/12

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, Az.: 310 O 66/11 vom 01.06.2012 abgeändert und Ziffer 1 wie folgt neu gefasst: 1. Den Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bi

Landgericht Hamburg Urteil, 22. Juni 2018 - 308 O 343/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.700,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2015 auf 13.500,- € und seit dem 30.09.2016 auf weitere 2.200,- € zu zahlen sowie 3.900

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Mai 2013 - 10 S 281/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - geändert.Der Bescheid der Beklagten vom 21. Juli 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin sämtliche En

Europäischer Gerichtshof Urteil, 26. Apr. 2017 - C-527/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 26. April 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Geistiges und gewerbliches Eigentum — Richtlinie 2001/29/EG — Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 39/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 39/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 04. Apr. 2012 - 4 U 171/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.09.2011 (17 O 671/10) abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000,00 E

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2015 - I ZR 151/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 151/13 Verkündet am: 19. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Landgericht Mannheim Urteil, 24. Apr. 2015 - 7 O 18/14

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 66.000 EUR zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 70%, die Beklagte zu 30%. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstrec

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 255/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 255/14 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 42/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 42/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 212/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 212/14 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - I ZR 198/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 198/13 Verkündet am: 21. April 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Landgericht Hamburg Urteil, 08. Juli 2016 - 310 O 89/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand 1 Der

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 12. Dez. 2018 - C-476/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 12. Dezember 2018(1) Rechtssache C‑476/17 Pelham GmbH, Moses Pelham, Martin Haas gegen Ralf Hütter, Florian Schneider-Esleben (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deuts

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 35/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 35/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Nov. 2014 - I ZR 124/11

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 124/11 Verkündet am: 27. November 2014 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2014 - I ZR 215/12

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 2 1 5 / 1 2 Verkündet am: 18. Juni 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gesamtvertrag T

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2015 - I ZR 225/12

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 2 2 5 / 1 2 Verkündet am: 16. April 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Europäischer Gerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - C-572/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 21. April 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Verordnung (EG) Nr. 44/2001 — Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen — Art. 5 Nr. 3 — Begriff der unerlaubt

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Apr. 2015 - 308 O 198/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. an den Kläger Schadensersatz in Höhe von € 11.138,40 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2013 zu zahlen 2. an den Kläger weitere € 2.041,47 nebst Z

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - I ZR 259/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 259/14 Verkündet am: 21. Juli 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210716UIZR259.14.0 Der I.

Landgericht Stuttgart Urteil, 22. Dez. 2004 - 17 O 299/04

bei uns veröffentlicht am 22.12.2004

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu zahlen (1) für das Gerät mit der Bezeichnung J1150C EUR 69.325,43 zzgl. 7% MWSt. sowie 5% Zinsen über dem Basiszinssatz aus EUR 45.761,26 seit 1.4.1998, aus weiteren EUR 22.630,42

Europäischer Gerichtshof Urteil, 31. Mai 2016 - C-117/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 31. Mai 2016 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Geistiges Eigentum — Urheberrecht und verwandte Schutzrechte — Richtlinie 2001/29/EG — Art. 3 Abs. 1 — Richtlinie 2006/115/EG

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2017 - I ZR 21/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 21/16 Verkündet am: 18. Mai 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:180517UIZR21.16.0 Der I. Z

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob sich juristische Personen mit Sit

Landgericht Hamburg Urteil, 11. Jan. 2018 - 310 O 111/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

Tenor 1. Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 79% und der Beklagte 21% zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - I ZR 43/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 43/14 Verkündet am: 21. April 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja An Evening with Marl

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juni 2015 - I ZR 19/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 19/14 Verkündet am: 11. Juni 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Tauschbörse I UrhG § 85 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2016 - I ZR 25/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 25/15 Verkündet am: 6. Oktober 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja World of Warcraft I

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 17. Nov. 2015 - 4 U 34/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers sowie der Beklagten und der Streithelferin wird das am 15. Januar 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst: Die Beklagte wird verurt

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Dez. 2015 - 308 O 375/15

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 22.10.2015 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt (Änderungen unterstrichen): I. 1 Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhand

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 10. Jan. 2019 - C-516/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 10. Januar 2019(1) Rechtssache C‑516/17 Spiegel Online GmbH gegen Volker Beck (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland]) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 13. Sept. 2018 - I ZR 140/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3

Landgericht Stuttgart Urteil, 29. Jan. 2004 - 17 O 679/03

bei uns veröffentlicht am 29.01.2004

Tenor 1. Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart vom 11.12.2003 bleibt aufrechterhalten. 2. Die Verfügungsbeklagte trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Streitwert: 40.000,-- Euro Tatbestand   1

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2017 - I ZR 36/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 36/15 Verkündet am: 16. März 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Europäischer Gerichtshof Urteil, 19. Dez. 2018 - C-51/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Achte Kammer) 19. Dezember 2018 ( *1 ) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Steuer – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 – Verwaltungspraxis, wonach die dem Urheber d

Landgericht Hamburg Urteil, 03. Mai 2016 - 308 O 46/16

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld n

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Feb. 2016 - 4 U 40/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das 12. Januar 2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Klä

Europäischer Gerichtshof Urteil, 18. Okt. 2018 - C-149/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 18. Oktober 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29/EG – Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums –...

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2014 - I ZR 8/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich dagegen richtet, dass in dem Teilurteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember

Europäischer Gerichtshof Schlussantrag des Generalanwalts, 25. Okt. 2018 - C-469/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MACIEJ SZPUNAR vom 25. Oktober 2018(1) Rechtssache C‑469/17 Funke Medien NRW GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland]) „Vorlage zur Vorabentscheid

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 27. Juli 2017 - I ZR 228/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juli 2014 - I ZR 30/11

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 30/ 11 Verkündet am: 3. Juli 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PC III UrhG § 54 Abs. 1, § 54a

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 20. Sept. 2018 - I ZR 53/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - 5 U 72/11

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.2.2011, Az. 310 O 233/10, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten der Berufu

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 19. Jan. 2015 - 2 Sa 861/13

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.09.2013 – 3 Ca 1267/13 - teilweise abgeändert und die Widerklage vollständig abgewiesen. Im Übrigen werden die Berufungen beider Parteien zurückgewiesen, einschließli

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 30. Aug. 2010 - 1 BvR 1631/08

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tenor 1. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgese

Landgericht Hamburg Urteil, 13. Juni 2017 - 310 O 117/17

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 18.04.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 11. Sept. 2014 - 6 U 74/10

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin wird im Umfang der Aufhebung der Sache und Zurückverweisung an den Senat durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2013 zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des