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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

Der Werkbegriff im Urheberrecht: Was ist urheberrechtlich geschützt?

originally published: 03/12/2023 16:24, updated: 03/12/2023 16:24

Der Werkbegriff im Urheberrecht ist von zentraler Bedeutung, da er bestimmt, welche Kreationen und Schöpfungen rechtlich geschützt sind. Urheberrechtlich geschützte Werke sind geistige Schöpfungen, die dem Urheber bestimmte Rechte verleihen. In Deutschland ist der Werkbegriff im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert. Hier ist eine Erklärung des Werkbegriffs und welche Arten von Werken urheberrechtlich geschützt sind:

1. Literarische und wissenschaftliche Werke: Dazu gehören Bücher, Artikel, wissenschaftliche Abhandlungen, Gedichte, Romane und andere schriftliche Werke. Diese Werke sind durch das Urheberrecht geschützt, sobald sie in eine "individuelle geistige Schöpfung" übergehen, was bedeutet, dass sie eine originäre und persönliche Note des Urhebers aufweisen.

2. Musikalische Werke: Kompositionen von Musikstücken, Songtexte und musikalische Partituren sind urheberrechtlich geschützt. Sowohl die Melodie als auch der Text eines Liedes genießen Schutz.

3. Bildende Kunst: Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Fotografien und andere bildende Kunstwerke sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.

4. Film und audiovisuelle Werke: Filme, Fernsehserien, Videoclips und andere audiovisuelle Werke sind durch das Urheberrecht geschützt. Dies betrifft sowohl das Drehbuch als auch die visuelle und akustische Umsetzung.

5. Architektonische Werke: Architektonische Entwürfe und Gebäudepläne sind urheberrechtlich geschützt, aber der Schutz erstreckt sich nicht auf die physischen Gebäude selbst.

6. Computerprogramme: Software und Computerprogramme sind als geistige Werke geschützt.

7. Tanzchoreografien: Die choreografischen Schöpfungen von Tänzern und Choreografen genießen ebenfalls Urheberrechtsschutz.

8. Sammelwerke und Datenbanken: Sammelwerke, wie etwa Anthologien von Gedichten, und Datenbanken sind durch das Urheberrecht geschützt, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen.

Wichtig ist, dass der Schutz nicht von einer Registrierung abhängt. Ein Werk wird automatisch durch das Urheberrecht geschützt, sobald es in eine fixierte Form gebracht wurde. Der Urheber, also die Person, die das Werk erstellt hat, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu reproduzieren, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen, zu verändern und zu verwerten.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Schranken, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in bestimmten Fällen erlauben, wie z.B. für Zitate, Bildungszwecke oder Parodien. Der Werkbegriff und der damit verbundene Urheberrechtsschutz sind wichtige Elemente, die sicherstellen, dass kreative Schöpfungen angemessen geschützt werden, während gleichzeitig die Interessen der Gesellschaft an freiem Zugang zu Wissen und Kultur berücksichtigt werden.

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by Rechtsanwalt Tobias Strömer | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Strömer Rechtsanwälte
26/06/2020 09:29

Es spricht keine Vermutung dafür, dass im Rahmen der Tierfotografie das ausschließliche Nutzungsrecht an den Tierfotografien generell auf den Eigentümer der Tiere übertragen wird. Auch im Bereich von Pass- und Portraitfotos spricht keine Vermutung dafür, dass das ausschließliche Nutzungsrecht generell dem Portraitierten übertragen wird. Erstellt ein Geschäftsführer ein Foto, geht das Nutzungsrecht nicht automatisch auf die von ihm vertretene Gesellschaft über. Das gilt jedenfalls dann, wenn er nicht zugleich Alleingesellschafter ist. Das Layout einer Katalogseite ist regelmäßig urheberrechtlich nicht geschützt. Wir waren an dem Verfahren als Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers beteiligt. Streitwert: 3.000,00 € Oberlandesgericht BraunschweigUrteil vom 10. Juni 2020, 2 U 22 /19
30/12/2010 10:49

Die schöpferische Leistung kann sich nicht nur aus der Melodie, sondern auch aus deren Verarbeitung ergeben - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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30/12/2010 10:47

Zum Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines einen Vergütungsanpassungsanspruch nach § 36 I UrhG a. F. / § 32a I 1 UrhG geltend machenden Klägers – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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30/12/2010 13:32

Die Gestaltung einer Bildschirmmaske ist nicht nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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published on 14/04/2016 00:00

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, Az.: 310 O 66/11 vom 01.06.2012 abgeändert und Ziffer 1 wie folgt neu gefasst: 1. Den Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bi
published on 22/06/2018 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.700,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2015 auf 13.500,- € und seit dem 30.09.2016 auf weitere 2.200,- € zu zahlen sowie 3.900
published on 07/05/2013 00:00

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. November 2011 - 3 K 2289/09 - geändert.Der Bescheid der Beklagten vom 21. Juli 2009 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin sämtliche En
published on 26/04/2017 00:00

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 26. April 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Geistiges und gewerbliches Eigentum — Richtlinie 2001/29/EG — Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der.