Vertragsarztrecht
Vertragsarztrecht
In § 95 SGB V ist geregelt, wer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Dies sind die zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, die ermächtigten Ärzte und ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und die zugelassenen Ärzte. Die zugelassenen Ärzte bilden hierbei den ganz überwiegenden Teil.
Die Zulassung der Vertragsärzte ist in ihren Einzelheiten in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geregelt. Hier sind Zulassung und Ermächtigung, Arztregister, Vertreter, Assistenten, Gemeinschaftspraxen, Bedarfsplanung, Vertragsarztsitz u.a. normiert.
Die rechtliche Wirkung der Zulassung besteht nach § 95 Abs. 3 SGB V darin, dass der Vertragsarzt ordentliches Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung wird und damit entstehen die vertragsärztlichen Bindungen. Die Zulassung ist der Verwaltungsakt, der insbesondere zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und zur Behandlung der gesetzlich Krankenversicherten berechtigt und verpflichtet.
Mit der vertragsärztlichen Zulassung hat der Arzt das Recht und die Pflicht zur Versorgung der gesetzlich Versicherten und ist zugleich an die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung sowie an berufs- und weiterbildungsrechtliche Vorgaben gebunden. Im Einzelnen:
Jedem Vertragsarzt ist es neben seiner vertragsärztlichen Tätigkeit möglich, privatärztlich tätig zu werden. Bei Privatliquidation richtet sich der Honoraranspruch nach der GOÄ.
Von wesentlicher Bedeutung im Vertragsarztrecht ist das Sachleistungsprinzip (§ 2 SGB V). Hiernach erhalten Versicherte ihre Leistungen prinzipiell als Sach- und Dienstleistungen. Hieraus folgt für die Versicherten schließlich auch der Grundsatz der „freien Arztwahl“, welcher in § 76 SGB V näher konkretisiert ist.
Es gibt unterschiedliche Kooperationsformen im Vertragsarztrecht: Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, Laborgemeinschaften. Durch das im Jahr 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz soll eine Flexibilisierung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erreicht werden, insbesondere durch die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten in der ambulanten Versorgung, die Erweiterung ärztlicher Kooperationsformen und Abhilfe bei Unterversorgung im vertragsärztlichen Bereich.
Bei Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Die Zulassung der Vertragsärzte ist in ihren Einzelheiten in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geregelt. Hier sind Zulassung und Ermächtigung, Arztregister, Vertreter, Assistenten, Gemeinschaftspraxen, Bedarfsplanung, Vertragsarztsitz u.a. normiert.
Die rechtliche Wirkung der Zulassung besteht nach § 95 Abs. 3 SGB V darin, dass der Vertragsarzt ordentliches Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung wird und damit entstehen die vertragsärztlichen Bindungen. Die Zulassung ist der Verwaltungsakt, der insbesondere zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und zur Behandlung der gesetzlich Krankenversicherten berechtigt und verpflichtet.
Mit der vertragsärztlichen Zulassung hat der Arzt das Recht und die Pflicht zur Versorgung der gesetzlich Versicherten und ist zugleich an die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung sowie an berufs- und weiterbildungsrechtliche Vorgaben gebunden. Im Einzelnen:
- Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
- Beachtung der Fachgebietsgrenzen
- persönliche Leistungserbringung
- Wirtschaftlichkeitsgebot
- Behandlungs- und Sorgfaltspflicht.
Jedem Vertragsarzt ist es neben seiner vertragsärztlichen Tätigkeit möglich, privatärztlich tätig zu werden. Bei Privatliquidation richtet sich der Honoraranspruch nach der GOÄ.
Von wesentlicher Bedeutung im Vertragsarztrecht ist das Sachleistungsprinzip (§ 2 SGB V). Hiernach erhalten Versicherte ihre Leistungen prinzipiell als Sach- und Dienstleistungen. Hieraus folgt für die Versicherten schließlich auch der Grundsatz der „freien Arztwahl“, welcher in § 76 SGB V näher konkretisiert ist.
Es gibt unterschiedliche Kooperationsformen im Vertragsarztrecht: Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, Laborgemeinschaften. Durch das im Jahr 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz soll eine Flexibilisierung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erreicht werden, insbesondere durch die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten in der ambulanten Versorgung, die Erweiterung ärztlicher Kooperationsformen und Abhilfe bei Unterversorgung im vertragsärztlichen Bereich.
Bei Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Autor:in
Anwälte
446 Anwälte, die zum Vertragsarztrecht beraten.
Rechtsanwälte Brockerhoff und Geiser
Ihre Traditionskanzlei für Rhein und Ruhr
ArbeitsrechtArzthaftungsrechtErbrechtTestamentFamilienrechtHandels- und Gesellschaftsrecht 16 mehr anzeigen
Königstraße 44, 47051 Duisburg
2 Anwälte
Dr. Schmel Notar Fachanwälte Rechtsanwälte
ArbeitsrechtErbrechtVersicherungsrechtVerwaltungsrecht
Dr. Schmel Notare Fachanwälte Rechtsanwälte, in 27570 Bremerhaven, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten:
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht
Verkehrsrecht
ArbeitsrechtArzthaftungsrechtBank- und KapitalmarktrechtArchitektenrechtErbrechtFamilienrecht 19 mehr anzeigen
Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven
6 Anwälte
B & W Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH
B & W Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, in 50859 Köln, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten:
Arbeitsrecht
Vertragsarztrecht
Erbrecht
Zusestr. 40, 50859 Köln
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
Erbrecht
Ihr Fachanwaltskanzlei in Aachen
ArbeitsrechtBeendigung von ArbeitsverhältnissenKündigungsschutzBetriebsübergangBetriebsverfassungsrechtArzneimittelrecht 59 mehr anzeigen
Viktoriastraße 73-75, 52066 Aachen
12 Anwälte
Rechtsanwälte Semsi | Graf | Buchmüller-Reiss PartG mbB
Medizinrecht
Wir sind keine anonyme Großkanzlei, sondern ein Team aus 4 hochqualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Wir verstehen uns als "people's business" da der Erfolg unserer Arbeit vor allem von den Fähigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitar
ArzthaftungsrechtErbrechtAktuelle Gesetzgebungaktuelle Rechtsprechung zur ErbschaftssteuerallgemeinesErbausschlagung 38 mehr anzeigen
Englisch
Enge Straße 2, 78224 Singen
Notare
1 Notare, die zum Vertragsarztrecht beraten.
Dr. Schmel Notar Fachanwälte Rechtsanwälte
ArbeitsrechtErbrechtVersicherungsrechtVerwaltungsrecht
Dr. Schmel Notare Fachanwälte Rechtsanwälte, in 27570 Bremerhaven, kann Sie u.a. in folgenden Rechtsgebieten vor Gericht vertreten und zu den Themen beraten:
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht
Verkehrsrecht
ArbeitsrechtArzthaftungsrechtBank- und KapitalmarktrechtArchitektenrechtErbrechtFamilienrecht 19 mehr anzeigen
Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven
6 Anwälte
Steuerberater
1 Steuerberater, die zum Vertragsarztrecht beraten.
VOELKER & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB
Regional. International. Erstklassig.
ArbeitsrechtBetriebsverfassungsrechtArzneimittelrechtBank- und KapitalmarktrechtDarlehensrechtBau- und Architektenrecht 54 mehr anzeigen
Am Echazufer 24, 72764 Reutlingen
Wirtschaftsprüfer
1 Wirtschaftsprüfer, die zum Vertragsarztrecht beraten.
VOELKER & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB
Regional. International. Erstklassig.
ArbeitsrechtBetriebsverfassungsrechtArzneimittelrechtBank- und KapitalmarktrechtDarlehensrechtBau- und Architektenrecht 54 mehr anzeigen
Am Echazufer 24, 72764 Reutlingen
Nebenbetriebsstätten bei Medizinischen Versorgungszentren sind nicht zahlenmäßig beschränkt
03.12.2010
Rechtsanwalt für Vertragsarztrecht - Gesundheitsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verträge zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten dürfen nicht gemäß § 69 I SGB V wettbewerbswidrig sein
03.12.2010
Rechtsanwalt für Vertragsarztrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Arztrecht: Zur Rückzahlung des ohne Rechtsgrund erhaltenen Honorars für ärztlichen Leistung
11.12.2014
Eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhausträger oder eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit dem Arzt , die davon abweichen, sind gem. § 134 BGB nichtig.
Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als wertbildender Faktor des Praxiswerts
17.10.2011
BFH-Urteil vom 09.08.2011-Az: VIII R 13/08-Orientie
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2013 - L 5 R 3755/11
bei uns veröffentlicht am 17.04.2013
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 16.06.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1 Der Kläg
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 29. Nov. 2005 - 1 R 12/05
bei uns veröffentlicht am 29.11.2005
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger b
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2016 - 21 K 1321/14
bei uns veröffentlicht am 19.02.2016
Tenor
Der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung E. vom 11.02.2014 wird aufgehoben.
Der Kläger zu 1) trägt 20 % der Gerichtskosten und der Beklagte trägt 80 % der Gerichtskosten; von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Feb. 2013 - 9 S 1968/11
bei uns veröffentlicht am 12.02.2013
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2007 - 3 K 737/04 - geändert. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. März 2000 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet festzuste
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Apr. 2013 - 2 S 2287/12
bei uns veröffentlicht am 23.04.2013
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2012 - 9 K 1271/11 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die stationäre Krankenhausunterbringung in der ... Klinik eine weitere Be
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2015 - 10 S 100/13
bei uns veröffentlicht am 16.04.2015
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2011 - 4 K 2524/09 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigelade
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Okt. 2015 - L 4 KR 3748/13
bei uns veröffentlicht am 16.10.2015
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin für die stationäre Behandlung der Versicherten K. H. weitere EUR
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 24. Apr. 2012 - 3 K 1079/10
bei uns veröffentlicht am 24.04.2012
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Tatbestand
1 Die Beigeladene betreibt in ... die ...-...-...-... (...-...), die
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 04. Juli 2018 - 2 K 7195/16
bei uns veröffentlicht am 04.07.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Tatbestand
1 Die Klägerin wendet sich gegen die durch das beklagte Land erteilte Genehmigung des Schi
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 06. Sept. 2016 - 1 A 5/15
bei uns veröffentlicht am 06.09.2016
Tenor
Die gegenüber der Klägerin ergangenen Bescheide mit Datum vom 19. November 2014 sowie der gegenüber dem Beigeladenen zu 2. ergangene Bescheid vom 12. Dezember 2014, soweit es darin um die Erhöhung der stationären Betten und der tagesklinisc
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juli 2016 - 21 K 2483/14
bei uns veröffentlicht am 01.07.2016
Tenor
Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 7. März 2014 wird aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Aufnahme ihres Krankenhauses mit einer Abteilung für Neurochirurgie im Umfang von 35 Planbetten in den Krankenhaus
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2007 - 9 S 1006/06
bei uns veröffentlicht am 17.04.2007
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 2. und zu 3. wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09. Februar 2006 - 4 K 3853/05 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten de
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Sept. 2016 - L 4 KR 2220/15
bei uns veröffentlicht am 13.09.2016
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. April 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.Der Streitwert für das Berufungsverfahre
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2012 - 2 S 1730/11
bei uns veröffentlicht am 17.04.2012
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. März 2010 - 11 K 3588/09 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für ihre stationäre Krankenhausunterbringung im Zeitraum vom 31.08.2008 b
Bundessozialgericht Urteil, 14. Okt. 2014 - B 1 KR 33/13 R
bei uns veröffentlicht am 14.10.2014
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. September 2012 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung
Sozialgericht Ulm Urteil, 04. Mai 2017 - S 13 KR 630/16
bei uns veröffentlicht am 04.05.2017
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.033,41 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2013 zu zahlen.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird endg
Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R
bei uns veröffentlicht am 16.05.2012
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 3. Mai 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lande
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Nov. 2012 - L 11 KR 2254/10
bei uns veröffentlicht am 13.11.2012
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 13.11.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass an den Kläger 116.428,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus
Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 03. Juli 2007 - 3 K 737/04
bei uns veröffentlicht am 03.07.2007
Tenor
Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27.03.2000 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Feststellung der Aufnahme des Krankenhauses "Klinik ..." mit 45 Betten im Fach
Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2016 - I ZR 263/14
bei uns veröffentlicht am 24.03.2016
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 263/14 Verkündet am: 24. März 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Okt. 2007 - 9 S 2240/07
bei uns veröffentlicht am 09.10.2007
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 - 2 K 3138/05 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens unter Einschluss der auße
Bundessozialgericht Urteil, 08. Nov. 2011 - B 1 KR 8/11 R
bei uns veröffentlicht am 08.11.2011
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2016 - L 5 KR 1101/16
bei uns veröffentlicht am 23.11.2016
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.02.2016 abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 80,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszi
Sozialgericht Mainz Urteil, 12. Dez. 2014 - S 3 KR 398/14
bei uns veröffentlicht am 12.12.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 1.299 Euro festgesetzt.
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt die weitere Vergütung einer Krankenhausbehandlung in Höh
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2009 - 9 S 482/07
bei uns veröffentlicht am 15.12.2009
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. April 2005 - 3 K 1361/03 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die
Landessozialgericht NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - L 4 R 238/15
bei uns veröffentlicht am 30.09.2016
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.02.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen Kosten des Klägers sowie der Beigeladenen zu 1) und 2) im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kos
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2015 - L 5 KR 699/12
bei uns veröffentlicht am 21.01.2015
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.12.2011 aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin 556,37 EUR nebst Zinsen hieraus seit dem 10.11.2010 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jewe
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2017 - 7 A 10602/16
bei uns veröffentlicht am 25.04.2017
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Oktober 2015 der Bescheid des Beklagten vom 22. Dezember 2014 aufgehoben.
Der Beklagte und die Beigeladene zu 2) tragen die Verfahre
Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 6 AZR 863/16
bei uns veröffentlicht am 21.12.2017
Tenor
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Juli 2016 - 13 Sa 554/15 - wird zurückgewiesen.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2014 - 7 A 11124/13
bei uns veröffentlicht am 24.06.2014
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen wird unter Abänderung des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts Mainz vom 9. Oktober 2013 die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des V
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 19. Aug. 2015 - 13 A 1725/14
bei uns veröffentlicht am 19.08.2015
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Juni 2014 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E. vom 21. Dezember 2012 verpflichtet, unter Beachtung der Rec
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Feb. 2018 - 7 A 11357/17
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Beigelad
Bundessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2014 - B 3 KR 7/14 R
bei uns veröffentlicht am 08.10.2014
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. März 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurück
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. März 2004 - 12 K 3688/02
bei uns veröffentlicht am 29.03.2004
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen zu 2 und 3 behalten ihre außergerichtlichen Kosten auf sich.
Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2017 - B 6 KA 12/16 R
bei uns veröffentlicht am 28.06.2017
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom
Sozialgericht Halle Urteil, 25. Apr. 2018 - S 22 KR 336/14
bei uns veröffentlicht am 25.04.2018
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.191,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.04.2014 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird festgesetzt au
Sozialgericht Reutlingen Urteil, 14. März 2018 - S 1 KR 2084/17
bei uns veröffentlicht am 14.03.2018
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.163,93 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.10.2016 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.3. Die Sprungrevi
Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. Aug. 2015 - L 4 R 1001/15
bei uns veröffentlicht am 20.08.2015
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Januar 2015 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert für da
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2017 - L 5 KR 4740/15
bei uns veröffentlicht am 22.03.2017
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27.07.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - III ZR 195/17
bei uns veröffentlicht am 17.05.2018
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Pellowski Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KHG § 17 Abs.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13
bei uns veröffentlicht am 05.06.2014
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 20. Juni 2013 - 11 Sa 45/12 - aufgehoben.
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 22. Apr. 2004 - 2 K 2871/02
bei uns veröffentlicht am 22.04.2004
Tenor
Der Bescheid des Regierungspräsidiums K. vom 04.09.2002 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Feststellung der Aufnahme der von ihr im Stadtgebiet ..., neu zu errichtenden Klinik mit 150 Betten d
Bundessozialgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - B 3 KR 3/13 R
bei uns veröffentlicht am 27.11.2014
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2012 wird zurückgewiesen.
Bundessozialgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - B 3 KR 1/13 R
bei uns veröffentlicht am 27.11.2014
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2012 wird zurückgewiesen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Sept. 2006 - 9 S 1383/04
bei uns veröffentlicht am 19.09.2006
Tenor
Die Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens
einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1,
aber mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu
2 und 3.
Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 1 KR 28/16 R
bei uns veröffentlicht am 23.05.2017
Tenor
Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. Juni 2016 und des Sozialgerichts Hildesheim vom 12. November 2014 aufgehoben. Die Klage
Sozialgericht Reutlingen Urteil, 11. Jan. 2017 - S 1 KR 3109/15
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.983,43 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.11.2015 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Tatbesta
Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 28. März 2017 - 12 U 143/16
bei uns veröffentlicht am 28.03.2017
Tenor
1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.09.2016, Az. 11 O 60/16, wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens wie folgt: Der Kläger Ziffer 1 6 %, die Klägerin Ziffer
Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 1 KR 24/16 R
bei uns veröffentlicht am 23.05.2017
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 8. August 2016 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 3 C 18/11
bei uns veröffentlicht am 30.08.2012
Tatbestand
1
Die Klägerin betreibt als freie Trägerin in der Rechtsform einer als gemeinnützig anerkannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein in den Krankenhauspl