Krankenhausfinanzierung

Krankenhausfinanzierung im Medizinrecht: Ein essentieller Leitfaden

erstmalig veröffentlicht: 27.02.2024, letzte Fassung: 27.02.2024
beira.de Redaktion
Zusammenfassung des Autors

Die Finanzierung von Krankenhäusern steht im Zentrum des Gesundheitswesens und stellt eine komplexe Herausforderung dar, die eine sorgfältige rechtliche Navigation erfordert. In Deutschland ist die Krankenhausfinanzierung durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen bestimmt, die für den Betrieb und die Entwicklung von Gesundheitseinrichtungen von entscheidender Bedeutung sind. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte der Krankenhausfinanzierung im Rahmen des Medizinrechts.

1. Duales Finanzierungssystem

Das duale Finanzierungssystem ist ein Grundpfeiler der Krankenhausfinanzierung in Deutschland. Es trennt die Finanzierung der Betriebskosten, die überwiegend durch die Krankenkassen getragen werden, von der Finanzierung der Investitionskosten, für die die Bundesländer zuständig sind. Diese Trennung erfordert ein tiefes Verständnis der zugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen und der Prozesse für die Beantragung und Zuweisung von Mitteln.

 

2. Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die staatliche Förderung von Krankenhäusern und legt die Rahmenbedingungen für die Investitionsfinanzierung fest. Kenntnisse über das KHG sind essentiell für die Navigation durch die Finanzierungslandschaft und das Verständnis der Voraussetzungen für staatliche Fördermittel.

 

3. Fallpauschalen und DRG-System

Die Vergütung von Krankenhausleistungen erfolgt in Deutschland überwiegend durch das DRG-System (Diagnosis Related Groups), bei dem Krankenhausleistungen durch fallpauschalierte Entgelte vergütet werden. Die genaue Kenntnis dieses Systems und seiner rechtlichen Grundlagen ist für Krankenhäuser entscheidend, um eine adäquate Finanzierung ihrer Leistungen sicherzustellen.

 

4. Krankenhausplanung der Länder

Die Krankenhausplanung der Bundesländer spielt eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Krankenhauslandschaft und der Verteilung von Investitionsmitteln. Rechtliche Kenntnisse in diesem Bereich sind für Krankenhäuser wichtig, um ihre Position und Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der regionalen Gesundheitsversorgung zu verstehen und zu optimieren.

 

5. Krankenhausreformen

Regelmäßige Gesetzesänderungen und Reformen im Gesundheitswesen, wie das Krankenhausstrukturgesetz, haben direkte Auswirkungen auf die Finanzierung und den Betrieb von Krankenhäusern. Eine kontinuierliche rechtliche Beratung ist notwendig, um auf Änderungen vorbereitet zu sein und neue Finanzierungschancen zu nutzen.

 

6. Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen

Die Ausgestaltung von Verträgen mit Krankenkassen ist ein wesentlicher Aspekt der Krankenhausfinanzierung. Detaillierte Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Verhandlungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Sicherstellung der Betriebskostenfinanzierung.

 

7. Fördermittel und Zuschüsse

Neben der regulären Finanzierung gibt es verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse, die Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen und Antragsverfahren für diese Mittel ist entscheidend, um zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen.

 

8. Compliance und Risikomanagement

Im Rahmen der Krankenhausfinanzierung müssen Einrichtungen eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften beachten. Ein effektives Compliance- und Risikomanagementsystem ist unerlässlich, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren und die Integrität der Einrichtung zu wahren.

 

Fazit

Die Krankenhausfinanzierung ist ein dynamisches Feld, das fundierte Kenntnisse im Medizinrecht erfordert. Für Krankenhäuser ist es essentiell, sich kontinuierlich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungsmechanismen auseinanderzusetzen, um eine stabile und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Eine spezialisierte rechtliche Beratung kann Krankenhäuser unterstützen, die Herausforderungen der Krankenhausfinanzierung effektiv zu meistern und ihre Versorgungsqualität kontinuierlich zu verbessern.

Autor:in

Anwälte

5 Anwälte, die zum Krankenhausfinanzierung beraten.

Brinkmann Rechtsanwälte


Die Kanzlei Brinkmann Rechtsanwälte in 50670 Köln kann Sie in folgenden Rechtsgebieten: Berufsrecht, Kindesunterhalt, Datenschutzrecht, Arbeitsverträge, Immobilienrecht vertreten. Rechtsanwalt Christoph Cöster kann Sie unter anderem auch in Insolvenz
5 Anwälte
Norbert Brinkmann
Sven Deppermann
Christoph Cöster
Stefan Hockamp
Dominik Kohl

Artikel

Artikel schreiben

4 relevante Artikel zu diesem Rechtsgebiet

Krankenhausfinanzierung: Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Zuschlägen nach § 5 Abs. 3 KHEntgG für Brustzentren

04.01.2013

Maßgabe an das Brustzentrum, sich durch Planungsbehörde überprüfen zu lassen, beinhaltet keine Auferlegung besonderer Aufgaben.

Krankenhausfinanzierung: Zu den Anforderungen an die Begründung eines Schiedsstellenbeschlusses

16.11.2012

die Vorhaltekosten für eine Absonderungseinrichtung i.S. von § 30 I S. 1 IfSG sind pflegesatzfähige Kosten-VG Stuttgart vom 21.12.06-Az:4 K 2529/06

Krankenhausfinanzierung: Medizinisch leistungsgerechtes Budget

16.11.2012

Zum Verhältnis der medizinischen Leistungsgerechtigkeit der Vergütungsregeln des Vorjahres zu der des Folgejahres-BVerwG vom 06.11.06-Az:3 B 71/06

sozialrechtliche Aspekte der Krankenhausfinanzierung

10.12.2012

Anwalt für Krankenhausfinanzierung - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Urteile

Urteil einreichen

258 relevante Urteile zu diesem Rechtsgebiet

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2013 - L 5 R 3755/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 16.06.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläg

Landgericht Ravensburg Urteil, 12. März 2015 - 4 O 346/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu bezahlen: a. 100.000,00 EUR nebst jährlichen Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.5.2012, b. 2.924,0

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2016 - 21 K 1321/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung E.          vom 11.02.2014 wird aufgehoben. Der Kläger zu 1) trägt 20 % der Gerichtskosten und der Beklagte trägt 80 % der Gerichtskosten; von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Feb. 2013 - 9 S 1968/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2007 - 3 K 737/04 - geändert. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. März 2000 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet festzuste

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Apr. 2015 - L 6 VJ 1460/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28. Februar 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt Beschädigten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Apr. 2013 - 2 S 2287/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2012 - 9 K 1271/11 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die stationäre Krankenhausunterbringung in der ... Klinik eine weitere Be

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Apr. 2015 - 10 S 100/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2011 - 4 K 2524/09 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigelade

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Okt. 2015 - L 4 KR 3748/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 18. Juni 2013 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin für die stationäre Behandlung der Versicherten K. H. weitere EUR

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 24. Apr. 2012 - 3 K 1079/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. Tatbestand   1 Die Beigeladene betreibt in ... die ...-...-...-... (...-...), die

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 04. Juli 2018 - 2 K 7195/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen die durch das beklagte Land erteilte Genehmigung des Schi

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 06. Sept. 2016 - 1 A 5/15

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor Die gegenüber der Klägerin ergangenen Bescheide mit Datum vom 19. November 2014 sowie der gegenüber dem Beigeladenen zu 2. ergangene Bescheid vom 12. Dezember 2014, soweit es darin um die Erhöhung der stationären Betten und der tagesklinisc

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. Juli 2016 - 21 K 2483/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 7. März 2014 wird aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Aufnahme ihres Krankenhauses mit einer Abteilung für Neurochirurgie im Umfang von 35 Planbetten in den Krankenhaus

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2007 - 9 S 1006/06

bei uns veröffentlicht am 17.04.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 2. und zu 3. wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 09. Februar 2006 - 4 K 3853/05 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten de

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Sept. 2016 - L 4 KR 2220/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. April 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.Der Streitwert für das Berufungsverfahre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2012 - 2 S 1730/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. März 2010 - 11 K 3588/09 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für ihre stationäre Krankenhausunterbringung im Zeitraum vom 31.08.2008 b

Bundessozialgericht Urteil, 14. Okt. 2014 - B 1 KR 33/13 R

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. September 2012 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung

Bundessozialgericht Urteil, 16. Mai 2012 - B 3 KR 9/11 R

bei uns veröffentlicht am 16.05.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 3. Mai 2011 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lande

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Nov. 2012 - L 11 KR 2254/10

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 13.11.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass an den Kläger 116.428,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Mai 2006 - L 8 VJ 2378/04

bei uns veröffentlicht am 19.05.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 28. April 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Streitig ist di

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 03. Juli 2007 - 3 K 737/04

bei uns veröffentlicht am 03.07.2007

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27.03.2000 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Feststellung der Aufnahme des Krankenhauses "Klinik ..." mit 45 Betten im Fach

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Okt. 2007 - 9 S 2240/07

bei uns veröffentlicht am 09.10.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 - 2 K 3138/05 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens unter Einschluss der auße

Bundessozialgericht Urteil, 07. Apr. 2011 - B 9 VJ 1/10 R

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. März 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Nov. 2011 - B 1 KR 8/11 R

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2016 - L 5 KR 1101/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 24.02.2016 abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 80,00 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszi

Sozialgericht Mainz Urteil, 12. Dez. 2014 - S 3 KR 398/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.299 Euro festgesetzt. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die weitere Vergütung einer Krankenhausbehandlung in Höh

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Dez. 2009 - 9 S 482/07

bei uns veröffentlicht am 15.12.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. April 2005 - 3 K 1361/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2015 - L 5 KR 699/12

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.12.2011 aufgehoben.Die Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin 556,37 EUR nebst Zinsen hieraus seit dem 10.11.2010 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jewe

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2017 - 7 A 10602/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 7. Oktober 2015 der Bescheid des Beklagten vom 22. Dezember 2014 aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene zu 2) tragen die Verfahre

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2014 - 7 A 11124/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen wird unter Abänderung des Gerichtsbescheides des Verwaltungsgerichts Mainz vom 9. Oktober 2013 die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des V

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 19. Aug. 2015 - 13 A 1725/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Juni 2014 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung E.       vom 21. Dezember 2012 verpflichtet, unter Beachtung der Rec

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Feb. 2018 - 7 A 11357/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 18. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Beigelad

Bundessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2014 - B 3 KR 7/14 R

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. März 2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurück

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. März 2004 - 12 K 3688/02

bei uns veröffentlicht am 29.03.2004

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen zu 2 und 3 behalten ihre außergerichtlichen Kosten auf sich.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Mai 2014 - 5 K 433/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen das Verbot, im Gebiet der Beklagten Tauben zu füttern. 2 Aufgrund einer Mitteilung aus der Nachbarschaft de

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2017 - B 6 KA 12/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Dezember 2015 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom

Sozialgericht Halle Urteil, 25. Apr. 2018 - S 22 KR 336/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.191,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.04.2014 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird festgesetzt au

Finanzgericht Münster Urteil, 02. Aug. 2015 - 15 K 718/12 U

bei uns veröffentlicht am 02.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob sich die eine Augenklinik betreibende Klägerin für einen Teil ihrer in den Streitjah

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 14. März 2018 - S 1 KR 2084/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.163,93 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.10.2016 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.3. Die Sprungrevi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2017 - L 5 KR 4740/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27.07.2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - III ZR 195/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/17 Verkündet am: 17. Mai 2018 Pellowski Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KHG § 17 Abs.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 20. Juni 2013 - 11 Sa 45/12 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 22. Apr. 2004 - 2 K 2871/02

bei uns veröffentlicht am 22.04.2004

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums K. vom 04.09.2002 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Feststellung der Aufnahme der von ihr im Stadtgebiet ..., neu zu errichtenden Klinik mit 150 Betten d

Bundessozialgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - B 3 KR 3/13 R

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Nov. 2014 - B 3 KR 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2012 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Sept. 2006 - 9 S 1383/04

bei uns veröffentlicht am 19.09.2006

Tenor Die Berufungen werden zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1, aber mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2 und 3.

Sozialgericht Reutlingen Urteil, 11. Jan. 2017 - S 1 KR 3109/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.983,43 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 06.11.2015 zu zahlen.2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Tatbesta

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 28. März 2017 - 12 U 143/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 06.09.2016, Az. 11 O 60/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens wie folgt: Der Kläger Ziffer 1 6 %, die Klägerin Ziffer

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 1 KR 24/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 8. August 2016 geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Aug. 2012 - 3 C 18/11

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt als freie Trägerin in der Rechtsform einer als gemeinnützig anerkannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein in den Krankenhauspl

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 29. Nov. 2017 - 1 K 1430/16.MZ

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 21. April 2016 sowie teilweise der Widerspruchsbescheid vom 28. Oktober 2016, soweit er sich auf den vorgenannten Bescheid bezieht, werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage