Mobbing

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originally published: 20/05/2021 07:46, updated: 20/05/2021 07:46

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originally published: 14/09/2017 08:57, updated: 23/01/2024 14:51

Der Begriff „Mobbing“ findet sich in keiner gesetzlichen Vorschrift.

Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG in seinem Urteil vom 15.01.1997, 7 ABR 14/96) und hat in einer Entscheidung aus 2010 den Begriff des Mobbings mit dem der Belästigung aus § 3 AGG im Wesentlichen gleichgesetzt.

Entscheidend ist, dass nicht eine abgrenzbare Handlung zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führt, sondern mehrere Handlungen über einen längeren Zeitraum hinweg zu genannter Beeinträchtigung führen. Das heißt, feindselige Handlungen werden systematisch ausgeführt und führen zur Verletzung eines Rechtsgutes.

Das Mobbingverhalten muss gegen vertragliche Pflichten verstoßen bzw. eine unerlaubte Handlung darstellen. Das Mobbingopfer hat Anspruch auf Unterlassen der Mobbinghandlungen gegenüber dem Arbeitgeber, da dieser verpflichtet ist seine Arbeitnehmer gegenüber Rechtsverletzungen durch Dritte zu schützen. Darüber hinaus hat das Opfer möglicherweise Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie einen Anspruch gegen den Arbeitgeber den entsprechenden Mitarbeiter abzumahnen, umzusetzen, zu versetzen oder gar zu kündigen.

Arbeitsgerichtliche Prozesse wegen Mobbinghandlungen sind schwierig, da der Betroffene die Verletzungshandlungen konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen muss. Es ist ratsam die einzelnen schädigenden Handlungen genauestens zu protokollieren und konkret zu schildern.

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26/02/2023 22:58

Unserer Kanzlei gelang Ende 2022 auf dem neuen Gebiet des Corona-Rechts (siehe unten für eine Beschreibung) ein sensationeller Erfolg: zum ersten Mal wurde ein Arzt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Ausstellens von Maskenbefreiungen freigesprochen. Gute Aussichten bestehen, dass dieses wohlbegründete Urteil auch in zweiter Instanz halten wird. Aus diesem Anlass im Folgenden einige grundlegende Überlegungen: Nach einer Mark Twain zugeschriebenen - aber viel älteren und in verschiedensten Varianten ausformulierten - Weisheit verbreitet sich eine Lüge in Siebenmeilenstiefeln weltweit, während sich die Wahrheit noch ihre Ballerinas anzieht.  "A lie can travel halfway around the World while the truth is putting on its shoes." Kaum ein Zitat fasst die letzten drei Jahre besser zusammen.  Während das Märchen vom Killervirus, das angeblich im Wege der Zoonose auf dem Markt von Wuhan die gesamte Menschheit angegriffen habe, sich in Windeseile kraft neuartiger Faktenchecker und unkritischer Massenmedien verbreiten konnte, hat sich kontinuierlich eine nach der anderen angeblichen Verschwörungstheorie - besser spräche man von Anfangsverdacht oder Hypothesenerweiterungen - bewahrheitet.  Und immer noch herrscht das durch die anfänglichen Fehlinformationen etwa aus Bergamo geschaffene Narrativ vor und haben es die wachsam hinterfragenden Kritikerinnen und Kritiker nicht zuletzt aufgrund des schäbigen staatlichen Framings schwer gegenüber der breiten Masse der gehorsam woken Mitläuferinnen und Mitläufer. Überdies wurde und wird bis heute massiv zensiert, euphemistisch als Cancel Culture bezeichnet.  Tatsächlich handelt es sich bei der angeblichen Impfung um ein Trojanisches Pferd. Und die angeblichen Schutzmasken machen ebenfalls krank, wie immer mehr Studien überzeugend belegen. Wir werden in einigen Jahren signifikant erhöhte Lungenkrebsraten feststellen, diesmal nicht durch Asbest sondern durch die Mikroplastikfasern aus den billigen Importprodukten. Knötchenbildungen (Granulome) aufgrund dieser Fasern hat die Pathologie bereits nachweisen können. Von Professor Dr. med. Andreas Sönnichsen und seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern sowie von Professor Dr. med. Harald Wallach u.a. stammen die neuesten eindrückliche Studien, die hoffentlich eine Wiederkehr der völlig evidenzfreien Maskenpflicht werden unterbinden können.   Das Thema Corona wird uns entgegen der Auffassung der anwaltlichen Satzungsversammlung noch lange begleiten, die Aufarbeitung hat gerade erst begonnen und nimmt lediglich langsam an Fahrt auf, passend eben zur oben erwähnten Ballett-Tänzerin, die sich auf ihr Adagio vorbereitet.  Die Anwälte für Aufklärung - der gemeinnützige Verein, der sich zur besseren Abgrenzung von den Mainstream Anwaltvereinen gegründet hat, wird bei der nächsten Tagung im Februar über Strategien und Methoden der Aufarbeitung beraten und dabei auch historische Vergleiche etwa mit dem SED-Unrecht nicht scheuen. 
27/05/2013 07:45

Kann der Arbeitnehmer ein Mobbingverhalten nachweisen, hat er Anspruch auf ein Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsverletzung.
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19/12/2013 13:28

Ausschlussfristen, die als tarifvertragliche Normativbestimmung auf den Arbeitsvertrag wirken, unterliegen nicht den gesetzlichen Verboten für „Rechtsgeschäfte“.
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