Verwaltungsprozessrecht

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Verwaltungsprozessrecht

originally published: 20.05.2021 07:46, updated: 20.05.2021 07:46

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originally published: 10.12.2023 16:29, updated: 10.12.2023 16:29

Verwaltungsprozessrecht: Rechtliche Verfahren in der öffentlichen Verwaltung

Das Verwaltungsprozessrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts und regelt die Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Es stellt sicher, dass Bürger ihre Rechte gegenüber staatlichen Organen durchsetzen können und die öffentliche Verwaltung rechtsstaatlichen Prinzipien unterliegt.

1. Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts

Das Verwaltungsprozessrecht ist im Wesentlichen im "Gesetz über die Verwaltungsgerichtsordnung" (Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO) geregelt. Die VwGO ist ein eigenständiges Gesetz und enthält umfassende Regelungen für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

2. Verwaltungsgerichtsverfahren: Ablauf und Zuständigkeit

Das Verwaltungsgerichtsverfahren beginnt oft mit dem Antrag auf gerichtliche Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung. Dies kann die Anfechtung von Verwaltungsakten, die Klage gegen behördliche Entscheidungen oder die Widerspruchsbearbeitung vorangehender Verfahren umfassen.

Anfechtungsklage: Mit der Anfechtungsklage können Bürger Verwaltungsentscheidungen vor Gericht überprüfen lassen, wenn sie der Meinung sind, dass diese rechtswidrig oder fehlerhaft sind.

Verpflichtungsklage: Die Verpflichtungsklage dient dazu, von der Verwaltung bestimmte Handlungen oder Entscheidungen zu erzwingen, die als rechtmäßig angesehen werden.

Feststellungsklage: Mit einer Feststellungsklage können Bürger die Rechtmäßigkeit oder Rechtsunwirksamkeit von Verwaltungsakten feststellen lassen, ohne dass unmittelbare Ansprüche durchgesetzt werden.


3. Rechtsweg und Instanzenzug

Das Verwaltungsgerichtsverfahren folgt einem bestimmten Instanzenzug, bei dem verschiedene Gerichtsebenen beteiligt sein können:

Verwaltungsgerichte: In erster Instanz prüfen die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Entscheidungen.

Oberverwaltungsgerichte: In einigen Bundesländern gibt es Oberverwaltungsgerichte als Berufungsinstanz, die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte überprüfen.

Bundesverwaltungsgericht: Das Bundesverwaltungsgericht ist die oberste Instanz und prüft Revisionen gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte.


4. Rechtsmittel und Beschwerden

Im Verwaltungsprozessrecht stehen den Parteien verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, darunter die Berufung, die Revision und die Beschwerde. Diese dienen dazu, gerichtliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

Fazit

Das Verwaltungsprozessrecht spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Verwaltungsrechtssystem und gewährleistet, dass Bürger ihre Rechte gegenüber der öffentlichen Verwaltung effektiv durchsetzen können. Wenn Sie mit verwaltungsrechtlichen Fragen oder Streitigkeiten konfrontiert sind, kann die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts hilfreich sein, um Ihre Interessen zu wahren und den richtigen rechtlichen Weg zu wählen.

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Rechtsanwalt in Schweinfurt Janus Galka
Fachanwältin für
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht
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17.08.2019 05:52

Seit einiger Zeit arbeitet das Land Berlin an einem neuen Gesetz gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen. Bald wird es die Möglichkeit für Bürger geben, sich gegen Diskriminierungen von Berliner Behörden und öffentlichen Anstalten des Landes Berlin zu wehren und deutlich leichter Entschädigung zu verlangen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Verwaltungsrecht Berlin
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published on 12.09.2025 14:19

Parlamentsbeschlüsse und Rechtsschutz: BVerwG weicht Verfassungsrechtsschranken für den Verwaltungsrechtsweg auf Mit seinem Urteil vom 26. März 2025 verändert das Bundesverwaltungsgericht grundlegend den Zugang zum Verwaltungsrech
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Parlamentsbeschlüsse und Rechtsschutz: BVerwG weicht Verfassungsrechtsschranken für den Verwaltungsrechtsweg auf

Mit seinem Urteil vom 26. März 2025 verändert das Bundesverwaltungsgericht grundlegend den Zugang zum Verwaltungsrechtsweg bei Klagen gegen Parlamentsbeschlüsse. Das Gericht verabschiedet sich von der lange vertretenen Theorie der „doppelten Verfassungsunmittelbarkeit“ und entscheidet: Auch wenn nicht ausschließlich Verfassungsorgane beteiligt sind, kann eine Streitigkeit dennoch verfassungsrechtlicher Art sein – und damit den Verwaltungsgerichten entzogen.

Was steht drin?
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Beschluss des Bundestages gegen die BDS-Bewegung, den Aktivisten für grundrechtswidrig halten. Doch das BVerwG erklärt den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig, weil der Bundestag als Verfassungsorgan im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Funktionen gehandelt habe. Maßgeblich sei, ob im Kern das staatsorganisationsrechtliche Können, Dürfen oder Müssen eines Verfassungsorgans verhandelt werde – nicht, wer klagt.

Für wen ist das relevant?
Für Verfassungsrechtler, Prozessanwälte und politisch aktive Gruppen, die gegen parlamentarische Willensbekundungen vorgehen wollen. Das Urteil zeigt, wo die Grenzen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes verlaufen – und wann der Weg nur noch zum Verfassungsgericht führt.

Was lernen wir daraus?
Die verfassungsgerichtliche Kontrolle bleibt das letzte Wort bei politischen Parlamentsakten – und der Begriff der „verfassungsrechtlichen Streitigkeit“ erhält eine neue, funktionale Kontur.

published on 13.07.2024 16:12

Ein in der Sphäre des Fördermittelantragstellers im Förderprogramm Neustarthilfe des Bundes liegender Abrechnungsfehler in der Endabrechnung, der zu einer niedrigeren Festsetzung der Neustarthilfe im Schlussbescheid führt, fü
published on 11.07.2024 16:47

Kurzfassung des Beschlusses vom Verwaltungsgericht Augsburg, 7. Mai 2024 - Au 6 K 23.2260, Au 6 K 24.463 Der Kläger wandte sich gegen die Schlussbescheide der Beklagten, die die vorläufigen Bewilligungsbescheide zur Überbrückungsh
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Kurzfassung des Beschlusses vom Verwaltungsgericht Augsburg, 7. Mai 2024 - Au 6 K 23.2260, Au 6 K 24.463

Der Kläger wandte sich gegen die Schlussbescheide der Beklagten, die die vorläufigen Bewilligungsbescheide zur Überbrückungshilfe aufhoben und seine Anträge endgültig ablehnten. Er begehrte die Aufhebung dieser Bescheide, die Möglichkeit zur Einreichung einer Schlussabrechnung und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte den Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe ab, da die Klagen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg boten. Es stellte fest, dass der Kläger seiner Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung der Endabrechnung nicht nachgekommen war, obwohl er im Antrag und Bescheid darauf hingewiesen worden war. Die Beklagte durfte aufgrund der hohen Anzahl gleichartiger Fälle auf eine gesonderte Anhörung verzichten und die elektronische Einreichung der Endabrechnung war gerechtfertigt.

Das Gericht betonte, dass die Rückforderung der Fördermittel rechtmäßig sei und der Kläger sich nicht auf Vertrauensschutz berufen könne, da er seine Mitwirkungspflichten verletzt habe. Die vermögenslosen Verhältnisse des Klägers änderten nichts an der Rechtmäßigkeit der Rückforderung.

published on 10.07.2024 16:15

Verwaltungsgericht München Urteil vom 28. Okt. 2022 Az.: M 31 K 21.5978     Tenor I.Die Klage wird abgewiesen. II.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.