Abgasskandal bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato-Basis
Wohnmobile im Abgasskandal? Was bedeutet das überhaupt?
Der Abgas- oder Dieselskandal beschäftigt seit vielen Jahren Verbraucher:innen, Jurist:innen und Gerichte in ganz Deutschland. Mittlerweile sind einige Fragen durch den Bundesgerichtshof entschieden.
Ansprüche aus "unerlaubter Handlung" ggü. dem Hersteller
In Betracht kommen Ansprüche gegenüber dem Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller. Hersteller, die sog. unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben müsesn Fahrzeuge der geschädigten Kunden zurücknehmen. In diesem Fall wird der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahren Kilometer zurückerstattet. Das ist häufig wesentlich lukrativer, als die Veräußerung des Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Gewährleistungsansprüche ggü. dem Verkäufer
Daneben können sog. Gewährleistungsansprüche, als Ansprüche aus Mangelhaftung, gegenüber dem Verkäufer bzw. Händler bestehen. Ist ein Fahrzeug mangelhaft - also etwa, weil unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet worden sind - besteht die Möglichkeit, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Rechtsfolge ist wie oben beschrieben Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises unter Anrechnung von Nutzungen. Daneben kann auch der Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs geltend gemacht werden. Hier sind jedoch relativ kurze Fristen zu beachten. Es kann sich daher lohnen, früh aktiv zu werden.
Auch Wohnmobile sind betroffen
Der Abgasskandal betrifft längst nicht mehr nur deutsche Hersteller. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen Manipulationen in Fahrzeugen der Marken FIAT, Jeep und Alfa Romeo mit Abgasnorm Euro 5 und 6 (Pressemitteilung vom 22.07.2020). Konkret geht es um Motoren der Multijet-Familie mit folgendem Hubraum: 1,3 Liter, 1,6 Liter, 2,0 Liter, 2,2 Liter, 2,3 Liter und 3,0 Liter. Auch im Verdacht stehen IVECO-Motoren der Typen Daily Hi-Matic, Daily 4x4 und Eurocargo.
Da zahlreiche Wohn- und Reisemobile auf Basisfahrzeugen des Typs FIAT Ducato hergestellt werden, sind auch dort entsprechende Motoren verbaut. Mittlerweile berichten auch der ADAC und der ACE über den Verdacht bei Campern. Zahlreiche Messungen, die durch die Deutsche Umwelthilfe durchgeführt worden sind, bestätigen die Vermutung, dass nach einem gewissen Zeitablauf, der dem üblichen Prüfstandszyklus entspricht, die Abgasreinigung weitestestgehend zurückgefahren wird.
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Rechtsanwalt Nicolas Gotzen
Gymnasiumstraße 1, 66740 Saarlouis
Telefon: 06831/42044
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