Erbmasse

erstmalig veröffentlicht: 04.02.2024, letzte Fassung: 04.02.2024
beiRechtsanwalt für Familien- und Erbrecht

Die Erbmasse, auch bekannt als Nachlass oder Erbschaft, umfasst das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person, das auf die Erben übergeht. Dieses Vermögen kann aus verschiedenen Elementen bestehen, einschließlich Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Fahrzeuge und andere Vermögenswerte. Die Erbmasse wird nach dem Tod des Erblassers auf die Erben aufgeteilt, entweder gemäß den Vorgaben im Testament oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist.

Die Bewertung und Verteilung der Erbmasse ist ein wichtiger Schritt im Erbschaftsprozess. Hierbei müssen alle Vermögenswerte erfasst, bewertet und auf die Erben verteilt werden. Dies kann komplex sein, insbesondere wenn die Erbmasse aus verschiedenen Arten von Vermögenswerten besteht oder wenn es Streitigkeiten unter den Erben gibt. In solchen Fällen kann die Unterstützung eines erfahrenen Erbrechtsanwalts notwendig sein, um sicherzustellen, dass die Erbmasse ordnungsgemäß verwaltet und verteilt wird und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

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Rechtsanwalt

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