Erbengemeinschaft
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Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft ist eine Situation, in der mehrere Personen gemeinsam das Erbe eines Verstorbenen erhalten haben. Diese Gemeinschaft kann entstehen, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder in seinem Testament mehrere Erben benannt hat, ohne klare Anweisungen zur Aufteilung des Nachlasses zu hinterlassen. Die Rechtsquellen für die Erbengemeinschaft sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 1922 ff. BGB, sowie das Erbschaftsgericht.
In einer Erbengemeinschaft teilen die Erben das ererbte Vermögen gemeinsam. Dies bedeutet, dass sie zusammen über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entscheiden müssen. Es kann jedoch zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten kommen, insbesondere wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, wie der Nachlass aufgeteilt werden sollte. In solchen Fällen kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, der bei der Lösung von Streitigkeiten und der ordnungsgemäßen Abwicklung des Nachlasses behilflich sein kann.
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