Handelsgesetzbuch - HGB | § 8 Handelsregister

Handelsgesetzbuch - HGB | § 8 Handelsregister
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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt.

(2) Andere Datensammlungen dürfen nicht unter Verwendung oder Beifügung der Bezeichnung "Handelsregister" in den Verkehr gebracht werden.

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(1) Die Eintragung hat die in § 3 Abs. 2 genannten Angaben, das Geburtsdatum jedes Partners und die Vertretungsmacht der Partner zu enthalten. (2) Auf das Partnerschaftsregister und die registerrechtliche Behandlung von Zweigniederlassungen sind
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published on 08/08/2016 00:00

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 05.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1. Es liegt folgende A
published on 19/11/2014 00:00

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 5) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Amberg vom 23.09.2014 [Gz: HRA …1] wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeve
published on 28/12/2017 00:00

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Registergericht – Regensburg vom 13.10.2017 [Gz: HRB 15888 (Fall 3) ] i.V.m. der weiteren Zwischenverfügung vom 24.10.2017 wird zu
published on 04/04/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 10/16 vom 4. April 2017 in der Partnerschaftsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PartGG § 5 Abs. 1, § 3 Abs. 2 Doktortitel sind aufgrund Gewohnheitsrechts in das Partnerschaftsr
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