Handelsgesetzbuch - HGB | § 56

Handelsgesetzbuch - HGB | § 56
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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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23/06/2015 17:35

Der auf Verletzung einer Beratungspflicht beruhende Anspruch entsteht mit dem schuldrechtlichen Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere.
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published on 11/05/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Zurechnung von Prostitutionsumsätzen. Der Kläger ist Insolvenzverwalter der Fa. GmbH
published on 19/05/2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 1/3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Kläger, bei denen
published on 19/05/2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Auf die Drittwiderklage hin wird festgestellt, dass dem Drittwiderbeklagten keine durchsetzbaren Ansprüche gegen die Beklagte in Ansehung des „Festzinsvertrages“ vom 19.02.2014 (Laufzeitverlängerung) zustanden oder z
published on 19/08/2015 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.8.2014 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels zum Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1
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