(1) Die Firma muß, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, enthalten:

1.
bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr.";
2.
bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung;
3.
bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.

(2) Wenn in einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft keine natürliche Person persönlich haftet, muß die Firma, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

2 Artikel zitieren .

UWG: Wettbewerbsverstoß durch fehlende Angaben über Identität des anbietenden Unternehmens

17.10.2013

Zu den gemäß § 5a III Nr. 2 UWG mitzuteilenden Informationen gehört auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens.
Allgemeines

Firmierung: Buchstabenkombination ist zulässig

03.03.2009

Firma einer GmbH & Co. KG darf aus einer reinen Buchstabenfolge ohne Sinn bestehen-BGH vom 08.12.08-Az:II ZB 46/07

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 200 Firma oder Name des Rechtsträgers


(1) Der Rechtsträger neuer Rechtsform darf seine bisher geführte Firma beibehalten, soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. Zusätzliche Bezeichnungen, die auf die Rechtsform der formwechselnden Gesellschaft hinweisen, dürfen auch dann nich
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 37a


(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Num
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 22


(1) Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält, mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis an

Handelsgesetzbuch - HGB | § 24


(1) Wird jemand in ein bestehendes Handelsgeschäft als Gesellschafter aufgenommen oder tritt ein neuer Gesellschafter in eine Handelsgesellschaft ein oder scheidet aus einer solchen ein Gesellschafter aus, so kann ungeachtet dieser Veränderung die bi

Handelsgesetzbuch - HGB | § 21


Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Apr. 2013 - I ZR 180/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 180/12 Verkündet am: 18. April 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2013 - II ZR 140/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 140/13 vom 17. Dezember 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Dezember 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und die Richterin Caliebe, die Richter Dr. Dresch

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2008 - II ZB 46/07

bei uns veröffentlicht am 08.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 46/07 vom 8. Dezember 2008 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB §§ 17, Abs. 1, 18 Abs. 1 Der Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination kommt gemäß § 18 Abs. 1 HGB

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2014 - 20 ZB 14.590

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2018 - II ZB 26/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 26/17 vom 8. Mai 2018 in der Partnerschaftsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 18 Abs. 2, § 24 Abs. 2; PartGG § 2 Abs. 2 Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers eine

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2018 - II ZB 7/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/17 vom 8. Mai 2018 in der Partnerschaftsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 18 Abs. 2, § 24 Abs. 2; PartGG § 2 Abs. 2 Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2018 - II ZB 27/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 27/17 vom 8. Mai 2018 in der Partnerschaftsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 18 Abs. 2, § 24 Abs. 2; PartGG § 2 Abs. 2 Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers eine

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2017 - I ZR 84/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 84/16 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2017 - I ZR 260/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 260/16 Verkündet am: 18. Oktober 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:181017UIZR260.16.0 Der

Amtsgericht Münster Urteil, 15. März 2016 - 35 C 172/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Klage wird als  unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollst

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Nov. 2015 - 2 K 203/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 In formeller Hinsicht ist streitig, ob die ehemalige Klägerin, die A GmbH, später umfirmiert in B GmbH, klagebefugt war; in materieller Hinsicht streiten die Beteiligten darüber, ob sie im Streitjahr 2005 an dem Feststellungsverfahren

Landgericht Dortmund Urteil, 14. Okt. 2015 - 10 O 35/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von bis zu sechs Monaten, zu unterla

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 17. Dez. 2014 - 1 K 717/14.NW

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Haftung

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Mai 2014 - VII R 46/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) wendet sich mit der Revision gegen die Aufhebung eines auf § 191 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. §

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Feb. 2014 - XI R 9/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb im Jahr 2009 (Streitjahr) in B, Bundesrepublik Deutschland (Deutschland), als Einzelkaufmann mit dem Rech

Oberlandesgericht Köln Urteil, 25. Okt. 2013 - 6 U 226/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.11.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 94/12 – abgeändert:I.Die Beklagte wird verurteilt,1.es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu v

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 16. Okt. 2013 - 9 O 434/12 U.

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 5/6 und die Beklagte zu 1) 1/6. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1) zu 26 %. Die außergerichtlichen Kosten

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Juni 2012 - VII B 198/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2012

Tatbestand 1 I. Der Vater des Gesellschafter-Geschäftsführers der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb unter der Bezeichnung "XY Transporte …" ein Einzelun

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 25. Feb. 2006 - 5 W 42/06 - 14

bei uns veröffentlicht am 25.02.2006

Tenor 1. Auf die weitere Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 22.9.2005 - 7 I T 6/05 - und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Saarbrücken vom 6.4.2005 - 11 AR 764/04 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 22. Okt. 2003 - 4 U 131/03

bei uns veröffentlicht am 22.10.2003

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts E. vom 27.06.2003, Az. 5 O 16/03, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Streitwert: 1.310,70 E

Referenzen

Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.