(1) Versicherungsvertreter ist, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

(2) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsvertreter und dem Versicherer gelten die Vorschriften für das Vertragsverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer vorbehaltlich der Absätze 3 und 4.

(3) In Abweichung von § 87 Abs. 1 Satz 1 hat ein Versicherungsvertreter Anspruch auf Provision nur für Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. § 87 Abs. 2 gilt nicht für Versicherungsvertreter.

(4) Der Versicherungsvertreter hat Anspruch auf Provision (§ 87a Abs. 1), sobald der Versicherungsnehmer die Prämie gezahlt hat, aus der sich die Provision nach dem Vertragsverhältnis berechnet.

(5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß für Bausparkassenvertreter.

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Handelsvertreterrecht: Vertragliches Tätigkeitsverbot

02.12.2015

Zur Auslegung eines Handelsvertretervertrags im Hinblick auf ein vertragliches Tätigkeitsverbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB

Handelsvertreterrecht: Zur Haftung des übertragenden Unternehmens nach Ausgliederung

05.11.2015

Geht ein Agenturverhältnis durch eine Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen über und wird dessen Beendigung herbeigeführt, so haftet das Versicherungsunternehmen als übertragender Rechtsträger.
Vertragsbeendigung

Handelsrecht: Zur Haftung nach § 89b HGB bei Übergang des Agenturverhältnisses

24.09.2015

§ 133 Abs. 1 UmwG ordnet eine Haftung für diejenigen Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers an, welche vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden seien.

Versicherungsrecht: Zum Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters

05.11.2014

Zum wirksamen Zustandekommen des Versicherungsvertrags als Voraussetzung für den Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters, wenn der Kunde die mit ihm geschlossene Vergütungsvereinbarung widerrufen hat.
Versicherungsrecht

Bankrecht: Zur Zahlung der Versicherungsvertretervergütung trotz Kündigung

17.07.2014

Der Versicherungsvertreter kann für die Vermittlung eine Vergütung vereinbaren, die auch bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags zur Fortzahlung verpflichtet.
Anlegerrecht

Versicherungsrecht: Zum Abschluss selbstständiger Vergütungsvereinbarungen

17.04.2014

Ein Versicherungsvertreter kann sich von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice eine Vergütung versprechen lassen.
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Zur eigenständigen Vergütung eines Versicherungsvermittlers

02.01.2014

Mit einer solchen Vereinbarung ist nicht notwendig eine Irreführung des Versicherungsnehmers über den Status des Vermittlers als Versicherungsvertreter verbunden.
Versicherungsrecht

Steuerrecht: Zur Selbständigkeit des Bezirksdirektors einer Bausparkasse

25.02.2012

maßgeblich sind die im HGB geregelten Unterscheidungsmerkmale der freien Gestaltung der Tätigkeit und der freien Bestimmung der Arbeitszeit - BSP Rechtsanwälte - Anwälte für Steuerrecht Berlin

Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters

13.01.2012

Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs.5 in Verbindung mit Abs.1 HGB aF.-BGH vom 23.11.11-Az: VIII ZR 203/10

Bilanzierung: Behandlung von Provisionszahlungen der Versicherung

01.02.2011

Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen-BFH, X R 28/08
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 87


(1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen

Handelsgesetzbuch - HGB | § 87a


(1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Eine abweichende Vereinbarung kann getroffen werden, jedoch hat der Handelsvertreter mit der Ausführung des Geschäfts durch den Untern

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2013 - XII ZB 534/12

bei uns veröffentlicht am 04.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 534/12 Verkündet am: 4. Dezember 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2009 - VIII ZR 286/07

bei uns veröffentlicht am 21.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 286/07 Verkündet am: 21. Oktober 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2007 - VIII ZR 135/04

bei uns veröffentlicht am 17.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 135/04 Verkündet am: 17. Januar 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2006 - III ZR 105/05

bei uns veröffentlicht am 19.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 105/05 Verkündet am: 19. Januar 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WpHG § 2 Abs. 4, §§

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2005 - III ZR 287/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 287/04 Verkündet am: 14. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündli

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2005 - III ZR 253/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 253/04 Verkündet am: 14. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündli

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2005 - III ZR 254/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 254/04 Verkündet am: 14. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhan

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2005 - III ZR 252/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 252/04 Verkündet am: 14. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündli

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2010 - VIII ZR 310/09

bei uns veröffentlicht am 01.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 310/09 Verkündet am: 1. Dezember 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Feb. 2010 - VIII ZR 53/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 53/09 Verkündet am: 10. Februar 2010 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2005 - IV ZR 245/03

bei uns veröffentlicht am 12.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 245/03 Verkündet am: 12. Oktober 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsi

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2005 - IV ZR 162/03

bei uns veröffentlicht am 12.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 162/03 Verkündet am: 12. Oktober 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ VVG § 172 Abs. 2

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2005 - IV ZR 177/03

bei uns veröffentlicht am 12.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 177/03 Verkündet am: 12. Oktober 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat dur ch den Vorsi

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Feb. 2009 - I ZR 28/06

bei uns veröffentlicht am 26.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 28/06 Verkündet am: 26. Februar 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2013 - III ZR 124/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 124/13 Verkündet am: 12. Dezember 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 307 Bk

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2013 - I ZR 104/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 104/12 Verkündet am: 6. November 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2006 - III ZR 122/05

bei uns veröffentlicht am 19.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 122/05 Verkündet am: 19. Oktober 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 675 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 62/09 Verkündet am: 16. Juni 2010 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 87c; ZPO §§

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2005 - III ZR 251/04

bei uns veröffentlicht am 20.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 251/04 Verkündet am: 20. Januar 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 307 B

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2005 - III ZR 207/04

bei uns veröffentlicht am 20.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 207/04 Verkündet am: 20. Januar 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Ve

Oberlandesgericht München Endurteil, 27. März 2019 - 7 U 618/18

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.09.2017, Az. 5 O 523/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das in Ziffer 1 gena

Finanzgericht München Urteil, 16. Jan. 2017 - 7 K 337/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die steuerliche Behandlung stornobehafteter Provisionen. Der Kläger war in den Streitjahr

Landgericht Augsburg Endurteil, 09. Feb. 2017 - 091 O 1187/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 29.750,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit 30.6.2016 zu bezahlen. II

Landgericht München I Endurteil, 10. Dez. 2018 - 15 HK O 7444/18

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des volls

Oberlandesgericht Bamberg Urteil, 30. Okt. 2015 - 6 U 12/15

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 26.01.2015, Az. 1 O 159/13, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Juli 2016 - 23 U 3764/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 28.07.2015, 1 HK O 901/14, dahingehend abgeändert, 1. dass der Buchauszug bei Dynamisierung des Vertrages nur soweit der Vertrag ab dem 01.07

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Juli 2016 - 23 U 3521/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 28.07.2015, 1 HK O 882/14, dahingehend abgeändert, 1. dass die Beklagte verurteilt wird, der Klägerin einen Buchauszug über sämtliche im Zeit

Oberlandesgericht München Endurteil, 16. Apr. 2015 - 23 U 3932/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 12.09.2014, Az. 26 O 4020/14, abgeändert wie folgt: Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug über alle von dem Kläger im Zeitraum

Landgericht München I Endurteil, 08. Dez. 2014 - 34 O 21047/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Beschluss: Der Streitwert wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt. Tatbest

Oberlandesgericht München Endurteil, 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 06.08.2015, Az. 74 O 649/14, abgeändert wie folgt: Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für den Zeitraum vom 1. November 2013 bis 22. Dezember 20

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. März 2017 - 23 U 2601/16

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 19.05.2016, Az. 41 O 1335/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urteil und das in Ziffe

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Dez. 2017 - 23 U 1488/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 17.03.2017 wird folgt abgeändert: 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug in Form einer geordneten Zusammenstellu

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2018 - VII ZR 69/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 69/18 Verkündet am: 20. Dezember 2018 Mohr, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. März 2018 - 4 Sa 184/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15.03.2017 - 4 Ca 1190/16 - werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat 70 % und der Beklagte 30 % der Kosten des Berufungsver

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 2 Sa 58/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. II. Das Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 21. März 2017 (13 Ca 69/16) wird in der Hauptsache aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 2 Sa 60/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund - Kammern Neubrandenburg – vom 21. März 2017 (13 Ca 82/16) teilweise abgeändert und im Übrigen zur Klarstellung wie folgt neu gefasst. 1. Es wird festgest

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 2 Sa 59/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund - Kammern Neubrandenburg – vom 21. März 2017 (13 Ca 83/16) teilweise abgeändert und im Übrigen zur Klarstellung wie folgt neu gefasst. 1. Es wird festgest

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 2 Sa 57/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. II. Das Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 21. März 2017 (13 Ca 61/16) wird in der Hauptsache aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Juli 2017 - 4 Sa 424/16

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 24.08.2016, Az.: 3 Ca 517/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Finanzgericht Münster Urteil, 09. Sept. 2016 - 4 K 2068/13 G,F

bei uns veröffentlicht am 09.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands aufgrund einer Verpflichtun

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 25. Aug. 2016 - 19 W 17/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 25.05.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 07.07.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. 1I. 2Die K

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Aug. 2016 - 4 Sa 490/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.8.2015, Az.: 7 Ca 98/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über e

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Aug. 2016 - 5 Sa 54/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 23. Dezember 2015, Az. 4 Ca 1344/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Oberlandesgericht Köln Urteil, 24. Juni 2016 - 19 U 181/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.11.2015 – 22 O 224/13 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleis

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Mai 2016 - I-16 U 187/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.09.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 6 O 13/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Dieses und da

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Mai 2016 - 19 W 7/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 18.03.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.05.2016 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für zulässig erklärt. Di

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2016 - VII ZR 102/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 102/15 Verkündet am: 25. Februar 2016 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Nov. 2015 - I-16 U 227/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf- Az.: 7 O 309/13 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Dieses

Landgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2015 - 22 O 224/13

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I.                    Die Klage wird abgewiesen. II.                  Auf die Widerklage wird die  Klägerin verurteilt an den Beklagten 6.821,96 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2012 zu bezahlen zu z

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Okt. 2015 - VII ZB 8/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 8/15 vom 21. Oktober 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1; HGB § 92a Abs. 1 Satz 1 Der in einem Handelsvertretervertrag enthaltenen Bestimmun

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(1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben...
(1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Eine abweichende Vereinbarung kann getroffen werden, jedoch hat der Handelsvertreter mit der Ausführung des Geschäfts durch den Unternehmer Anspruch...