(1) Das Wettbewerbsverbot ist insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Prinzipals dient. Es ist ferner unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden.

(2) Das Verbot ist nichtig, wenn der Gehilfe zur Zeit des Abschlusses minderjährig ist oder wenn sich der Prinzipal die Erfüllung auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Versicherungen versprechen läßt. Nichtig ist auch die Vereinbarung, durch die ein Dritter an Stelle des Gehilfen die Verpflichtung übernimmt, daß sich der Gehilfe nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränken werde.

(3) Unberührt bleiben die Vorschriften des § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen.

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Handelsrecht: Zur Durchsetzbarkeit eines zwischen zwei Unternehmern vereinbarten Abwerbeverbots

17.10.2014

Ein zwischen zwei Unternehmen im Hinblick auf einen gemeinsamen Vertrieb vereinbartes Abwerbeverbot darf grundsätzlich einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht überschreiten.

Zivilrecht: Zur Wirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel bei Arbeitgeberwechsel

12.06.2014

Eine Klausel, die einen Rechtsanwalt verpflichtet, einen bestimmten Honoraranteil an seinen früheren Arbeitgeber abzuführen, beschränkt den Arbeitnehmer in seiner beruflichen Tätigkeit.
Allgemeines

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zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher


(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen W

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 24. Jan. 2018 - 3 Sa 339/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 13.06.2017 - 3 Ca 685/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Wege einer

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 10 AZR 448/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Juni 2015 - 10 Sa 67/15 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Heilbronn Urteil, 01. März 2017 - 2 Ca 374/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.3. Der Streitwert wird auf EUR 34.800,00 festgesetzt.4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten sich über die Wirksamk

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Feb. 2017 - 5 Sa 425/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 11. August 2016, Az. 8 Ca 740/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 16. Feb. 2016 - 14 Sa 1473/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 16. September 2015 (3 Ca 758/15) abgeändert. Der Klageantrag zu 2) wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Nov. 2015 - 6 SaGa 14/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 19.08.2015 – 3 Ga 29/15 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Dem Verfügungsbeklagten w

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juli 2015 - 10 AZR 260/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Januar 2014 - 15 Sa 24/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2014 - I ZR 245/12

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 245/12 Verkündet am: 30. April 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Jan. 2014 - 10 AZR 243/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Januar 2013 - 16 Sa 563/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Dez. 2013 - 10 AZR 286/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Februar 2013 - 12 Sa 904/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Beschwerdekammerbeschluss, 03. Apr. 2013 - 1 BvR 2256/10 - Vz 32/12

bei uns veröffentlicht am 03.04.2013

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Verzögerungsbeschwerde wird als unzulässig verw

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09

bei uns veröffentlicht am 14.07.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Januar 2009 - 8 Sa 35/08 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2010 - 10 AZR 288/09

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2008 - 2 Sa 378/08 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie

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(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche...