Handelsgesetzbuch - HGB | § 7
Handelsgesetzbuch - HGB | § 7
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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Durch die Vorschriften des öffentlichen Rechtes, nach welchen die Befugnis zum Gewerbebetrieb ausgeschlossen oder von gewissen Voraussetzungen abhängig gemacht ist, wird die Anwendung der die Kaufleute betreffenden Vorschriften dieses Gesetzbuchs nicht berührt.
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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13/06/2014 09:12
Die vom EuGH im Rahmen der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze gelten lediglich für den europäischen Raum, sodass sich die Frage stellt nach welchem Recht sich die Möglichkeit einer rechtsformwahrenden Gesellschaftsverlegung beurteilt, wenn jenes
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 24/09/2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 23 U 417/15
IM NAMEN DES VOLKES
Verkündet am 24.09.2015
1 HK O 86/12 LG Ingolstadt
…, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Leitsatz:
In dem Rechtsstreit
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published on 25/07/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 8/16 vom 25. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 7; ApoG § 7; FamFG § 395 Das Registergericht hat im Amtslöschungsverfahren nicht zu prüfen, ob die Erteilun
published on 01/03/2016 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 14. Oktober 2015 aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, die Eintragung des Prokuristen nicht aus den Gründen der an
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