(1) Eine juristische Person, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebes zu erfolgen hat, ist von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden.

(2) Der Anmeldung sind die Satzung der juristischen Person und die Urkunden über die Bestellung des Vorstandes in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen; ferner ist anzugeben, welche Vertretungsmacht die Vorstandsmitglieder haben. Bei der Eintragung sind die Firma und der Sitz der juristischen Person, der Gegenstand des Unternehmens, die Mitglieder des Vorstandes und ihre Vertretungsmacht anzugeben. Besondere Bestimmungen der Satzung über die Zeitdauer des Unternehmens sind gleichfalls einzutragen.

(3) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist durch den Vorstand anzumelden.

(4) Für juristische Personen im Sinne von Absatz 1 gilt die Bestimmung des § 37a entsprechend.

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Handelsrecht: Geschäftsbetrieb: Wann ist ein Handelsregister-Eintrag erforderlich?

02.08.2017

Wer ein Gewerbe betreibt, das einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert, muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das gilt auch für Vereine.
Allgemeines

Referenzen - Gesetze | § 33 HGB

§ 33 HGB zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 33 HGB wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 105 Anmeldung zu bestimmten Registern


(1) Bei den folgenden Anmeldungen zum Handelsregister ist Geschäftswert der in das Handelsregister einzutragende Geldbetrag, bei Änderung bereits eingetragener Geldbeträge der Unterschiedsbetrag: 1. erste Anmeldung einer Kapitalgesellschaft; ein in d

Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG | § 108 Beschlüsse von Organen


(1) Für den Geschäftswert bei der Beurkundung von Beschlüssen von Organen von Kapital-, Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sowie von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, juristischen Personen (§ 33 des Handelsgesetzbuchs) oder Ge
§ 33 HGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Handelsgesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 34


(1) Jede Änderung der nach § 33 Abs. 2 Satz 2 und 3 einzutragenden Tatsachen oder der Satzung, die Auflösung der juristischen Person, falls sie nicht die Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, sowie die Personen der Liquidatoren, ihre Vertr
§ 33 HGB zitiert 1 andere §§ aus dem Handelsgesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 37a


(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Num

Referenzen - Urteile | § 33 HGB

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 33 HGB.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 24. Mai 2016 - 2 Wx 78/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 9) vom 22.02.2016 wird der am 02.02.2016 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Registergerichts – Köln vom 01.02.2016, 43 VR 700120, nebst dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben u

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Feb. 2014 - 15 W 30/14

bei uns veröffentlicht am 07.02.2014

Tenor Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Warstein vom 18.11.2013 wird aufgehoben. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4) wird als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt. 1G

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Dez. 2010 - 6 S 1756/09

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Dezember 2007 - 9 K 2888/05 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nic

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 20. Okt. 2008 - 4 K 1786/07.KO

bei uns veröffentlicht am 20.10.2008

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. April 2007 verpflichtet, der Klägerin unter dem Vorbehalt der Prüfung der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG die Genehmigung für einen Gelegenheitsverk

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Juli 2003 - 8 W 425/02

bei uns veröffentlicht am 03.07.2003

Tenor 1. Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ravensburg vom 27.8.2002 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerdeführerin hat der Rechtsbeschwerdegegnerin deren auß

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(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der...