(1) Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, haftet für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Die in dem Betriebe begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine Erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben.

(2) Eine abweichende Vereinbarung ist einem Dritten gegenüber nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer dem Dritten mitgeteilt worden ist.

(3) Wird die Firma nicht fortgeführt, so haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten nur, wenn ein besonderer Verpflichtungsgrund vorliegt, insbesondere wenn die Übernahme der Verbindlichkeiten in handelsüblicher Weise von dem Erwerber bekanntgemacht worden ist.

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8 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 25 HGB.

8 Artikel zitieren § 25 HGB.

Haftungsrecht: Firmenfortführer haftet nicht für Körperschaftsteuerschulden des ehemaligen Betriebsinhabers

07.02.2017

Ein Einzelkaufmann, der das Handelsgeschäft einer GmbH erworben hat und unter derselben Firma fortführt, haftet nicht für Körperschaftsteuerschulden des ehemaligen Betriebsinhabers.

Firmenfortführung: Haftungsausschluss nur bei rechtzeitiger Eintragung

27.08.2014

Ein Haftungsausschluss bei Firmenfortführung kann nur Außenwirkung haben, wenn die Bekanntmachung sofort nach dem Wechsel des Unternehmensträgers vorgenommen wird.

Wirtschaftsrecht: Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

16.06.2010

Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht: Betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

16.12.2009

Die in § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB geregelte Transformation von Tarifverträgen gilt auch für einen vor dem 21. August 1980 vollzogenen Betriebsübergang - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Tarifvertragsrecht

Geschäftsführer-Haftung: Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche gegen den früheren Firmeninhaber

02.11.2008

wegen der Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung-LSG Rheinland-Pfalz, L 4 R 366/07

Referenzen - Gesetze | § 25 HGB

§ 25 HGB zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 25 HGB wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 133 Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten


(1) Für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet worden sind, haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger als Gesamtschuldner. Die §§ 25, 26 und 28 des Handelsgesetzbuchs sowie §

Zivilprozessordnung - ZPO | § 729 Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer


(1) Hat jemand das Vermögen eines anderen durch Vertrag mit diesem nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des anderen übernommen, so sind auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Übernehmer die Vorschrift
§ 25 HGB wird zitiert von 2 anderen §§ im Handelsgesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 26


(1) Ist der Erwerber des Handelsgeschäfts auf Grund der Fortführung der Firma oder auf Grund der in § 25 Abs. 3 bezeichneten Kundmachung für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten haftbar, so haftet der frühere Geschäftsinhaber für diese Verbindlich

Handelsgesetzbuch - HGB | § 27


(1) Wird ein zu einem Nachlasse gehörendes Handelsgeschäft von dem Erben fortgeführt, so finden auf die Haftung des Erben für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten die Vorschriften des § 25 entsprechende Anwendung. (2) Die unbeschränkte Haftung

Referenzen - Urteile | § 25 HGB

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71 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 25 HGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2009 - VIII ZR 321/08

bei uns veröffentlicht am 16.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 321/08 Verkündet am: 16. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2013 - XII ZR 137/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 137/12 Verkündet am: 11. Dezember 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2019 - II ZR 457/18

bei uns veröffentlicht am 03.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 457/18 Verkündet am: 3. Dezember 2019 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2012 - III ZR 116/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 116/11 Verkündet am: 5. Juli 2012 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2012 - IX ZB 27/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 27/12 vom 19. Juli 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 3; InsO § 134 Abs. 1 Entrichtet ein Dritter anstelle des Arbeitgeber

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2012 - IX ZB 15/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 15/12 vom 27. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 27.

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2005 - VI ZR 238/03

bei uns veröffentlicht am 21.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 238/03 Verkündet am: 21. Juni 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Apr. 2002 - VIII ZR 297/01

bei uns veröffentlicht am 17.04.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 297/01 Verkündet am: 17. April 2002 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2005 - II ZR 355/03

bei uns veröffentlicht am 28.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 355/03 Verkündet am: 28. November 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2009 - II ZR 229/08

bei uns veröffentlicht am 07.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 229/08 vom 7. Dezember 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 25 Abs. 1 a) Eine Unternehmensfortführung i.S. von § 25 Abs. 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nur ein Tei

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2004 - II ZR 247/01

bei uns veröffentlicht am 15.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 247/01 Verkündet am: 15. März 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2004 - II ZR 324/01

bei uns veröffentlicht am 15.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 324/01 Verkündet am: 15. März 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein H

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2007 - III ZR 33/07

bei uns veröffentlicht am 20.09.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 33/07 Verkündet am: 20. September 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BNotO § 19 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2001 - II ZR 148/99

bei uns veröffentlicht am 12.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 148/99 Verkündet am: 12. Februar 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2001 - XII ZR 43/99

bei uns veröffentlicht am 25.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 43/99 Verkündet am: 25. April 2001 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2004 - III ZR 308/03

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 308/03 vom 30. September 2004 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Streck, Dr. Kapsa, Galke und Dr. Herrman

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2013 - II ZR 140/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 140/13 vom 17. Dezember 2013 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Dezember 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bergmann und die Richterin Caliebe, die Richter Dr. Dresch

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2011 - IX ZR 45/08

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 45/08 vom 10. Februar 2011 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und den Ri

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2013 - VIII ZR 423/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 423/12 Verkündet am: 23. Oktober 2013 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2008 - II ZR 150/07

bei uns veröffentlicht am 05.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 150/07 vom 5. Mai 2008 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 5. Mai 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2006 - X ZR 18/05

bei uns veröffentlicht am 07.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 18/05 Verkündet am: 7. November 2006 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2006 - IX ZA 27/06

bei uns veröffentlicht am 09.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZA 27/06 vom 9. November 2006 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann am 9

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2008 - VIII ZR 192/06

bei uns veröffentlicht am 24.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 192/06 Verkündet am: 24. September 2008 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2003 - III ZR 397/02

bei uns veröffentlicht am 02.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 397/02 vom 2. Oktober 2003 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Streck, Schlick, Dr. Kapsa und Galke am 2. Oktober 2003 besch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2017 - 4 ZB 16.2399

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Oktober 2014 wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Juni 2019 - 21 U 1295/18

bei uns veröffentlicht am 12.06.2019

Tenor I. 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts München I vom 27.03.2018, Az. 23 O 6521/17, in Gestalt des Ergänzungsurteils vom 17.07.2018, aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 1

Oberlandesgericht München Endurteil, 10. Jan. 2018 - 20 U 1091/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 10.03.2017, Az. 35 O 4264/15, samt dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben, soweit die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen wurde. Die Aufh

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 29. Apr. 2014 - 2 V 13.1436

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Apr. 2015 - 31 Wx 120/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München vom 03.03.2015 wird aufgehoben. Gründe I. Die beschwerdeführende Rechtsanwaltspartnerschaft beantragte unter dem 16.01.2015 ihre Eintragung in das Partnerscha

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 11. März 2014 - 2 K 929/12

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob das Finanzamt die Klägerin mit Haftungsbescheid vom 09.12.2011 als Betriebsübe

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Juli 2017 - 3 Bf 128/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Hinsichtlich der Kosten des Be

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juli 2016 - IX ZR 252/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 252/15 Verkündet am: 21. Juli 2016 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 675, 328 Ist G

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 25. Mai 2016 - 27 W 23/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen die durch Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Essen vom 21.01.2016 erfolgte Zurückweisung der Anmeldung vom 15.09.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 28.01.2016, werden auf K

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Apr. 2016 - I R 19/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. Dezember 2013  13 K 636/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Hamburg Urteil, 16. Feb. 2016 - 328 O 101/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss D

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Sept. 2015 - I-3 Wx 138/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Die Vorlage- und Nichtabhilfeverfügung des Registergerichts vom 16.06.2015 wird aufgehoben. Die Akten werden dem Amtsgericht Mönchengladbach zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgegeben. Nebenentscheidungen sind nicht veranlas

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Juni 2015 - I-25 Wx 18/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichtes Wuppertal vom 11. Februar 2015 – HRB 20221 – aufgehoben. Das Amtsgericht Wuppertal – Registergericht – wird angewiesen, die eingereichte Anmeldung des Beteiligten zu

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 13. Mai 2015 - 2 K 189/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 15. März 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27. November 2013 verurteilt, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über die Ladung des Klägers zur mündlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2015 - IX ZR 211/13

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR211/13 vom 5. Februar 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, den Richter Vill, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Fischer

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 17. Dez. 2014 - 1 K 717/14.NW

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Haftung

Landgericht Bielefeld Urteil, 17. Sept. 2014 - 22 S 371/13

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 25.11.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gütersloh wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1Gründe 2I. 3Von der Darlegung der tatsächlichen Feststellungen wird g

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Sept. 2014 - 10 AZB 4/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des klagenden Landes gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Dezember 2013 - 2 Ta 348/13 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 29. Aug. 2014 - 7 K 365/14

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Tenor Der Bescheid des E.         der M.                     O.   als Landesbeauftragten vom 04. Februar 2014 wird aufgehoben. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das bek

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 27. Mai 2014 - 1 U 89/13

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn abgeändert:1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i.H.v. 3.500 EUR nebst Zinsen

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Mai 2014 - VII R 46/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) wendet sich mit der Revision gegen die Aufhebung eines auf § 191 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. §

Landgericht Hamburg Urteil, 24. Apr. 2014 - 327 O 434/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. Apr. 2014 - 19 U 127/13

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.07.2013 – 10 O 263/12 – abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger an den Kläger 76.160 EUR zu zahlen, - zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über d

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. Feb. 2014 - 27 W 9/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 15.01.2014 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Essen vom 08.01.2014 aufgehoben. Der Beschwerdewert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. 1Gründe 2I. 3Die Beteiligten haben mit Anmeldung vom 25.11.20

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Dez. 2013 - III R 25/10

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wendet sich gegen einen nach § 71 der Abgabenordnung (AO) ergangenen Bescheid, durch den ihn der Beklagte und Rev

Finanzgericht Köln Urteil, 05. Dez. 2013 - 13 K 636/09

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor Der Haftungsbescheid vom 17. April 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2009 wird dahingehend abgeändert, dass der Haftungsbetrag auf 20.290,04 € herabgesetzt wird.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Ver