(1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Eine abweichende Vereinbarung kann getroffen werden, jedoch hat der Handelsvertreter mit der Ausführung des Geschäfts durch den Unternehmer Anspruch auf einen angemessenen Vorschuß, der spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig ist. Unabhängig von einer Vereinbarung hat jedoch der Handelsvertreter Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Dritte das Geschäft ausgeführt hat.

(2) Steht fest, daß der Dritte nicht leistet, so entfällt der Anspruch auf Provision; bereits empfangene Beträge sind zurückzugewähren.

(3) Der Handelsvertreter hat auch dann einen Anspruch auf Provision, wenn feststeht, daß der Unternehmer das Geschäft ganz oder teilweise nicht oder nicht so ausführt, wie es abgeschlossen worden ist. Der Anspruch entfällt im Falle der Nichtausführung, wenn und soweit diese auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.

(4) Der Anspruch auf Provision wird am letzten Tag des Monats fällig, in dem nach § 87c Abs. 1 über den Anspruch abzurechnen ist.

(5) Von Absatz 2 erster Halbsatz, Absätzen 3 und 4 abweichende, für den Handelsvertreter nachteilige Vereinbarungen sind unwirksam.

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10 Artikel zitieren § 87a HGB.

Handelsrecht: Unvorhersehbare Betriebsstörungen

20.07.2017

Nicht zu vertreten im Sinne des § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB hat der Unternehmer Umstände, die nicht seinem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnen sind.
Allgemeines

Handelsvertreterrecht: Handelsvertretervertrag über eine sog. Sprunghaftung

24.04.2015

Eine Sprunghaftung, wonach dem Handelsvertreter ein Provisionsanspruch nur zustehen soll, wenn der Kunde das Abonnement während der festgelegten Sprunghaftungsfrist voll bezahlt hat, ist nichtig.

Versicherungsrecht: Zum Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters

05.11.2014

Zum wirksamen Zustandekommen des Versicherungsvertrags als Voraussetzung für den Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters, wenn der Kunde die mit ihm geschlossene Vergütungsvereinbarung widerrufen hat.
Versicherungsrecht

Bankrecht: Zur Zahlung der Versicherungsvertretervergütung trotz Kündigung

17.07.2014

Der Versicherungsvertreter kann für die Vermittlung eine Vergütung vereinbaren, die auch bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags zur Fortzahlung verpflichtet.
Anlegerrecht

Versicherungsrecht: Zum Abschluss selbstständiger Vergütungsvereinbarungen

17.04.2014

Ein Versicherungsvertreter kann sich von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice eine Vergütung versprechen lassen.
Versicherungsrecht

Reiserecht: Zum Anspruch des Reisevermittlers auf Handelsvertreterprovision

14.03.2014

Ein solcher Anspruch besteht nicht, wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, weil die dem Kunden mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist.
Reiserecht

Bilanzierung: Behandlung von Provisionszahlungen der Versicherung

01.02.2011

Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen-BFH, X R 28/08
Steuerrecht

Handelsvertreterrecht: Zur Provisionszahlungspflicht aus Handelsvertretervertrag

16.12.2009

Klausel, wonach ein Anspruch auf Provision mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses endet, ist unwirksam-BGH vom 21.10.09-Az:VIII ZR 286/07

Referenzen - Gesetze | § 87a HGB

§ 87a HGB zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 87a HGB wird zitiert von 3 anderen §§ im Handelsgesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 92


(1) Versicherungsvertreter ist, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. (2) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsvertreter und dem Versicherer gelten die Vorschriften für

Handelsgesetzbuch - HGB | § 65


Ist bedungen, daß der Handlungsgehilfe für Geschäfte, die von ihm geschlossen oder vermittelt werden, Provision erhalten solle, so sind die für die Handelsvertreter geltenden Vorschriften des § 87 Abs. 1 und 3 sowie der §§ 87a bis 87c anzuwenden.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 92b


(1) Auf einen Handelsvertreter im Nebenberuf sind §§ 89 und 89b nicht anzuwenden. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es mit einer Frist von einem Monat für den Schluß eines Kalendermonats gekündigt werden; wird eine
§ 87a HGB zitiert 1 andere §§ aus dem Handelsgesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 87c


(1) Der Unternehmer hat über die Provision, auf die der Handelsvertreter Anspruch hat, monatlich abzurechnen; der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens drei Monate erstreckt werden. Die Abrechnung hat unverzüglich, spätestens bis zum Ende des nächst

Referenzen - Urteile | § 87a HGB

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53 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 87a HGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Aug. 2017 - VII ZR 39/17

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 39/17 Verkündet am: 3. August 2017 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ECLI:DE:BGH:2017:030817UVIIZR39.17.0 Der VII. Zivilsenat des Bun

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2009 - VIII ZR 286/07

bei uns veröffentlicht am 21.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 286/07 Verkündet am: 21. Oktober 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2010 - VIII ZR 210/07

bei uns veröffentlicht am 06.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 210/07 Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Okt. 2010 - VIII ZR 209/07

bei uns veröffentlicht am 06.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 209/07 Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2005 - III ZR 287/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 287/04 Verkündet am: 14. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündli

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2005 - III ZR 253/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 253/04 Verkündet am: 14. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündli

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2005 - III ZR 254/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 254/04 Verkündet am: 14. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhan

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2005 - III ZR 252/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 252/04 Verkündet am: 14. April 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündli

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2010 - VIII ZR 310/09

bei uns veröffentlicht am 01.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VIII ZR 310/09 Verkündet am: 1. Dezember 2010 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2010 - IX ZR 104/07

bei uns veröffentlicht am 11.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 104/07 Verkündet am: 11. Februar 2010 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 96 Abs. 1 N

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2007 - IX ZR 56/06

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 56/06 Verkündet am: 14. Juni 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, §

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2009 - III ZR 104/08

bei uns veröffentlicht am 09.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 104/08 Verkündet am: 9. Juli 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 463 (F: bis 31

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2013 - III ZR 124/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 124/13 Verkündet am: 12. Dezember 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 307 Bk

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2009 - VIII ZR 205/05

bei uns veröffentlicht am 10.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VIII ZR 205/05 vom 10. Februar 2009 in dem Rechtsstreit Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Wiechers sowie die Richterinnen Hermanns, Dr. Mi

Bundesgerichtshof Urteil, 10. März 2010 - VIII ZR 182/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNIS- UND SCHLUSSURTEIL VIII ZR 182/08 Verkündet am: 10. März 2010 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewer

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2006 - VIII ZR 100/05

bei uns veröffentlicht am 20.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 100/05 Verkündet am: 20. September 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2005 - III ZR 251/04

bei uns veröffentlicht am 20.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 251/04 Verkündet am: 20. Januar 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 307 B

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Jan. 2005 - III ZR 207/04

bei uns veröffentlicht am 20.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 207/04 Verkündet am: 20. Januar 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Ve

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2008 - VIII ZR 205/05

bei uns veröffentlicht am 29.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 205/05 Verkündet am: 29. Oktober 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Finanzgericht München Urteil, 15. Okt. 2014 - 1 K 3521/11

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor 1. Unter Änderung des geänderten Bescheids für 2004 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15 a Abs. 4 EStG vom 1. April 2011 in Gestalt der Einspruchsentsc

Finanzgericht München Urteil, 16. Jan. 2017 - 7 K 337/15

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die steuerliche Behandlung stornobehafteter Provisionen. Der Kläger war in den Streitjahr

Oberlandesgericht München Endurteil, 07. Juni 2017 - 7 U 1889/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 05.04.2016, Az. 31 O 11448/15 aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Dez. 2017 - 23 U 1488/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 17.03.2017 wird folgt abgeändert: 1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, dem Kläger einen Buchauszug in Form einer geordneten Zusammenstellu

Landgericht Hamburg Beschluss, 12. Juni 2018 - 305 S 52/17

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 20.10.2017, Az. 811b C 231/15, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Apr. 2018 - III R 5/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Januar 2016  13 K 12/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Aug. 2017 - VII ZR 32/17

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 32/17 Verkündet am: 3. August 2017 Mohr, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Aug. 2017 - VII ZR 38/17

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 38/17 Verkündet am: 3. August 2017 Mohr, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ECLI:DE:BGH:2017:030817UVIIZR38.17.0 Der VII. Zivilsenat des Bund

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Juni 2017 - VII ZR 277/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 277/15 Verkündet am: 1. Juni 2017 Klein, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Mai 2016 - I-16 U 187/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.09.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 6 O 13/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Dieses und da

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Nov. 2015 - I-16 U 227/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf- Az.: 7 O 309/13 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Dieses

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 02. Okt. 2015 - I-16 U 182/13

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.08.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düs- seldorf - Az.: 13 O 249/12 - teilweise abgeändert und - wie folgt - neugefasst: Der Beklagte wird auf den Hilfs

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 17. Aug. 2015 - 18 U 182/14

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.10.2014 verkündete Teilurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen vollständigen Buc

Landgericht Ravensburg Urteil, 07. Aug. 2015 - 8 O 29/09 KfH 2

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) an die Fa. T. 95.804,45 EUR zu bezahlen, b) an die Fa. L. Inh. (Klägerin zu 2.), den nach der Befriedigung der Gläubigerin zu a) verbliebenen Rest aus der Forderung gegen die B

Amtsgericht Köln Urteil, 13. Juli 2015 - 142 C 653/13

bei uns veröffentlicht am 13.07.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 311,40 nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten ab dem 20.04.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2

Landgericht Köln Urteil, 30. Juni 2015 - 4 O 355/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.509,95 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2014 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkte

Bundesgerichtshof Urteil, 12. März 2015 - VII ZR 336/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR336/13 Verkündet am: 12. März 2015 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2015 - VII ZB 36/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZB 36/14 vom 4. Februar 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1 Die dem Unternehmer aufgrund von Vertragsstornierungen gegen den Handelsvertreter zu

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 18. Dez. 2014 - 19 U 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.05.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 65/13 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten a

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2014 - III ZR 440/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 440/13 Verkündet am: 25. September 2014 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht Düsseldorf Urteil, 16. Sept. 2014 - 6 O 13/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor I. Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 6.260,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.740,26 EUR seit dem 03. August 2013 und aus 4.519,78 EUR seit dem 05. Dez

Oberlandesgericht Köln Urteil, 22. Aug. 2014 - 19 U 177/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.10.2013 - 29 O 350/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Auskunfts- und bezifferten Zahlungsklage im Übrigen wird die Beklag

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2014 - III ZR 557/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 557/13 Verkündet am: 5. Juni 2014 Kiefer Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 134, 307 Bk, Cb;

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 28. Apr. 2014 - 18 U 72/13

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.05.2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Dieses sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufi

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Okt. 2013 - I R 15/12

bei uns veröffentlicht am 09.10.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Anschlussrevisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, vermittelte in den Streitjahren (2003 bis 2005) Rückdeckungsversich

Oberlandesgericht Köln Urteil, 09. Aug. 2013 - 19 U 149/12

bei uns veröffentlicht am 09.08.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 15.08.2012 (-42 O 66/09-) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:1 Die Klage wird abgewiesen.2 Die Widerklage wird abgewiesen.3 Die weitergehende Berufung wird

Landgericht Itzehoe Urteil, 19. Okt. 2012 - 6 O 158/10

bei uns veröffentlicht am 19.10.2012

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.874,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 24. Juni 2010 auf 9.068,48 €, auf weitere 600,- EURO seit dem 15.Oktober 2010 und restliche 205,76 € seit dem

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Jan. 2012 - 10 Sa 419/11

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 4. Mai 2011, Az.: 2 Ca 2078/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Mit seiner am 22.09.2010 e

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Dez. 2011 - 5 AZR 439/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. März 2010 - 7 Sa 53/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Aug. 2011 - 3 AZR 669/09

bei uns veröffentlicht am 23.08.2011

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. August 2009 - 7 Sa 120/08 - wird zurückgewiesen.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 24. Mai 2011 - 8 U 158/08

bei uns veröffentlicht am 24.05.2011

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 25. November 2008 (7 O 50/07) wird   z u r ü c k g e w i e s e n. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. D

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(1) Der Unternehmer hat über die Provision, auf die der Handelsvertreter Anspruch hat, monatlich abzurechnen; der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens drei Monate erstreckt werden. Die Abrechnung hat unverzüglich, spätestens bis zum Ende des nächsten Monats, zu...