Handelsgesetzbuch - HGB | § 99

Ist unter den Parteien nichts darüber vereinbart, wer den Maklerlohn bezahlen soll, so ist er in Ermangelung eines abweichenden Ortsgebrauchs von jeder Partei zur Hälfte zu entrichten.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - I ZB 77/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 77/17 vom 9. Mai 2018 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1059 Abs. 3 Satz 2 a) Bei einem zweistufigen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Mai 2016 - I-16 U 187/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.09.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 6 O 13/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Dieses und da