Handelsgesetzbuch - HGB | § 99
Ist unter den Parteien nichts darüber vereinbart, wer den Maklerlohn bezahlen soll, so ist er in Ermangelung eines abweichenden Ortsgebrauchs von jeder Partei zur Hälfte zu entrichten.
2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 143 PatG.
Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2018 - I ZB 77/17
bei uns veröffentlicht am 09.05.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 77/17 vom 9. Mai 2018 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1059 Abs. 3 Satz 2 a) Bei einem zweistufigen
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Mai 2016 - I-16 U 187/14
bei uns veröffentlicht am 27.05.2016
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.09.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 6 O 13/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Dieses und da