(1) Eine Änderung der Firma oder ihrer Inhaber, die Verlegung der Niederlassung an einen anderen Ort sowie die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift ist nach den Vorschriften des § 29 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

(2) Das gleiche gilt, wenn die Firma erlischt. Kann die Anmeldung des Erlöschens einer eingetragenen Firma durch die hierzu Verpflichteten nicht auf dem in § 14 bezeichneten Wege herbeigeführt werden, so hat das Gericht das Erlöschen von Amts wegen einzutragen.

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GmbH: Prokura berechtigt nicht zur Änderung der Geschäftsanschrift beim Handelsregister

30.10.2014

Die Prokura umfasst nicht die Vertretungsmacht für die Anmeldung zur Änderung der Geschäftsanschrift beim Handelsregister.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz - PartGG | § 2 Name der Partnerschaft


(1) Der Name der Partnerschaft muß den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Die Beifügung von Vornamen ist nicht erforder

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 393 Löschung einer Firma


(1) Das Erlöschen einer Firma ist gemäß § 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe in das Handelsregister einzutragen. Das Gericht hat den eingetragenen Inhaber der Firma oder dessen Rechtsnachfolge
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 14


Wer seiner Pflicht zur Anmeldung oder zur Einreichung von Dokumenten zum Handelsregister nicht nachkommt, ist hierzu von dem Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünftausend Euro nic

Handelsgesetzbuch - HGB | § 29


Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirke sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Jan. 2016 - 27 W 2/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten vom 04.12.2015 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Essen vom 03.12.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 14.12.2015, aufgehoben. Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt (§ 36 Abs. 3 GNotK

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 07. Mai 2015 - 27 W 51/15

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 17.04.2015 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Essen vom 14.04.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 21.04.2015, aufgehoben. Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt (§ 36 Abs. 3 GNotK

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 24. Feb. 2015 - 17 K 4877/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 30. April 2013 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckend

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Nov. 2014 - I-3 Wx 152/13

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Beide Beschwerden werden zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Mit zwei Schreiben vom 16. Mai 2013 gab das Registergericht den Beteiligten zu 1. und 2. auf, innerhalb eines Monats die geänderte Geschäftsanschrift der betroffenen Gesellschaft zu

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Aug. 2014 - 11 Wx 17/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor Die Beteiligte ist eine seit 1993 im Handelsregister eingetragene GmbH mit Sitz in H. Ihr Prokurist beantragte unter Beifügung einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung, im Handelsregister einzutragen, dass die inländische Geschäftsanschrift

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. Apr. 2014 - 19 U 127/13

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09.07.2013 – 10 O 263/12 – abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger an den Kläger 76.160 EUR zu zahlen, - zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über d

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. Feb. 2014 - I-3 Wx 31/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Wert: 5.000,- Euro 1G r ü n d e : 2I. 3Die in der Rechtsform der GmbH betriebene Gesellschaft ist insbesondere auf dem Gebiet des Imports, Exports und Vertriebs von technischen Ausrüstungen tätig. Sie hat

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 14. Juni 2012 - 1 L 91/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 18. Januar 2011 – 4 A 1004/08 – wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außer

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 03. Feb. 2010 - 5 T 653/09

bei uns veröffentlicht am 03.02.2010

Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Gründe I. Als Eigentümerin des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes ist in der ersten Abteilung des Grundbuchs

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Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirke sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Wer seiner Pflicht zur Anmeldung oder zur Einreichung von Dokumenten zum Handelsregister nicht nachkommt, ist hierzu von dem Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünftausend Euro nicht übersteigen...