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Bundesgerichte

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ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
20354Hamburg

Sie?

Winter Rechtsanwälte & Steuerberater PartG mbB
51467Bergisch Gladbach
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
44141Dortmund

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Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
44141Dortmund

Sie?

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Rechtsanwalt Kai Huppertz
47799Krefeld
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
20354Hamburg
Rechtsanwalt Konstantin Mertsiotis
50321Brühl
Rechtsanwalt Fabian Sauer
45549Sprockhövel

Sie?

Henneken & Partner Rechtsanwälte
50829 Köln
Rechtsanwalt Gerhard Slabon | Fachanwalt für Erbrecht
33098Paderborn
Reinhard Scholz
48143Münster

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Potthoff | Paul | Kollegen - Rechtsanwälte, Fachanwälte & Notarin - Anja Paul LL.M.
33330Gütersloh
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Holzer
46395Bocholt
Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
44141Dortmund
Bäumer & Kollegen
48720Rosendahl

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WICKORD BUSER Patentanwälte PartG mbB
33102Paderborn

Sie?

„Raus aus der GmbH“ – Austritt, Abfindung und Gestaltung in Rechtsprechung und Praxis
24.11.2025 11:20

1. Ausgangspunkt: Was meint „Austritt“ im GmbH‑Recht? Das GmbHG kennt – abgesehen von Sonderfällen wie § 27 Abs. 1 S. 1 GmbHG (Kündigung der Stammeinlage vor Eintragung) – kein generelles gesetzliches Austrittsrecht. Anerkannt ist aber kraft Rechtsfortbildung...

Author’s summary

Der Aufsatz richtet sich an Geschäftsführer:innen, Gesellschafter und Beiräte von GmbHs, an beratende Rechtsanwält:innen und Notar:innen sowie an M&A‑, Familien‑ und Startup‑Praxis. Der Austritt eines Gesellschafters ist selten Routine, aber in Konfliktlagen, Nachfolgesituationen und Restrukturierungen häufig das entscheidende Instrument, um verhärtete Strukturen zu lösen – mit massiven Folgen für Governance, Liquidität und Finanzierung. Zugleich ist der Austritt rechtlich eigenständig (und anders als bei Personengesellschaften) zu denken: Er ist nicht im Gesetz umfassend geregelt, vieles ist Rechtsfortbildung und Vertragstechnik. Dieser Beitrag gibt einen systematischen Überblick, ordnet die wesentlichen Streitfragen ein und zeigt konkrete, praxistaugliche Gestaltungslösungen.

Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) im Jahr 2025 – Leitlinien nach der Rechtsprechungswende, Streitfragen und Praxistipps
19.11.2025 13:32

1. Normativer Ausgangspunkt und Systematik Die Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) ermöglicht die Rückgewähr von Rechtshandlungen, die der Schuldner mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vornimmt, sofern der Anfechtungsgegner diesen Vorsatz kannte. Seit der...

Author’s summary

Für wen ist dieser Beitrag – und warum jetzt?

Der Beitrag richtet sich an Insolvenzverwalter:innen, Prozessanwält:innen, In‑house‑Jurist:innen von Finanzierern und Lieferanten, Sanierungsberater sowie an Richter:innen der Zivil- und Insolvenzgerichte. Seit der Rechtsprechungswende des IX. Zivilsenats vom 6. Mai 2021 hat sich die Dogmatik der Vorsatzanfechtung merklich verschoben – mit spürbaren Konsequenzen für Beweisführung, Prozessrisiken und Vertragsgestaltung. Neuere Entscheidungen aus 2022–2024 schärfen die Konturen weiter und korrigieren Missverständnisse („bloße Hoffnung“ genügt nicht). Dieser Überblick ordnet die Linien, zeigt ein belastbares Prüfprogramm und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Die Call Option im Gesellschafts und Restrukturierungsrecht
19.11.2025 12:58

2. Begriff und Grundmechanik Unter einer Call‑Option verstehen wir im Gesellschaftsrecht das einseitig ausübbares Erwerbsrecht des Begünstigten (Optionsberechtigten) auf Übertragung bestimmter Geschäftsanteile oder Aktien zu einem festgelegten oder...

Author’s summary

1. Worum geht es – und für wen ist der Beitrag gedacht?

Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit gesellschafts‑, finanzierungs‑ oder insolvenzrechtlichem Schwerpunkt, an M&A‑Praktiker, Sanierungsberater, Kreditgeber und Investoren. Er ist ebenso für Geschäftsleitungen, Aufsichtsgremien und Family‑Office‑Vertreter relevant, die in Transaktionen oder Restrukturierungen Optionsrechte als Steuerungsinstrument einsetzen (oder sich dagegen wappnen) müssen. Die Call‑Option – das vertragliche Recht, zu vorab definierten Konditionen Unternehmensanteile zu erwerben – ist weit mehr als ein „M&A‑Feintuning“. In Krisensituationen entscheidet ihre Ausgestaltung häufig über Timing, Kontrollwechsel und Insolvenzrisiken – und damit über den Erfolg einer Sanierung. Die jüngsten Veränderungen der Zwangsverwertungswege (u.a. Reform der öffentlichen Versteigerung in § 383 BGB durch das BEG IV) sowie die fortentwickelte Rechtsprechung zum Verfallsverbot (§ 1229 BGB) verschieben die Vorteile und Gefahren gegenüber klassischen Sicherheitenstrukturen. Dieser Aufsatz ordnet die Call‑Option dogmatisch ein, zeigt typische Einsatzfelder, beleuchtet die kritischen Schnittstellen zu § 1229 BGB, zu Anfechtungs‑ und Nachrangregeln (§§ 129 ff., 135, 39 InsO) und gibt konkrete Gestaltungsleitlinien.


Rechtssichere Flyer- und Printwerbung 2025: Irreführung, Preisangaben, Urheberrecht, Datenschutz und Verteilregeln
14.11.2025 11:50

1. Irreführungsverbot und Transparenzpflichten in der Werbung Zentrales Risiko bei Printwerbung ist die Irreführung nach §§ 5, 5a UWG. Irreführend kann sowohl eine falsche Angabe als auch das Verschweigen wesentlicher Informationen sein. Typische...

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Printwerbung bleibt auch 2025 ein zentraler Bestandteil vieler Marketingstrategien. Trotz der zunehmenden Digitalisierung bietet insbesondere der klassische Flyer weiterhin einen hohen praktischen Nutzen: Er ist leicht zu verbreiten, kostengünstig herzustellen und erreicht Zielgruppen unabhängig von ihrer Online-Präsenz. Gleichzeitig steigen jedoch die rechtlichen Anforderungen. Unternehmen, Agenturen und Vereine müssen sicherstellen, dass Gestaltung, Inhalt und Verbreitung von Flyern rechtssicher sind. Verstöße können zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen oder sogar Bußgeldern führen.

Der folgende Beitrag gibt einen systematischen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2025 – insbesondere in den Bereichen Irreführung, Preisangaben, Urheberrecht, Datenschutz sowie den Regeln zur Verteilung von Printmaterial.

Auf eine digitale Arbeitszeiterfassungsmethode umstellen: Die Rechtslage und was Sie dokumetieren müssen
13.11.2025 11:44

Source: https://amina-images.bazoom.net/images/oodEpJvS/07b1125a-2f41-4a3a-963f-08360f696d8e-1200.jpeg Damit Sie die Arbeitszeit Ihrer Angestellten auf eine rechtssichere Art und Weise festhalten können, benötigen Sie ein System, auf welches Sie sich voll und...

Was droht Aufsichtsräten der GmbH in der Krise?
10.11.2025 12:56

1. Ausgangspunkt: Rechtsnatur, Einsetzung und Grundpflichten 1.1. Freiwilliger Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG Die GmbH kann in ihrer Satzung einen Aufsichtsrat vorsehen. § 52 Abs. 1 GmbHG verweist „vorbehaltlich anderweitiger Satzungsbestimmungen“ typologisch...

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Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder fakultativer Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Sanierungsberater, Insolvenzverwalter sowie Investoren mit Sitz in Deutschland. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist deutlich gestiegen; zugleich richten immer mehr GmbHs auf satzungsrechtlicher Grundlage einen freiwilligen (fakultativen) Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG ein – etwa aus Governance‑Gründen, auf Wunsch von Kreditgebern oder in Konzernstrukturen. In der Krise bis hin zur Insolvenzreife verdichten sich Überwachungs‑, Beratungs‑ und Eskalationspflichten dieses Gremiums erheblich. Fehler in dieser Phase können persönliche Haftung auslösen – trotz (oder gerade wegen) des Umstands, dass der fakultative Aufsichtsrat häufig weniger formale Kompetenzen als ein AG‑Aufsichtsrat hat. Der Beitrag arbeitet die Rechtsgrundlagen, aktuellen Streitfragen (insbes. zu § 15b InsO) und Praxis‑To‑dos systematisch auf.

Recht haben oder Recht wählen? Gesellschafterdarlehen im Fokus
10.11.2025 12:46

1. Ausgangslage: Gesellschafterdarlehen im Insolvenzrecht 1.1. § 135 InsO als Anfechtungsnorm Seit dem MoMiG (2008) ist das alte eigenkapitalersatzrechtliche System in das Insolvenzrecht verlagert. § 135 Abs. 1 InsO erlaubt die Anfechtung ·      ...

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Für wen ist dieser Beitrag – und warum jetzt?

Der Aufsatz richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker: Rechtsanwälte, Inhouse‑Counsel, Insolvenzverwalter, CFOs und Bankenjuristen, die Gesellschafterfinanzierungen strukturieren, Sanierungen begleiten oder Ansprüche in der Insolvenz durchsetzen müssen. Das Thema ist hoch aktuell, weil der Bundesgerichtshof Fragen zur Rechtswahl in Gesellschafterdarlehensverträgen dem EuGH vorgelegt hat (BGH, Beschl. v. 16.01.2025 – IX ZR 229/23 (Vorlage an den EuGH)). Im Kern geht es darum, ob sich Gesellschafter durch die Wahl eines ausländischen Vertragsrechts dem deutschen Anfechtungstatbestand des § 135 InsO entziehen können. Mit der Antwort des EuGH steht mehr als nur die Vertragsklausel „Governing Law“ auf dem Spiel: Es geht um Planungssicherheit bei konzerninternen Finanzierungen, um den Nachrang von Gesellschafterforderungen und um die Reichweite des europäischen Insolvenzrechts.

Steuerliche Risiken bei der Abspaltung aus einer Kapitalgesellschaft mit eigenen Anteilen
09.11.2025 15:21

1. Ausgangspunkt: Abspaltung mit „Treasury Shares“ Typische Konstellation: Eine GmbH oder AG („Mutter“) hält eigene Anteile – etwa aus einem früheren Gesellschafter‑Exit oder einem Rückerwerb. Vor einer Transaktion sollen bestimmte Vermögenswerte (IP‑Portfolio...

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Warum das Thema jetzt zählt – und für wen dieser Beitrag gedacht ist

Abspaltungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) gehören zum Standard­instrumentarium der Konzern‑ und Mittelstands­praxis: Risiken werden ausgelagert, nicht mehr strategische Vermögensgegenstände verselbständigt oder Portfoliounternehmen für einen Verkauf vorbereitet. Brisant wird es, wenn die übertragende Kapitalgesellschaft eigene Anteile hält. Dann stellt sich bei einer wertverschiebenden Zuteilung der Anteile am übernehmenden Rechtsträger schnell die Frage nach einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) mit gravierenden steuerlichen Folgen (§ 8 Abs. 3 KStG).

Der Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteInhouse‑JuristenNotariateSteuerabteilungenund CFOs. Er arbeitet die dogmatischen Leitplanken im Gesellschafts‑ und Steuerrecht heraus, zeigt die Fehlerquellen, und schließt mit konkreten Strukturierungsempfehlungen (inkl. Checkliste).

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Jan. 2024 - 18 U 123/21
26.01.2025 20:40

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Januar 2024 (Az. 18 U 123/21) bietet spannende Einblicke in das Zusammenspiel von Maklerrecht, Vertragsauslegung und intertemporaler Rechtsanwendung. Im Mittelpunkt steht die Klärung, ob und in welchem Umfang...

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Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Januar 2024 (Az. 18 U 123/21) bietet spannende Einblicke in das Zusammenspiel von Maklerrecht, Vertragsauslegung und intertemporaler Rechtsanwendung. Im Mittelpunkt steht die Klärung, ob und in welchem Umfang einem Makler Provisionsansprüche für die Vermittlung eines Hotelkaufs sowie von Containergeschäften zustehen. Dabei beleuchtet das Gericht entscheidende Themen wie die wirtschaftliche Identität von Verträgen, die Verwirkung von Provisionsansprüchen und die Reichweite des § 181 BGB bei Abtretungskonstellationen.

Der Fall ist besonders interessant für Rechtsanwälte, die sich mit Maklerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie intertemporalen Fragen befassen. Er verdeutlicht die rechtlichen Fallstricke bei der Gestaltung und Abwicklung von Maklerverträgen sowie bei der Vertretung in komplexen Unternehmensstrukturen. Gleichzeitig bietet das Urteil wertvolle Orientierung für die rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung in der Praxis.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 2. Apr. 2019 - 2 Ws 14/19
06.01.2025 12:34

Einziehung von Taterträgen aus unerlaubten Bankgeschäften und sittenwidrigen Darlehen: Klärung des Bruttoprinzips und der gesamtschuldnerischen Haftung Der Beschluss des OLG Hamm setzt neue Maßstäbe für die Einziehung von Vermö...

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Einziehung von Taterträgen aus unerlaubten Bankgeschäften und sittenwidrigen Darlehen: Klärung des Bruttoprinzips und der gesamtschuldnerischen Haftung

Der Beschluss des OLG Hamm setzt neue Maßstäbe für die Einziehung von Vermögenswerten aus unerlaubten Bankgeschäften (§§ 32, 54 KWG) und sittenwidrigen Darlehen (§ 138 BGB). Das Gericht ordnete die Einziehung von Zinsen, Provisionen und zurückgezahlten Darlehensvaluten als Taterträge nach § 73 StGB an und betonte das Bruttoprinzip der Vermögensabschöpfung.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Rückzahlungen der Darlehensnehmer gelten als Erlangtes im Sinne von § 73 StGB, da sie kausal durch die Tat erlangt wurden.
  • Provisionen, die zwischen Beteiligten ausgetauscht wurden, führen zu gesamtschuldnerischer Haftung.
  • Noch ausstehende Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber unterliegen nicht der Einziehung, da keine zivilrechtlich wirksame Forderung besteht.

Zielgruppe: Der Beschluss richtet sich an Strafverteidiger, Staatsanwälte und Richter, die sich mit Vermögensabschöpfung in Wirtschaftsstrafverfahren befassen. Die Entscheidung ist auch für Berater relevant, die Mandanten in Kreditvergabeverfahren begleiten.

Relevanz: Der Beschluss verdeutlicht die Anwendung des Bruttoprinzips und der gesamtschuldnerischen Haftung in der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Er ist ein wichtiger Baustein zur Rechtsklarheit im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Taterträgen und Tatmitteln.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Juli 2024 - 4 A 1764/23
29.10.2024 19:12

Die Annahme, die Ablehnung eines Wiederaufgreifens durch das Land NRW hinsichtlich nach Durchführung eines behördlichen Rückmeldeverfahrens bestandskräftig gewordener Schlussbescheide über Corona-Soforthilfen NRW 2020 sei rechtlich nicht...

Landgericht Köln Urteil, 30. Jan. 2018 - 90 O 94/17
22.09.2024 16:03

Landgericht Köln Urteil vom 30. Januar 2018 Az.: 90 O 94/17      In dem Rechtsstreit   des Herrn D., handelnd in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ______ GmbH, ___________ Köln, Klägers...

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 13. Feb. 2024 - 2 Ws 767/23
18.07.2024 15:19

Das Gericht ist nach § 423 Abs. 1 S. 2 StPO lediglich an die Entscheidung in der Hauptsache und die tatsächlichen Feststellungen, auf denen diese beruht, gebunden. Dies bedeutet, dass eine Bindung nur für diejenigen Urteilsfeststellungen besteht...

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 27. Okt. 2023 - 1 L 1303/23
17.07.2024 19:57

Verwaltungsgericht Köln Beschluss vom 27. Okt. 2023 - 1 L 1303/23     Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 0,- Euro festgesetzt.   Gründe...

Landgericht Bochum Beschluss, 24. Apr. 2020 - 12 KLs-450 Js 18/16-6/19
04.07.2024 19:10

Landgericht Bochum Beschluss vom 24. Apr. 2020 Az.: 12 KLs-450 Js 18/16-6/19     Tenor 1. Es wird angeordnet, dass die die Vollstreckung der mit Beschluss der Kammer vom 02.10.2019 getroffenen Einziehungsentscheidung unterbleibt. 2. Eine Kostenentscheid...

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Sept. 2022 - 19 K 297/22
05.05.2024 12:50

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am 23.09.2022 in zwei Verfahren (19 K 297/22 und 19 K 317/22) Zuwendungsempfängern Recht, die sich gegen Rückforderungen erhaltener Corona-Finanzhilfen gewandt hatten.

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am 23.09.2022 in zwei Verfahren (19 K 297/22 und 19 K 317/22) Zuwendungsempfängern Recht, die sich gegen Rückforderungen erhaltener Corona-Finanzhilfen gewandt hatten.