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Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
26.01.2026 22:41

Einleitung Die Sozialauswahl entscheidet in vielen Fällen darüber, ob eine betriebsbedingte Kündigung Bestand hat. Sie zwingt den Arbeitgeber, innerhalb eines Vergleichskreises die sozial schutzwürdigeren Arbeitnehmer zu halten und vorrangig die sozial weniger...

Author’s summary

Die betriebsbedingte Kündigung wirkt auf den ersten Blick „sachlich“: Der Arbeitsplatz fällt weg, also endet das Arbeitsverhältnis. Genau hier setzt die Sozialauswahl an. Denn auch wenn der Arbeitgeber den Stellenabbau grundsätzlich planen darf, darf er bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer nicht beliebig vorgehen. Das Kündigungsschutzgesetz verlangt eine Auswahl nach sozialen Kriterien – und macht damit aus der betriebsbedingten Kündigung ein strukturiertes Prüfprogramm. Kernfrage ist nicht, ob der Arbeitgeber kündigen will, sondern ob er sozial richtig ausgewählt hat.

Die Sozialauswahl ist dabei häufig der neuralgische Punkt: Selbst wenn ein Arbeitsplatz objektiv entfällt, kann die Kündigung unwirksam sein, wenn vergleichbare Arbeitnehmer falsch einbezogen, Sozialdaten falsch gewichtet oder „Leistungsträger“ ohne tragfähige Begründung ausgenommen werden. Wer hier schlampig arbeitet, verliert den Prozess. Oder anders: Die Sozialauswahl ist keine Kür, sondern Pflicht.

Personenbedingte Kündigung
26.01.2026 13:01

A. Gesetzlicher Rahmen Ausgangspunkt ist der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ist das KSchG anwendbar, ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, also „durch Gründe in der Person … bedingt“ ist...

Author’s summary

Die personenbedingte Kündigung betrifft Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis nicht wegen steuerbaren Fehlverhaltens, sondern wegen Umständen in der Person des Arbeitnehmers beendet werden soll. Klassisch ist die krankheitsbedingte Kündigung, daneben kommen z.B. der dauerhafte Verlust einer erforderlichen Eignung oder Erlaubnis (etwa Fahrerlaubnis) in Betracht. Rechtsdogmatisch geht es nicht um „Schuld“, sondern um die Frage, ob der Arbeitgeber die Vertragsleistung künftig noch sinnvoll erwarten kann – und ob mildere Mittel zur Verfügung stehen. Genau hier liegt die Praxis: Der Kündigungsgrund wirkt oft plausibel, scheitert aber an Prognose, Verhältnismäßigkeit oder einer übersehenen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit. Ein kurzer Merksatz: Nicht jede Belastung rechtfertigt die Trennung – erst die Unzumutbarkeit.

Immobilienbewertung im Streitfall: Wann der Marktwert rechtlich wichtig wird und welche Unterlagen zählen
23.01.2026 21:28

Wann wird der Wert einer Immobilie ein Streitpunkt? Es geht in Konflikten häufig nicht nur um „zu hoch“ oder „zu niedrig“, sondern um den Bewertungsstichtag und um die Fakten, die in die Bewertung einfließen. Der Stichtag ist der Tag, auf das sich eine...

Author’s summary

Sobald eine Immobilie im Streit ist, wird eine belastbare Wertermittlung wichtig. Eine Zahl, die nur grob geschätzt werden kann, hilft in Verhandlungen nur selten weiter. Je näher ein Verfahren rückt, desto mehr Bedeutung gewinnt auch eine nachvollziehbare Grundlage, die Annahmen dokumentiert und sachlich geprüft werden kann. Der Marktwert ist dann nicht nur Orientierung, er ist vielfach auch Ausgangsbasis für Ausgleichszahlungen, Vergleichsangebote und für die Frage, ob sich ein Verkauf denn wirklich lohnt.

Abmahnung und außerordentliche Kündigung
19.01.2026 17:07

A. Gesetzlicher Rahmen Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 Abs. 1 BGB geregelt. Danach kann das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und nach...

Author’s summary

Die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB stellt den schwersten Eingriff in den Bestand eines Arbeitsverhältnisses dar. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, und entzieht dem Arbeitnehmer damit regelmäßig die wirtschaftliche Grundlage. Vor diesem Hintergrund ist seit jeher umstritten, wann der Arbeitgeber vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung zunächst abmahnen muss. Die Praxis zeigt, dass Kündigungen häufig nicht an der Schwere des Vorwurfs, sondern an einer unzureichenden Verhältnismäßigkeitsprüfung scheitern.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt dabei eine konsequent einzelfallbezogene Linie. Weder kennt das Gesetz „absolute Kündigungsgründe“, noch existiert ein Bereich, in dem Abmahnungen stets entbehrlich wären. Maßgeblich ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls noch eine positive Zukunftsprognose besteht. Der folgende Beitrag stellt den gesetzlichen Rahmen dar, arbeitet die maßgeblichen Rechtsprechungslinien heraus, ordnet den Streitstand ein und zeigt, welche praktischen Konsequenzen sich daraus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.

Wettbewerbsrisiken erkennen und rechtssicher steuern
21.01.2026 12:36

Irreführung durch Unterlassen: Verschärfte Transparenzpflichten Die grundlegende Norm nahezu jeder wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung ist das Irreführungsverbot nach §§ 5, 5a UWG. Doch was bedeutet der Begriff „Irreführung“ in der heutigen Rechtspraxis?...

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Das Wettbewerbsrecht, allen voran das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ist in der Praxis erheblich mehr als ein bloßes Regelwerk für Werbeverbote. Wer in diesem Rahmen Fehler macht, riskiert nicht nur, dass seine Kampagne untersagt wird, sondern rüttelt auch am Kern der unternehmerischen Reputation. Aktuell entwickeln sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in puncto „Green Claims“, KI-gestützten Algorithmen und der EU-weiten Harmonisierung des Verbraucherschutzes in einem rasanten Tempo. Was heute noch zulässig ist, kann bereits morgen mit rechtlichen Risiken behaftet sein. Das rein intuitive Vorgehen im Marketing ist unter diesen erschwerten Bedingungen nicht mehr vertretbar.

Allerdings muss diese Komplexität Kreativität nicht ausbremsen, im Gegenteil: Mit einer fundierten juristischen Prüfung schafft man die notwendige Sicherheit, um innovative Kampagnen rechtssicher zu entwickeln und nachhaltig am Markt zu verankern.

Berliner Testament: Kann der überlebende Ehegatte die Schlusserben nach dem ersten Todesfall noch enterben?
15.01.2026 02:31

Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt zugleich zwei Dinge: Zum einen können spätere Einzeltestamente unwirksam sein, wenn sie die bindende Schlusserbenregelung abändern. Das zeigt etwa der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.07.2025 – 3 Wx 116/25, in dem ein...

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Viele Ehepaare setzen sich im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Stirbt zuerst ein Ehegatte, stellt sich oft Jahre später die Frage: Darf der überlebende Ehegatte die Schlusserben noch austauschen oder einzelne Kinder „enterben“, indem er ein neues Einzeltestament schreibt? Die Antwort lautet häufig: nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Schlusserbeneinsetzung wechselbezüglich war und damit nach dem Tod des Erstversterbenden bindend geworden ist. Das Gesetz nimmt dem Überlebenden grundsätzlich das Widerrufsrecht (§ 2271 Abs. 2 BGB).

Milieuschutz auch in „guten Lagen“? – Was § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB wirklich erlaubt und wie Eigentümer:innen klug reagieren
29.12.2025 15:58

1. Normativer Ausgangspunkt: Erhaltung „der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ Die soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ein Unterfall der Erhaltungssatzung. Sie stellt Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen...

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Der Beitrag richtet sich an Eigentümer:innen, Vermieter:innen, Hausverwaltungen und beratende Anwält:innen, die in Milieuschutzgebieten investieren, modernisieren oder umnutzen möchten – und sich fragen, ob und wie eine soziale Erhaltungssatzung auch in Quartieren zulässig ist, in denen (noch) gut verdienende Haushalte wohnen.

Städte setzen die soziale Erhaltungssatzung zunehmend nicht nur dort ein, wo Haushalte am unteren Einkommensrand leben. Auch stabile, nachgefragte Viertel geraten in den Blick, weil Kommunen Verdrängungsprozesse früh abfangen wollen. Das wirft die Grundsatzfrage auf: Darf Milieuschutz auch „Besserverdienende“ schützen? Und wenn ja – wo verläuft die Grenze zur unzulässigen Sozial- und Mietsteuerung über Baurecht?

Einen ausführlichen Artikel zum Milieuschutz in Deutschland inklusive aktueller Rechtsprechung, sowie Praxishinweise von RA Dirk Streifler finden Sie hier.

Milieuschutz in Deutschland – Einführung, aktuelle Rechtsprechung und Praxishinweise
23.12.2025 19:21

Gliederung A. Gesetzlicher Rahmen und Zweck des Milieuschutzes B. Festsetzung sozialer Erhaltungsgebiete C. Genehmigungspflichten bei baulichen Maßnahmen D. Milieuschutz, Umwandlung und kommunales Vorkaufsrecht E. Antragsverfahren und Sanktionen (Bußgeld...

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Ein klassisches Mandat: Eine vermietete Eigentumswohnung im Berliner Altbau, Milieuschutzgebiet, gute Lage. Die Mieterin verstirbt, der Erwerber möchte selbst einziehen, das Bad „auf Stand bringen“, Wände versetzen, vielleicht einen kleinen Balkon anbauen. Auf dem Papier klingt das nach privater Lebensgestaltung. In der Praxis taucht schnell ein anderes Wort auf: Milieuschutz – und mit ihm ein eigener Strauß an Genehmigungspflichten, Streitfragen und Risiken.

Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick zum Milieuschutzrecht in Deutschland, mit Schwerpunkt § 172 BauGB, den Umwandlungsregelungen nach § 250 BauGB und dem kommunalen Vorkaufsrecht. Im Mittelpunkt stehen typische Konflikte aus der jüngeren Rechtsprechung, insbesondere aus Berlin, München, Hamburg und anderen Großstädten.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 11. Jan. 2024 - 18 U 123/21
26.01.2025 20:40

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Januar 2024 (Az. 18 U 123/21) bietet spannende Einblicke in das Zusammenspiel von Maklerrecht, Vertragsauslegung und intertemporaler Rechtsanwendung. Im Mittelpunkt steht die Klärung, ob und in welchem Umfang...

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Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. Januar 2024 (Az. 18 U 123/21) bietet spannende Einblicke in das Zusammenspiel von Maklerrecht, Vertragsauslegung und intertemporaler Rechtsanwendung. Im Mittelpunkt steht die Klärung, ob und in welchem Umfang einem Makler Provisionsansprüche für die Vermittlung eines Hotelkaufs sowie von Containergeschäften zustehen. Dabei beleuchtet das Gericht entscheidende Themen wie die wirtschaftliche Identität von Verträgen, die Verwirkung von Provisionsansprüchen und die Reichweite des § 181 BGB bei Abtretungskonstellationen.

Der Fall ist besonders interessant für Rechtsanwälte, die sich mit Maklerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie intertemporalen Fragen befassen. Er verdeutlicht die rechtlichen Fallstricke bei der Gestaltung und Abwicklung von Maklerverträgen sowie bei der Vertretung in komplexen Unternehmensstrukturen. Gleichzeitig bietet das Urteil wertvolle Orientierung für die rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung in der Praxis.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 2. Apr. 2019 - 2 Ws 14/19
06.01.2025 12:34

Einziehung von Taterträgen aus unerlaubten Bankgeschäften und sittenwidrigen Darlehen: Klärung des Bruttoprinzips und der gesamtschuldnerischen Haftung Der Beschluss des OLG Hamm setzt neue Maßstäbe für die Einziehung von Vermö...

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Einziehung von Taterträgen aus unerlaubten Bankgeschäften und sittenwidrigen Darlehen: Klärung des Bruttoprinzips und der gesamtschuldnerischen Haftung

Der Beschluss des OLG Hamm setzt neue Maßstäbe für die Einziehung von Vermögenswerten aus unerlaubten Bankgeschäften (§§ 32, 54 KWG) und sittenwidrigen Darlehen (§ 138 BGB). Das Gericht ordnete die Einziehung von Zinsen, Provisionen und zurückgezahlten Darlehensvaluten als Taterträge nach § 73 StGB an und betonte das Bruttoprinzip der Vermögensabschöpfung.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Rückzahlungen der Darlehensnehmer gelten als Erlangtes im Sinne von § 73 StGB, da sie kausal durch die Tat erlangt wurden.
  • Provisionen, die zwischen Beteiligten ausgetauscht wurden, führen zu gesamtschuldnerischer Haftung.
  • Noch ausstehende Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber unterliegen nicht der Einziehung, da keine zivilrechtlich wirksame Forderung besteht.

Zielgruppe: Der Beschluss richtet sich an Strafverteidiger, Staatsanwälte und Richter, die sich mit Vermögensabschöpfung in Wirtschaftsstrafverfahren befassen. Die Entscheidung ist auch für Berater relevant, die Mandanten in Kreditvergabeverfahren begleiten.

Relevanz: Der Beschluss verdeutlicht die Anwendung des Bruttoprinzips und der gesamtschuldnerischen Haftung in der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Er ist ein wichtiger Baustein zur Rechtsklarheit im Umgang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Taterträgen und Tatmitteln.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Juli 2024 - 4 A 1764/23
29.10.2024 19:12

Die Annahme, die Ablehnung eines Wiederaufgreifens durch das Land NRW hinsichtlich nach Durchführung eines behördlichen Rückmeldeverfahrens bestandskräftig gewordener Schlussbescheide über Corona-Soforthilfen NRW 2020 sei rechtlich nicht...

Landgericht Köln Urteil, 30. Jan. 2018 - 90 O 94/17
22.09.2024 16:03

Landgericht Köln Urteil vom 30. Januar 2018 Az.: 90 O 94/17      In dem Rechtsstreit   des Herrn D., handelnd in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ______ GmbH, ___________ Köln, Klägers...

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 13. Feb. 2024 - 2 Ws 767/23
18.07.2024 15:19

Das Gericht ist nach § 423 Abs. 1 S. 2 StPO lediglich an die Entscheidung in der Hauptsache und die tatsächlichen Feststellungen, auf denen diese beruht, gebunden. Dies bedeutet, dass eine Bindung nur für diejenigen Urteilsfeststellungen besteht...

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 27. Okt. 2023 - 1 L 1303/23
17.07.2024 19:57

Verwaltungsgericht Köln Beschluss vom 27. Okt. 2023 - 1 L 1303/23     Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 0,- Euro festgesetzt.   Gründe...

Landgericht Bochum Beschluss, 24. Apr. 2020 - 12 KLs-450 Js 18/16-6/19
04.07.2024 19:10

Landgericht Bochum Beschluss vom 24. Apr. 2020 Az.: 12 KLs-450 Js 18/16-6/19     Tenor 1. Es wird angeordnet, dass die die Vollstreckung der mit Beschluss der Kammer vom 02.10.2019 getroffenen Einziehungsentscheidung unterbleibt. 2. Eine Kostenentscheid...

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Sept. 2022 - 19 K 297/22
05.05.2024 12:50

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am 23.09.2022 in zwei Verfahren (19 K 297/22 und 19 K 317/22) Zuwendungsempfängern Recht, die sich gegen Rückforderungen erhaltener Corona-Finanzhilfen gewandt hatten.

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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am 23.09.2022 in zwei Verfahren (19 K 297/22 und 19 K 317/22) Zuwendungsempfängern Recht, die sich gegen Rückforderungen erhaltener Corona-Finanzhilfen gewandt hatten.