Amtsgericht Gummersbach

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10 Urteile von diesem Gericht

Amtsgericht Gummersbach Beschluss, 20. Okt. 2016 - 61 M 1986/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 11.10.2016 (Eingang: 18.10.2016) teilweise zurückgewiesen. 1. Auf der Formularseite 4 werden unter „Forderung aus Anspruch“ die Worte: „gemäß gesonderter Anlage(n)“

Amtsgericht Gummersbach Urteil, 28. Sept. 2016 - 10 C 56/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2112,25 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 14.01.2016 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i

Amtsgericht Gummersbach Beschluss, 19. Aug. 2016 - 60 M 0927/16

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor wird der Widerspruch des Schuldners vom 11.08.2016 (Eingang bei der Gerichtsvollzieherin: 15.08.2016) gegen die Eintragungsanordnung  der Gerichtsvoll-zieherin (b) L. I. vom 08.08.2016 DR II …/15 nach § 882c ZPO zurückgewiesen. Die Entscheidun

Amtsgericht Gummersbach Beschluss, 18. Aug. 2016 - 61 M 1396/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 26.07.2016 insoweit zurückgewiesen, als mehr als               723,69 € Resthauptforderung               8,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 723,69 €

Amtsgericht Gummersbach Beschluss, 18. Aug. 2016 - 61 M 1387/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom 20.07.2016 in der Fassung vom 04.11.2016 (Eingang. 11.08.2016) insoweit zurückgewiesen, als mehr als               101,67 € Resthauptforderung

Amtsgericht Gummersbach Urteil, 27. Aug. 2015 - 15 C 196/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 85,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2015 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1Oh

Amtsgericht Gummersbach Beschluss, 29. Mai 2015 - 40 VI 796/14

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Der Antrag der Antragstellerin, den am 29.10.2014 vom Amtsgericht H. erteilten Erbschein einzuziehen, wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1 G r ü n d e : 2I. 3Die Antragstellerin und der Antragsgegner wur

Amtsgericht Gummersbach Beschluss, 15. Okt. 2014 - 81 Ds-922 Js 2198/14-326/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen. 1 Gründe 2Nach § 203 StPO beschließt das Gericht

Amtsgericht Gummersbach Urteil, 30. Apr. 2014 - 10 C 62/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 172,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 15.06.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Recht

Amtsgericht Gummersbach Urteil, 28. Aug. 2013 - 16 C 393/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits der Kläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,

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