bei uns veröffentlicht am 15.07.2016
Tenor
Die Erinnerung der Gläubigerin vom 11.05.2015 / 18.11.2015 wird zurückgewiesen.
Die Erinnerung des Bezirksrevisors vom 20.05.2016 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstatte