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Gerichte in Herne

Arbeitsgerichte

Amtsgerichte

08.07.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.475,00 €  brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 41,25 €  seit dem 02.08.2010, 01.09.2010, 01.10.2010, 02.11.2010, 01.12.2010, 03.01.2011, 01.02.2011, 01.03.2011, 01...

24.08.2016

Tenor Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis nicht durch die von der Beklagten mit Schreiben vom 28. Januar 2016 ausgesprochene Kündigung aufgelöst worden ist. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den...

11.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.575,66 €  brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basissatz aus monatlich jeweils 262,61 € seit dem 03.02.2011, 03.03.2011, 03.04.2011, 03.05.2011, 03.06.2011, 03.07.2011 zu zahlen. Im...

03.09.2014

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.176,16 € brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2014 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Der Streitwert wird 3.176,16 € festgesetzt. 1T a t b e s t a...

04.10.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche und fristlose Kündigung vom 19.04.2016 noch durch die hilfsweise ausgesprochene außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist vom 19...

11.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Der Streitwert wird auf 9.528,84 € festgesetzt. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die zutreffende Entgeltstufe der Klägerin und daraus für sie resultierender...

14.10.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche fristlose noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 19.05.2015 aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagt...

11.10.2016

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 31.05.2016 wird aufrecht erhalten. 2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 18.800,00 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlich...