Arbeitsgericht Bonn

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Urteile
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published on 15/11/2016 00:00

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers durch die Beklagte vom 17.07.2015 in das „K.“ unwirksam ist. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3
published on 08/11/2016 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01.12.2016 über den Betrag von 1.237,68 EUR (i.W. eintausendzweihundertsieben-unddreißig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto hinaus jeweils zum 1. eines Monats einen Betrag in Hö
published on 15/09/2016 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Streitwert: 40.000,00 € 4. Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht. 1Tatbestand: 2Der am 06.09.1950 geborene Kläger
published on 15/09/2016 00:00

Tenor 1. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endet aufgrund der Kündigung der Beklagten nicht außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist, sondern fristgemäß zum 31. Dezember 2015. 2. Die Beklagte zahlt an die Klägerin 7.313,34 EUR (i.W. siebentaus

Bonn

Kreuzbergweg 5, 53115 Bonn
0228 692381