Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt

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6 Urteile von diesem Gericht

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Urteil, 24. Feb. 2016 - 15 C 328/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete für die im 2. Obergeschoss des Hauses H-Straße, 00000 N, gelegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Korridor, Bad und dazu gehörigem Kellerraum von 510,- EUR

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Urteil, 21. Jan. 2016 - 11 C 429/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar 1Tatbestand 2Eines Tatbestandes bedarf es in dieser Sache nicht, da ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil nicht zulässig ist

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Urteil, 14. Jan. 2016 - 11 C 130/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor 1.      Die Klage wird abgewiesen 2.      Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.      Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu  vollstreckenden          Betrages vorläufig vollstreckbar . 1Tatbestan

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Urteil, 27. Aug. 2015 - 15 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1T a t b e s t a n d 2Entfällt gem. § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO 3E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e 4Die zulässige Klage ist in der Sache nicht begründet. 5Der Klägerin

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Urteil, 23. Okt. 2013 - 15 C 531/10

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urt

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Urteil, 23. Okt. 2013 - 15 C 434/09

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des U

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