Amtsgericht Marl

Amtsgericht Marl
Urteile
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published on 25/10/2016 00:00

Tenor Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlichen Kindesunterhalt für das Kind H,  geboren …, ab dem 01.02.2016 i.H.v. 62 €, ab dem 01.08.2016 i.H.v. 30 € bis zum 05.11.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag der Antra
published on 20/06/2016 00:00

Tenor Die Beklagten werden verurteilt, es insbesondere in den Ruhezeiten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr zu unterlassen, Musikabspielgeräte sowie den Fernseher lauter als auf Zimmerlautstärke zu betreiben, sow
published on 02/02/2016 00:00

Tenor I. Dem Antragsgegner wird verboten: 1. sich der Antragstellerin auf eine Entfernung von weniger als 50 Meter zu nähern. 2. Kontakt zu der Antragstellerin aufzunehmen, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. 3. sich der Wohnung der
published on 14/01/2016 00:00

Tenor wird der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vom 22.09.2015 zurückgewiesen. 1Gründe: 2Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, § 114 ZPO i. V. m. § 76 Abs. 1 FamFG / i.

Marl

Adolf-Grimme-Straße 3, 45768 Marl
02365 513-200