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Abmahnung und außerordentliche Kündigung
19.01.2026 17:07

A. Gesetzlicher Rahmen Die außerordentliche Kündigung ist in § 626 Abs. 1 BGB geregelt. Danach kann das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und nach...

Author’s summary

Die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB stellt den schwersten Eingriff in den Bestand eines Arbeitsverhältnisses dar. Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, und entzieht dem Arbeitnehmer damit regelmäßig die wirtschaftliche Grundlage. Vor diesem Hintergrund ist seit jeher umstritten, wann der Arbeitgeber vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung zunächst abmahnen muss. Die Praxis zeigt, dass Kündigungen häufig nicht an der Schwere des Vorwurfs, sondern an einer unzureichenden Verhältnismäßigkeitsprüfung scheitern.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt dabei eine konsequent einzelfallbezogene Linie. Weder kennt das Gesetz „absolute Kündigungsgründe“, noch existiert ein Bereich, in dem Abmahnungen stets entbehrlich wären. Maßgeblich ist vielmehr, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls noch eine positive Zukunftsprognose besteht. Der folgende Beitrag stellt den gesetzlichen Rahmen dar, arbeitet die maßgeblichen Rechtsprechungslinien heraus, ordnet den Streitstand ein und zeigt, welche praktischen Konsequenzen sich daraus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben.

Wettbewerbsrisiken erkennen und rechtssicher steuern
21.01.2026 12:36

Irreführung durch Unterlassen: Verschärfte Transparenzpflichten Die grundlegende Norm nahezu jeder wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung ist das Irreführungsverbot nach §§ 5, 5a UWG. Doch was bedeutet der Begriff „Irreführung“ in der heutigen Rechtspraxis?...

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Das Wettbewerbsrecht, allen voran das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ist in der Praxis erheblich mehr als ein bloßes Regelwerk für Werbeverbote. Wer in diesem Rahmen Fehler macht, riskiert nicht nur, dass seine Kampagne untersagt wird, sondern rüttelt auch am Kern der unternehmerischen Reputation. Aktuell entwickeln sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in puncto „Green Claims“, KI-gestützten Algorithmen und der EU-weiten Harmonisierung des Verbraucherschutzes in einem rasanten Tempo. Was heute noch zulässig ist, kann bereits morgen mit rechtlichen Risiken behaftet sein. Das rein intuitive Vorgehen im Marketing ist unter diesen erschwerten Bedingungen nicht mehr vertretbar.

Allerdings muss diese Komplexität Kreativität nicht ausbremsen, im Gegenteil: Mit einer fundierten juristischen Prüfung schafft man die notwendige Sicherheit, um innovative Kampagnen rechtssicher zu entwickeln und nachhaltig am Markt zu verankern.

Berliner Testament: Kann der überlebende Ehegatte die Schlusserben nach dem ersten Todesfall noch enterben?
15.01.2026 02:31

Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt zugleich zwei Dinge: Zum einen können spätere Einzeltestamente unwirksam sein, wenn sie die bindende Schlusserbenregelung abändern. Das zeigt etwa der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.07.2025 – 3 Wx 116/25, in dem ein...

Author’s summary

Viele Ehepaare setzen sich im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Stirbt zuerst ein Ehegatte, stellt sich oft Jahre später die Frage: Darf der überlebende Ehegatte die Schlusserben noch austauschen oder einzelne Kinder „enterben“, indem er ein neues Einzeltestament schreibt? Die Antwort lautet häufig: nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Schlusserbeneinsetzung wechselbezüglich war und damit nach dem Tod des Erstversterbenden bindend geworden ist. Das Gesetz nimmt dem Überlebenden grundsätzlich das Widerrufsrecht (§ 2271 Abs. 2 BGB).

Milieuschutz auch in „guten Lagen“? – Was § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB wirklich erlaubt und wie Eigentümer:innen klug reagieren
29.12.2025 15:58

1. Normativer Ausgangspunkt: Erhaltung „der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ Die soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ein Unterfall der Erhaltungssatzung. Sie stellt Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen...

Author’s summary

Der Beitrag richtet sich an Eigentümer:innen, Vermieter:innen, Hausverwaltungen und beratende Anwält:innen, die in Milieuschutzgebieten investieren, modernisieren oder umnutzen möchten – und sich fragen, ob und wie eine soziale Erhaltungssatzung auch in Quartieren zulässig ist, in denen (noch) gut verdienende Haushalte wohnen.

Städte setzen die soziale Erhaltungssatzung zunehmend nicht nur dort ein, wo Haushalte am unteren Einkommensrand leben. Auch stabile, nachgefragte Viertel geraten in den Blick, weil Kommunen Verdrängungsprozesse früh abfangen wollen. Das wirft die Grundsatzfrage auf: Darf Milieuschutz auch „Besserverdienende“ schützen? Und wenn ja – wo verläuft die Grenze zur unzulässigen Sozial- und Mietsteuerung über Baurecht?

Einen ausführlichen Artikel zum Milieuschutz in Deutschland inklusive aktueller Rechtsprechung, sowie Praxishinweise von RA Dirk Streifler finden Sie hier.

Milieuschutz in Deutschland – Einführung, aktuelle Rechtsprechung und Praxishinweise
23.12.2025 19:21

Gliederung A. Gesetzlicher Rahmen und Zweck des Milieuschutzes B. Festsetzung sozialer Erhaltungsgebiete C. Genehmigungspflichten bei baulichen Maßnahmen D. Milieuschutz, Umwandlung und kommunales Vorkaufsrecht E. Antragsverfahren und Sanktionen (Bußgeld...

Author’s summary

Ein klassisches Mandat: Eine vermietete Eigentumswohnung im Berliner Altbau, Milieuschutzgebiet, gute Lage. Die Mieterin verstirbt, der Erwerber möchte selbst einziehen, das Bad „auf Stand bringen“, Wände versetzen, vielleicht einen kleinen Balkon anbauen. Auf dem Papier klingt das nach privater Lebensgestaltung. In der Praxis taucht schnell ein anderes Wort auf: Milieuschutz – und mit ihm ein eigener Strauß an Genehmigungspflichten, Streitfragen und Risiken.

Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick zum Milieuschutzrecht in Deutschland, mit Schwerpunkt § 172 BauGB, den Umwandlungsregelungen nach § 250 BauGB und dem kommunalen Vorkaufsrecht. Im Mittelpunkt stehen typische Konflikte aus der jüngeren Rechtsprechung, insbesondere aus Berlin, München, Hamburg und anderen Großstädten.

Asyl, Aufenthalt, Integration: Ein systematischer Überblick für Praxis und Mandanten Kurzüberblick für Nichtjuristen
11.12.2025 11:13

I. Rechtsrahmen und Zuständigkeiten (Stand 2025) Verfassungsrechtlich prägen gesetze/gg/i/art-1, gesetze/gg/i/art-2, gesetze/gg/i/art-3, gesetze/gg/i/art-6 und gesetze/gg/i/art-16a die Leitplanken. Das gesetze/asylvfg-1992 regelt Schutzformen, Verfahren und...

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Das Ausländerrecht regelt Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Schutz vor Verfolgung und Integrationsförderung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zentrale Normen sind Art. 16a GG (Asyl), das Asylgesetz (AsylG) und das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), ergänzt durch unions- und völkerrechtliche Vorgaben (u. a. GFK, Dublin-III-Verordnung). Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Ausländerbehörden sind gerichtlich überprüfbar. Erfolgsfaktoren sind vollständige Unterlagen, konsistente Angaben und frühzeitiger Rechtsrat.

Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungs‑ und Verpflichtungsklage
23.12.2025 19:38

I. Ausgangspunkte: Verwaltungsakt, Prozess und „Zeit“ 1. Der Verwaltungsakt als zeitgebundene hoheitliche Entscheidung Der Verwaltungsakt (VA) ist nicht bloß Regelungsinhalt; er ist hoheitliches Handeln in einem bestimmten Zeitpunkt: Zuständigkeit...

Author’s summary

Wen dieser Beitrag adressiert – und warum das Thema gerade jetzt wichtig ist.

Der Aufsatz richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmens‑ und Behördenjuristinnen, Syndizi und Prozessverantwortliche, die regelmäßig mit verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren befasst sind. Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es für die gerichtliche Beurteilung von Anfechtungs‑ und Verpflichtungsklagen ankommt, entscheidet nicht nur Fälle – sie steuert Sachverhaltsaufbereitung, Beweisanträge, die prozessuale Taktik (z. B. Nachschieben von Gründen, Klageänderung, Erledigung) und die materiellen Erfolgsaussichten. Sie ist in Ausbildung und Praxis „Dauerbrenner“, bleibt aber dogmatisch anspruchsvoll, weil sich verwaltungsrechtliche Legitimationsmodelle (Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns) mit prozessualen Effektivitätsanforderungen (Art. 19 Abs. 4 GG) in der Zeit verschränken. Im Folgenden wird der Meinungsstand herausgearbeitet, in eine funktionenorientierte Systematik überführt und in konkrete Handlungsregeln übersetzt.

Die EU‑KI‑Verordnung (AI Act) in der anwaltlichen Praxis
23.12.2025 19:44

1. Normativer Rahmen: Was der AI Act regelt – und wen er trifft Die Verordnung verfolgt einen einheitlichen, unionsweiten Rechtsrahmen für den sicheren und grundrechtskonformen Einsatz von KI. Sachlicher Ausgangspunkt ist das „KI‑System“ – ein maschinengestützt...

Author’s summary

Dieser Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, In‑House‑Juristen, Compliance‑Verantwortliche, Produkt‑ und Datenverantwortliche sowie Vorstände und Aufsichtsräte, die KI‑Produkte entwickeln, einkaufen oder in Organisationen einsetzen. „Jetzt“ ist der richtige Zeitpunkt, weil die Verordnung (EU) 2024/1689 – kurz: AI Act – bereits in Kraft ist und in Stufen gilt. Verbotene Praktiken greifen früh, Pflichten für General‑Purpose‑Modelle (GPAI) folgen zeitnah, der breite Pflichtenkern für Hochrisiko‑Systeme greift später; zugleich kristallisiert sich die europäische Aufsichtsarchitektur (AI Office, Marktüberwachungsbehörden) heraus. Wer seinen Rollen‑ und Systembestand heute sauber erfasst und die Governance entlang der Verordnung aufsetzt, vermeidet operative Reibungsverluste und Haftungsrisiken morgen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Aug. 2022 - 20 K 217/21
30.01.2024 00:26

Unternehmer, die Coronahilfen erhalten haben und Frühling 2020 aufgefordert wurden diese zurückzuzahlen, können vorerst aufatmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den klagenden Soforthilfeempfängern Recht gegeben: Die Rü...

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Unternehmer, die Coronahilfen erhalten haben und Frühling 2020 aufgefordert wurden diese zurückzuzahlen, können vorerst aufatmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den klagenden Soforthilfeempfängern Recht gegeben: Die Rückforderungsbescheide des Landes Nordrhein-Westfalen sind rechtswidrig. Das Gericht kritisiert einerseits, die in Hinblick auf die Rückzahlungspflicht missverständlich formulierten Bewilligungsbescheide. Andererseits aber auch die fehlende und damit rechtswidrige Übereinstimmung der Förderpraxis. Während in den Bewilligungsbescheiden für den Grund des Behaltendürfens auf Umsatzeinbußen abgestellt wurde, sollen in den Schlussbescheiden Liquiditätsengpässe entscheidend sein.

Mittlerweile hat sich auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen geäußert. Dieses entschied in Übereinstimmung mit der Vorinstanz, dass die Rückforderungen rechtswidrig sind und aufgehoben werden müssen.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Juli 2023 - 6 U 1/22
04.10.2023 15:22

Vorstandsmitglieder und GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens. 

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Vorstandsmitglieder und GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens. 

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2015 - 23 U 13/13
30.08.2023 23:45

Wird eine Baumaßnahme öffentlich gefördert und muss der Auftraggeber nach dem Zuwendungsbescheid das Vergaberecht beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadenersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Leistungen freihändig vergeben wurden...

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Wird eine Baumaßnahme öffentlich gefördert und muss der Auftraggeber nach dem Zuwendungsbescheid das Vergaberecht beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadenersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Leistungen freihändig vergeben wurden und der Auftraggeber deshalb Zuschüsse zurückerstatten muss – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
 

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Billigung des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Die Entscheidung macht deutlich, dass Haftungsgefahren drohen, wenn Vergaben bei öffentlich geförderten Projekten nicht streng nach Vergaberecht durchgeführt werden. Schon der kleinste formale Fehler kann dazu führen, dass die Förderbehörde Gelder zurückfordert. Dafür haftet dann – wie jetzt durch die Rechtsprechung klargestellt – derjenige Architekt oder Ingenieur, der das Verfahren begleitet. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 25.08.2015 (23 U 13/13) folgendes entschieden:

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Aug. 2022 - 20 K 7488/20
19.10.2022 17:16

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona-Soforthilfen...

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona-Soforthilfen durften davon ausgehen, dass Umsatzausfälle, den Grund zum Erhalten und Behaltendürfen der Auszahlungen, darstellen. 

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 20. Dez. 2002 - 22 U 99/02
13.10.2022 16:38

Ist der Geschäftsführer einer GmbH von seinem Amt abberufen worden, so kann er für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB haftbar gemacht...

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Ist der Geschäftsführer einer GmbH von seinem Amt abberufen worden, so kann er für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB haftbar gemacht werden. Die Tatsache, dass die Abberufung zu diesem Zeitpunkt noch nicht ins Handelsregister eingetragen worden war, ändert daran nichts.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Landgericht Düsseldorf Urteil, 31. Juli 2014 - 014 KLs-130 Js 44/09-10/12
26.06.2022 00:58

Tenor Der Angeklagte T1 wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte M1 wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe...

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. März 2015 - 4 Kart 7/10 OWI
25.06.2022 23:00

Tenor I.             Gegen die Nebenbetroffene Q1 GmbH & Co. KG               wird wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1 GWB i.d.F. vom 20.02.1990 und § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1...

Landgericht Düsseldorf Urteil, 23. Juli 2015 - 014 KLs-130 Js 70/09-1/14
25.06.2022 21:51

Tenor Der Angeklagte L1 wird wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Angeklagte Q1 wird wegen Betruges in 49 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Der Angeklagte S1 wird...