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Milieuschutz in Deutschland – Einführung, aktuelle Rechtsprechung und Praxishinweise
11.12.2025 17:25

Gliederung A. Gesetzlicher Rahmen und Zweck des Milieuschutzes B. Festsetzung sozialer Erhaltungsgebiete C. Genehmigungspflichten bei baulichen Maßnahmen D. Milieuschutz, Umwandlung und kommunales Vorkaufsrecht E. Antragsverfahren und Sanktionen (Bußgeld...

Author’s summary

Ein klassisches Mandat: Eine vermietete Eigentumswohnung im Berliner Altbau, Milieuschutzgebiet, gute Lage. Die Mieterin verstirbt, der Erwerber möchte selbst einziehen, das Bad „auf Stand bringen“, Wände versetzen, vielleicht einen kleinen Balkon anbauen. Auf dem Papier klingt das nach privater Lebensgestaltung. In der Praxis taucht schnell ein anderes Wort auf: Milieuschutz – und mit ihm ein eigener Strauß an Genehmigungspflichten, Streitfragen und Risiken.

Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick zum Milieuschutzrecht in Deutschland, mit Schwerpunkt § 172 BauGB, den Umwandlungsregelungen nach § 250 BauGB und dem kommunalen Vorkaufsrecht. Im Mittelpunkt stehen typische Konflikte aus der jüngeren Rechtsprechung, insbesondere aus Berlin, München, Hamburg und anderen Großstädten.

Asyl, Aufenthalt, Integration: Ein systematischer Überblick für Praxis und Mandanten Kurzüberblick für Nichtjuristen
11.12.2025 11:13

I. Rechtsrahmen und Zuständigkeiten (Stand 2025) Verfassungsrechtlich prägen gesetze/gg/i/art-1, gesetze/gg/i/art-2, gesetze/gg/i/art-3, gesetze/gg/i/art-6 und gesetze/gg/i/art-16a die Leitplanken. Das gesetze/asylvfg-1992 regelt Schutzformen, Verfahren und...

Author’s summary

Das Ausländerrecht regelt Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Schutz vor Verfolgung und Integrationsförderung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zentrale Normen sind Art. 16a GG (Asyl), das Asylgesetz (AsylG) und das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), ergänzt durch unions- und völkerrechtliche Vorgaben (u. a. GFK, Dublin-III-Verordnung). Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Ausländerbehörden sind gerichtlich überprüfbar. Erfolgsfaktoren sind vollständige Unterlagen, konsistente Angaben und frühzeitiger Rechtsrat.

Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungs‑ und Verpflichtungsklage
01.12.2025 11:10

I. Ausgangspunkte: Verwaltungsakt, Prozess und „Zeit“ 1. Der Verwaltungsakt als zeitgebundene hoheitliche Entscheidung Der Verwaltungsakt (VA) ist nicht bloß Regelungsinhalt; er ist hoheitliches Handeln in einem bestimmten Zeitpunkt: Zuständigkeit...

Author’s summary

Dogmatik, Streitfragen und ein praxistauglicher Kompass für die verwaltungsgerichtliche Beratung

Wen dieser Beitrag adressiert – und warum das Thema gerade jetzt wichtig ist.
Der Aufsatz richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmens‑ und Behördenjuristinnen, Syndizi und Prozessverantwortliche, die regelmäßig mit verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren befasst sind. Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es für die gerichtliche Beurteilung von Anfechtungs‑ und Verpflichtungsklagen ankommt, entscheidet nicht nur Fälle – sie steuert Sachverhaltsaufbereitung, Beweisanträge, die prozessuale Taktik (z. B. Nachschieben von Gründen, Klageänderung, Erledigung) und die materiellen Erfolgsaussichten. Sie ist in Ausbildung und Praxis „Dauerbrenner“, bleibt aber dogmatisch anspruchsvoll, weil sich verwaltungsrechtliche Legitimationsmodelle (Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns) mit prozessualen Effektivitätsanforderungen (Art. 19 Abs. 4 GG) in der Zeit verschränken. Im Folgenden wird der Meinungsstand herausgearbeitet, in eine funktionenorientierte Systematik überführt und in konkrete Handlungsregeln übersetzt.

Die EU‑KI‑Verordnung (AI Act) in der anwaltlichen Praxis
27.11.2025 19:54

1. Normativer Rahmen: Was der AI Act regelt – und wen er trifft Die Verordnung verfolgt einen einheitlichen, unionsweiten Rechtsrahmen für den sicheren und grundrechtskonformen Einsatz von KI. Sachlicher Ausgangspunkt ist das „KI‑System“ – ein maschinengestützt...

Author’s summary

Systematik, Streitfragen und ein belastbarer Fahrplan bis 2027

Dieser Beitrag richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, In‑House‑Juristen, Compliance‑Verantwortliche, Produkt‑ und Datenverantwortliche sowie Vorstände und Aufsichtsräte, die KI‑Produkte entwickeln, einkaufen oder in Organisationen einsetzen. „Jetzt“ ist der richtige Zeitpunkt, weil die Verordnung (EU) 2024/1689 – kurz: AI Act – bereits in Kraft ist und in Stufen gilt. Verbotene Praktiken greifen früh, Pflichten für General‑Purpose‑Modelle (GPAI) folgen zeitnah, der breite Pflichtenkern für Hochrisiko‑Systeme greift später; zugleich kristallisiert sich die europäische Aufsichtsarchitektur (AI Office, Marktüberwachungsbehörden) heraus. Wer seinen Rollen‑ und Systembestand heute sauber erfasst und die Governance entlang der Verordnung aufsetzt, vermeidet operative Reibungsverluste und Haftungsrisiken morgen.

KI im Gesellschaftsrecht – Sorgfalt, Organisation und Verantwortung in Zeiten lernender Systeme
27.11.2025 19:48

I. Begriffsrahmen: Was „KI“ im gesellschaftsrechtlichen Kontext bedeutet Juristisch relevant ist nicht die Marketing‑Vokabel „KI“, sondern die technische Struktur dahinter: maschinell erstellte Ausgaben (Vorhersagen, Scores, Empfehlungen, Entscheidungen), die...

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Einführung: Warum dieses Thema jetzt Priorität hat

Künstliche Intelligenz hat die Schwelle von „Pilotprojekten“ zur produktiven Unternehmensrealität überschritten. Nahezu jede Branche nutzt heute algorithmische Systeme zur Mustererkennung, Prognose, Entscheidungsunterstützung oder Content‑Erzeugung. Damit verschiebt sich nicht nur die Betriebsorganisation, sondern auch der juristische Erwartungshorizont an Leitung und Überwachung von Unternehmen. Der Einsatz von KI ist kein reines IT‑Thema; er ist Vorstandssache, Geschäftsführungsaufgabe und Gegenstand der anwaltlichen Beratung – mit Rückwirkungen auf Gesellschaftsrecht, Aufsichts‑ und Haftungsrecht, Datenschutz und Arbeitsrecht. Dieser Aufsatz zeichnet die Leitplanken des Gesellschaftsrechts für den Umgang mit KI nach, ordnet wissenschaftliche Streitfragen ein und übersetzt sie in praxistaugliche Maßstäbe für Unternehmensorgane und beratende Kanzleien.

Die (Auflassung-)Vormerkung im Immobilienverkehr
26.11.2025 17:44

2. Dogmatische Einordnung – „akzessorisches Sicherungsmittel sui generis“ Die Vormerkung ist ein grundbuchbezogenes Sicherungsmittel eigener Art: Sie sichert einen schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung (z. B. den Anspruch des Käufers auf...

Author’s summary

1. Für wen ist dieser Beitrag – und warum ist das Thema relevant?

Der Beitrag richtet sich an Praktiker:innen: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Immobilien‑, Bank‑, Insolvenz‑ und Zwangsvollstreckungsrecht, Inhouse‑Counsel von Bauträgern und Kreditinstituten sowie an anspruchsvolle Mandant:innen (Verkäufer, Käufer, Finanzierer).

Die Vormerkung nach §§ 883 ff. BGB ist das zentrale Sicherungsmittel im Grundstücksrecht. Sie entscheidet, ob der (spätere) Erwerb eines dinglichen Rechts – typischerweise des Eigentums – vollstreckungs‑ und insolvenzfestverwirklicht werden kann und ob Zwischenverfügungen (etwa Grundpfandrechte, Doppelverkäufe, Versteigerungsergebnisse) relativ unwirksam bleiben. Ohne tragfähige Vormerkung sind Kaufpreiszahlungen, Finanzierungen und Bauträgerprojekte regelmäßig ein Hochrisiko. Gleichzeitig wirft die Vormerkung eine Reihe dogmatischer und praktischer Streitfragen auf, die in Verhandlungen, Gestaltung und Prozessführung zu beherrschen sind.

„Raus aus der GmbH“ – Austritt, Abfindung und Gestaltung in Rechtsprechung und Praxis
24.11.2025 11:20

1. Ausgangspunkt: Was meint „Austritt“ im GmbH‑Recht? Das GmbHG kennt – abgesehen von Sonderfällen wie § 27 Abs. 1 S. 1 GmbHG (Kündigung der Stammeinlage vor Eintragung) – kein generelles gesetzliches Austrittsrecht. Anerkannt ist aber kraft Rechtsfortbildung...

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Der Aufsatz richtet sich an Geschäftsführer:innen, Gesellschafter und Beiräte von GmbHs, an beratende Rechtsanwält:innen und Notar:innen sowie an M&A‑, Familien‑ und Startup‑Praxis. Der Austritt eines Gesellschafters ist selten Routine, aber in Konfliktlagen, Nachfolgesituationen und Restrukturierungen häufig das entscheidende Instrument, um verhärtete Strukturen zu lösen – mit massiven Folgen für Governance, Liquidität und Finanzierung. Zugleich ist der Austritt rechtlich eigenständig (und anders als bei Personengesellschaften) zu denken: Er ist nicht im Gesetz umfassend geregelt, vieles ist Rechtsfortbildung und Vertragstechnik. Dieser Beitrag gibt einen systematischen Überblick, ordnet die wesentlichen Streitfragen ein und zeigt konkrete, praxistaugliche Gestaltungslösungen.

Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) im Jahr 2025 – Leitlinien nach der Rechtsprechungswende, Streitfragen und Praxistipps
19.11.2025 13:32

1. Normativer Ausgangspunkt und Systematik Die Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) ermöglicht die Rückgewähr von Rechtshandlungen, die der Schuldner mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz vornimmt, sofern der Anfechtungsgegner diesen Vorsatz kannte. Seit der...

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Für wen ist dieser Beitrag – und warum jetzt?

Der Beitrag richtet sich an Insolvenzverwalter:innen, Prozessanwält:innen, In‑house‑Jurist:innen von Finanzierern und Lieferanten, Sanierungsberater sowie an Richter:innen der Zivil- und Insolvenzgerichte. Seit der Rechtsprechungswende des IX. Zivilsenats vom 6. Mai 2021 hat sich die Dogmatik der Vorsatzanfechtung merklich verschoben – mit spürbaren Konsequenzen für Beweisführung, Prozessrisiken und Vertragsgestaltung. Neuere Entscheidungen aus 2022–2024 schärfen die Konturen weiter und korrigieren Missverständnisse („bloße Hoffnung“ genügt nicht). Dieser Überblick ordnet die Linien, zeigt ein belastbares Prüfprogramm und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Aug. 2022 - 20 K 217/21
30.01.2024 00:26

Unternehmer, die Coronahilfen erhalten haben und Frühling 2020 aufgefordert wurden diese zurückzuzahlen, können vorerst aufatmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den klagenden Soforthilfeempfängern Recht gegeben: Die Rü...

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Unternehmer, die Coronahilfen erhalten haben und Frühling 2020 aufgefordert wurden diese zurückzuzahlen, können vorerst aufatmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den klagenden Soforthilfeempfängern Recht gegeben: Die Rückforderungsbescheide des Landes Nordrhein-Westfalen sind rechtswidrig. Das Gericht kritisiert einerseits, die in Hinblick auf die Rückzahlungspflicht missverständlich formulierten Bewilligungsbescheide. Andererseits aber auch die fehlende und damit rechtswidrige Übereinstimmung der Förderpraxis. Während in den Bewilligungsbescheiden für den Grund des Behaltendürfens auf Umsatzeinbußen abgestellt wurde, sollen in den Schlussbescheiden Liquiditätsengpässe entscheidend sein.

Mittlerweile hat sich auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen geäußert. Dieses entschied in Übereinstimmung mit der Vorinstanz, dass die Rückforderungen rechtswidrig sind und aufgehoben werden müssen.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Juli 2023 - 6 U 1/22
04.10.2023 15:22

Vorstandsmitglieder und GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens. 

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Vorstandsmitglieder und GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens. 

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2015 - 23 U 13/13
30.08.2023 23:45

Wird eine Baumaßnahme öffentlich gefördert und muss der Auftraggeber nach dem Zuwendungsbescheid das Vergaberecht beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadenersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Leistungen freihändig vergeben wurden...

Author’s summary

Wird eine Baumaßnahme öffentlich gefördert und muss der Auftraggeber nach dem Zuwendungsbescheid das Vergaberecht beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadenersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Leistungen freihändig vergeben wurden und der Auftraggeber deshalb Zuschüsse zurückerstatten muss – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
 

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Billigung des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Die Entscheidung macht deutlich, dass Haftungsgefahren drohen, wenn Vergaben bei öffentlich geförderten Projekten nicht streng nach Vergaberecht durchgeführt werden. Schon der kleinste formale Fehler kann dazu führen, dass die Förderbehörde Gelder zurückfordert. Dafür haftet dann – wie jetzt durch die Rechtsprechung klargestellt – derjenige Architekt oder Ingenieur, der das Verfahren begleitet. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 25.08.2015 (23 U 13/13) folgendes entschieden:

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Aug. 2022 - 20 K 7488/20
19.10.2022 17:16

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona-Soforthilfen...

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona-Soforthilfen durften davon ausgehen, dass Umsatzausfälle, den Grund zum Erhalten und Behaltendürfen der Auszahlungen, darstellen. 

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 20. Dez. 2002 - 22 U 99/02
13.10.2022 16:38

Ist der Geschäftsführer einer GmbH von seinem Amt abberufen worden, so kann er für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB haftbar gemacht...

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Ist der Geschäftsführer einer GmbH von seinem Amt abberufen worden, so kann er für die Nichtabführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht mehr gem. den § 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB haftbar gemacht werden. Die Tatsache, dass die Abberufung zu diesem Zeitpunkt noch nicht ins Handelsregister eingetragen worden war, ändert daran nichts.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

Landgericht Düsseldorf Urteil, 31. Juli 2014 - 014 KLs-130 Js 44/09-10/12
26.06.2022 00:58

Tenor Der Angeklagte T1 wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte M1 wird wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe...

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. März 2015 - 4 Kart 7/10 OWI
25.06.2022 23:00

Tenor I.             Gegen die Nebenbetroffene Q1 GmbH & Co. KG               wird wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1 GWB i.d.F. vom 20.02.1990 und § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1...

Landgericht Düsseldorf Urteil, 23. Juli 2015 - 014 KLs-130 Js 70/09-1/14
25.06.2022 21:51

Tenor Der Angeklagte L1 wird wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Angeklagte Q1 wird wegen Betruges in 49 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Der Angeklagte S1 wird...