Verwaltungsgericht Münster

Verwaltungsgericht Münster
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Das Verwaltungsgericht Münster, ist eines von sieben Verwaltungsgerichten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Das Verwaltungsgericht befindet sich nach erfolgter Sanierung seit dem 9. November 2020 wieder an der Piusallee 38, 48147 Münster, im früheren Verwaltungsgebäude des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbands.


Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie das der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.

1946 nahm das Gericht seine Tätigkeit als Bezirksverwaltungsgericht mit zunächst nur einem Richter auf. Das daraus hervorgegangene Landesverwaltungsgericht hatte 1961 drei Kammern mit elf Richtern.

Übergeordnetes Gericht ist das ebenfalls in Münster ansässige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf dieses folgt im Instanzenzug das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Sprech- und Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle sind:

montags bis donnerstags: 

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags:                          

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 


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Baurecht und Immobilienrecht mit Hand und Fuß, Kopf und Herz.
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published on 22/09/2021 15:08

Antragsteller und Kläger wandten sich - im Ergebnis mit Erfolg über das gleichzeitig eingeleitete zivilrechtliche Schlichtungsverfahren - gegen eine Aufschüttung des Nachbargrundstücks im unbeplanten Innenbereich. Statt sich im Si
published on 17/01/2019 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwe
published on 15/01/2019 00:00

Tenor für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 11
published on 15/01/2019 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des volls

Münster

Piusallee 38 , 48147 Münster
0251 597-200