bei uns veröffentlicht am 31.08.2015
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36,46 EUR (in Worten: sechsunddreißig Euro und sechsundvierzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferne