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Gerichte in Remscheid

Amtsgerichte

29.06.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 191,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.10.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80...

01.04.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 201,30 EUR plus 5 %-Punkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 30. Januar 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist...

11.08.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz aus 1.562,24 Euro für den Zeitraum vom 18.02.2015 bis zum 23.06.2015 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig...

27.09.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 332,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2015 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.591,73 € für den Zeitraum 20.02.2015 bis 07.04...

31.10.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 663,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2015 sowie 147,56 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz...

22.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Nebenintervenienten, werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten und der Nebenintervenie...

14.01.2014

Tenor Der Antrag der Gläubigerin vom 11.10.2013/11.06.2013 auf Erlass eines Haftbefehls gem. § 802 g ZPO wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1 Gründe:                            ...

21.05.2015

Tenor Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, die Kostenrechnung vom 12.03.15, DR II 241/15 insoweit aufzuheben, als eine Gebühr nach Nr. 207 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) nebst anteiliger Auslagenpauschale angesetzt ist...