Amtsgericht Königswinter
Amtsgericht Königswinter Schlussurteil, 24. Juni 2015 - 3 C 35/15
bei uns veröffentlicht am 24.06.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung Durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urtei
Amtsgericht Königswinter Urteil, 29. Apr. 2015 - 9 C 127/13
bei uns veröffentlicht am 29.04.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1/3 und der Kläger zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 400,00 € für den Kläger ohne Sicherheitsleistung und
Amtsgericht Königswinter Beschluss, 20. März 2015 - 6 M 8/15
bei uns veröffentlicht am 20.03.2015
Tenor
wird die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers Z vom 06.11.2014 - DR II 678/14 - auf die Erinnerungen der Gläubigerin vom 21.11.2014 und der Staatskasse vom 13.01.2015 insoweit aufgehoben, als hierin eine Gebühr i.H.v. 10,00 Euro gemäß Nr. 10
Amtsgericht Königswinter Beschluss, 29. Dez. 2014 - 4 II 525/14 BerH
bei uns veröffentlicht am 29.12.2014
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 08.10.2014 wird aufgehoben und dem Antragssteller wird für die im Antrag vom 29.08.2014 bezeichneten Angelegenheiten Beratungshilfe bewilligt.
1Gründe
2I.
3Der Antragssteller suchte am 18.08.201
AGSU2 4 II 525/14 BerH -Re-
bei uns veröffentlicht am 08.10.2014
Tenor
wird der Antrag vom 29.08.2014 zurückgewiesen
1 Gründe:
2Es wurde Beratungshilfe für die Angelegenheit Trennung - Unterhalt - Hausrat -beantragt.
3Der Antrag war zurückzuweisen, da das erste Tätigwerden im Rahmen der Beratungshilfe bereits mi
Amtsgericht Königswinter Urteil, 25. Apr. 2014 - 12 C 65/13
bei uns veröffentlicht am 25.04.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO).
1Entscheidungsgründe
2Die zulässige Klage ist unbegründet.
3Die Klage
Amtsgericht Königswinter Urteil, 04. Apr. 2014 - 3 C 40/14
bei uns veröffentlicht am 04.04.2014
Tenor
Die Einstweilige Verfügung vom 27.03.14 wird aufgehoben.
Der Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstel
Amtsgericht Königswinter Urteil, 09. Dez. 2013 - 9 C 14/13
bei uns veröffentlicht am 09.12.2013
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
1Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
2E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:
3Die zulässige Klage ist unbegr
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